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Rentenantrag vor Reha

Verfasst: 08.12.2010, 03:50
von Gast
Ich habe bereits einen Termin fuer eine med.Reha-----Antrag nach Par. 51 gestellt.
Moechte aber trotzdem VORHER noch einen Antrag auf eine EU-Rente stellen.

Kann mir die KK wegen des eingeschraenkten Dispositionsrechts dies untersagen- muss ich die KK ueberhaupt um " Erlaubnis" fragen?

Verfasst: 08.12.2010, 13:10
von Paule
Können Sie machen, bringt aber nichts. Die DRV wird Reha ohnehin nur genehmigen, wenn sie Chancen für den Erhalt der Erwerbsfähigkeit sieht und dann auf jeden Fall den Entlassungsbericht der Rehaklinik für ihre Entscheidung über die Rente abwarten.

Verfasst: 08.12.2010, 21:26
von minka
Ich nehme mal an, dass es sich bei der Rente um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit handelns soll... Die Rentenversicherung hat die Reha genehmigt, da es wahrscheinlich ist, dass mit der Reha die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Wäre die RV der Meinung, dass eine Reha an Ihrem Gesundheitszustand nichts mehr ändern würde, hätte sie direkt geprüft, ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzuwandeln ist (§ 116 SGB VI). Sofern sich am Ende der Reha herausstellen sollte, dass diese die Erwerbsfähigkeit nicht wieder herstellen konnte und diese auch durch weitere Behandlung auf längere Zeit nicht mehr hergestellt werden kann, wird die Rehaklinik das im Entlassungsbericht vermerken und die RV wird dann prüfen, ob Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht. Vor Abschluss der Reha wird die RV ohnehin nichts bezüglich einer Rente prüfen. Es macht also gar keinen Sinn bereits vorher eine Rente zu beantragen. Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun, diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen.