Kann Krankengeldanspruch rückwirkend entfallen?
Moderator: Czauderna
Kann Krankengeldanspruch rückwirkend entfallen?
In meinem Fall ("eingeschränktes Dispositionsrecht") besteht die Gefahr, dass ich Krankengeld zurückzahlen und in die EU-Rente muss, falls ich die von der Krankenkasse verordnete medizinische Reha nicht antrete.
Meine Frage: meine EU-Rente wäre sehr klein, so dass ich auf Grundsicherung angewiesen wäre - kann die Krankenkasse trotzdem das Krankengeld rückwirkend zurück verlangen?
Dann wäre ich jetzt völlig mittellos oder sogar verschuldet, und Grundsicherung kann ich wahrscheinlich nicht rückwirkend für die Zeit des entfallenen Krankengeldes beantragen.
Meine Frage: meine EU-Rente wäre sehr klein, so dass ich auf Grundsicherung angewiesen wäre - kann die Krankenkasse trotzdem das Krankengeld rückwirkend zurück verlangen?
Dann wäre ich jetzt völlig mittellos oder sogar verschuldet, und Grundsicherung kann ich wahrscheinlich nicht rückwirkend für die Zeit des entfallenen Krankengeldes beantragen.
Keine Angst, Krankengeld wird nur in Höhe der Rente für den gleichen Zeitraum verrechnet, zurückzuzahlen ist also nichts. Bedeutet praktisch, dass Sie für den Zeitraum der Krankengeldzahlung keine Nachzahlung von der DRV erhalten, sondern das Geld direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird.
Ein Problem ist allerdings, dass Rente erst zum Monatsende ausgezahlt wird und das erstmals, wenn sicher alles verrechnet ist. Das kann unter Umständen Monate dauern, notfalls Darlehen beim Sozialamt für diesen Zeitraum beantragen!
Ein Problem ist allerdings, dass Rente erst zum Monatsende ausgezahlt wird und das erstmals, wenn sicher alles verrechnet ist. Das kann unter Umständen Monate dauern, notfalls Darlehen beim Sozialamt für diesen Zeitraum beantragen!
Sorry, ich komme mir ganz blöd vor, aber ich verstehe es nicht ganz.
sagen wir mal so: mein Krankengeld beträgt 1.000 €, die EU-Rente würde 250 € betragen. Die Kasse droht mit dem Schreiben vom 01.08.2010, dass das Krankengeld rückwirkend entfällt, wenn ich die Reha nicht antrete. Ich trete dann die Reha am 01.12.2010 nicht an. Heisst das, das Krankengeld wird ab dem 01.08.2010 mit der Rente verrechnet? Kann ich ab dem 01.12.2010 Grundsicherung beantragen? und ab wann kriege ich dann tatsächlich die Rente? Danke!
sagen wir mal so: mein Krankengeld beträgt 1.000 €, die EU-Rente würde 250 € betragen. Die Kasse droht mit dem Schreiben vom 01.08.2010, dass das Krankengeld rückwirkend entfällt, wenn ich die Reha nicht antrete. Ich trete dann die Reha am 01.12.2010 nicht an. Heisst das, das Krankengeld wird ab dem 01.08.2010 mit der Rente verrechnet? Kann ich ab dem 01.12.2010 Grundsicherung beantragen? und ab wann kriege ich dann tatsächlich die Rente? Danke!
Drohschreiben der Kasse sind das Eine, ein Bescheid das Andere
Wegfall des KRG wegen (unbegründetem) Nichtantreten einer Reha bei eingeschränktem Dispositionsrecht geht grds. schon mal erst ab Tag des geplanten Reha-Antritts
ich verstehe aber grad nicht, warum bei dir eine Rente zur Disposition steht, bist du erwerbsgemindert und hast Anspruch auf EM-Rente?
