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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Verfasst: 10.12.2010, 10:23
von Helmes63
Liebe Forenteilnehmer,
... ist es richtig, dass bei Zeitarbeitsunternehmen die nicht dem BZA-Bundesverband angeschlossen sind die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall deutlich eingeschränkt sein kann ?! Es soll angeblich
Fälle geben bei der Krankheiten die über 6 Wochen hinaus gehen
in der Arbeitnehmer-Überlassung durch eine unentgeltliche Urlaubs-
regelung seitens des Zeitarbeitsunternehmens kompensiert werden.
Verfasst: 10.12.2010, 16:00
von Grampa
das EFZG ist ein Bundesgesetz, kein Tarif kann es nachteilig ändern, das Fehlen eines Tarifes kann dies erst recht nicht, es gilt selbstverständlich auch für Zeitarbeitsfirmen
Verfasst: 10.12.2010, 16:17
von CiceroOWL
Würde in dem Fall unter dem EFZ , Tarifvertragsrecht, BGB fallen, somit kein Sozialrecht, sondern Arbeitsrecht.
Verfasst: 11.12.2010, 02:23
von leser
Das steht da sogar ausdrücklich drin:
§ 12 Entgeltfortzahlungsgesetz
Unabdingbarkeit
Abgesehen von § 4 Abs. 4 [abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts durch Tarifvertrag] kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 [Heimarbeiter] berechtigten Personen abgewichen werden.
Verfasst: 09.01.2011, 13:10
von Luise1
Hallo, habe zum Thema Lohnfortzahlung eine Frage. Die Lohnfortzahlung erfolgt in der Regel sechs Wochen. Beispiel: Vom 7.Dezember 2010 bis 11.1. 2011 war der Patient auf die selbe Diagnose krank geschrieben. Das wären 5 Wochen. Meine Frage: werden die sechs Wochen im neuen Jahr neu berechnet oder zählen die sechs Wochen jahresübergreifend? Ab wann könnte sich der Patient auf die gleiche Diagnose wieder sechs Wochen mit Lohnfortzahlung krank schreiben lassen? Danke für Eure Antworten.
Verfasst: 09.01.2011, 13:20
von Czauderna
Luise1 hat geschrieben:Hallo, habe zum Thema Lohnfortzahlung eine Frage. Die Lohnfortzahlung erfolgt in der Regel sechs Wochen. Beispiel: Vom 7.Dezember 2010 bis 11.1. 2011 war der Patient auf die selbe Diagnose krank geschrieben. Das wären 5 Wochen. Meine Frage: werden die sechs Wochen im neuen Jahr neu berechnet oder zählen die sechs Wochen jahresübergreifend? Ab wann könnte sich der Patient auf die gleiche Diagnose wieder sechs Wochen mit Lohnfortzahlung krank schreiben lassen? Danke für Eure Antworten.
Hallo,
die sechs-Wochen-Frist gilt jahresübergreifend.
Wenn zwischen dem Ende der letzen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Diagnose mehr als sechs Monate liegen muss der Arbeitgeber wieder volle sechs Wochen Entgeltfortzahleung leisten.
PS: nur so als Info - man kann sich nicht krankschreiben lassen sondern man ist krank und wird vom Arzt krankgeschrieben - ich weiss, das klingt jetzt wie ein Oberlehrer, aber ein bischen klugscheisserei muss ja auch mal sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.01.2011, 13:25
von Luise1