wenn ja, dann entfällt der Anspruch auf KRG voll (durch Bezug einer vollen EM-Rente ändert sich dein Versichertenstatus, du bist dann als Rentner ohne Anspruch auf KRG versichert) bzw. ruht der KRG-Anspruch in Höhe der teilw. EM-Rente
Wegfall des KRG wegen (unbegründetem) Nichtantreten einer Reha bei eingeschränktem Dispositionsrecht geht grds. schon mal erst ab Tag des geplanten Reha-Antritts
ich verstehe aber grad nicht, warum bei dir eine Rente zur Disposition steht, bist du erwerbsgemindert und hast Anspruch auf EM-Rente?
wenn ja, dann entfällt der Anspruch auf KRG voll (durch Bezug einer vollen EM-Rente ändert sich dein Versichertenstatus, du bist dann als Rentner ohne Anspruch auf KRG versichert) bzw. ruht der KRG-Anspruch in Höhe der teilw. EM-Rente
Die Frage ist ja erst mal, ob Sie überhaupt Rente bekämen. Sorry, ich hatte wohl im Eingangsposting etwas falsch verstanden, da normalerweise bei der RENTENVERSICHERUNG Reha beantragt werden muss, und die genehmigt entweder Reha, wenn sie Erfolgsaussichten für die Erwerbsfähigkeit sieht, und Rente nur, wenn das nicht der Fall ist, jedenfalls nicht beides.
Es ist so:
ich bin seit anfang des jahres krank. die kasse hat mich im frühjahr zum mdk geschickt, mdk hat entschieden, dass ich weiterhin krank bin. dann kommt ein einschreiben, in dem mich die kasse unter androhung von krankengeldeinstellung (auch rückwirkend) auffordert:
- einen reha-antrag bei der DRV zu stellen (habe ich getan)
- selber keine erklärungen bei der DRV abzugeben, wegen eingeschränktem Dispositionsrecht, wie z.b. rücknahme von anträgen, verzicht auf leistungen, verschiebung des beginns der leistung, veränderung der bewilligten klinik, beendigung der leistung usw.
bei nichterfolg von reha gilt der rehaantrag als rentenantrag.
ich hoffe, ich habe jetzt meine situation ein bisschen deutlicher dargestellt.
ich bin seit anfang des jahres krank. die kasse hat mich im frühjahr zum mdk geschickt, mdk hat entschieden, dass ich weiterhin krank bin. dann kommt ein einschreiben, in dem mich die kasse unter androhung von krankengeldeinstellung (auch rückwirkend) auffordert:
- einen reha-antrag bei der DRV zu stellen (habe ich getan)
- selber keine erklärungen bei der DRV abzugeben, wegen eingeschränktem Dispositionsrecht, wie z.b. rücknahme von anträgen, verzicht auf leistungen, verschiebung des beginns der leistung, veränderung der bewilligten klinik, beendigung der leistung usw.
bei nichterfolg von reha gilt der rehaantrag als rentenantrag.
ich hoffe, ich habe jetzt meine situation ein bisschen deutlicher dargestellt.
ok, nur weil man krank ist und die Kasse eine Rehaaufforderung nach § 51 SGB V geschickt hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man auch eine Rente beziehen muss
der Rententräger zumindest sieht ja ein Reha-Potential, sonst hätte es keine Bewilligung gegeben s. Ausführungen von Paule
das Schreiben der Kasse ist kein Drohschreibungen, sondern die offizielle Aufforderung eine Reha zu beantragen, aufgrund der möglichen Konsequenzen muss dieses Schreiben ziemlich formell ausfallen, das hat aber mit Drohung nix zu tun, hat denn die Kasse nicht parallel eine Beratung gemacht?
der Rententräger zumindest sieht ja ein Reha-Potential, sonst hätte es keine Bewilligung gegeben s. Ausführungen von Paule
das Schreiben der Kasse ist kein Drohschreibungen, sondern die offizielle Aufforderung eine Reha zu beantragen, aufgrund der möglichen Konsequenzen muss dieses Schreiben ziemlich formell ausfallen, das hat aber mit Drohung nix zu tun, hat denn die Kasse nicht parallel eine Beratung gemacht?