Liebe Forenfreunde,
... die Rationierung von Leistungskontingenten kann m. E. gelegentlich dazu führen, dass auch medizinisch sinnvolle Leistungen auf das nächste Quartal verschoben wird.
Frage: was soll ein Patient machen wenn er die Vermutung hat das eine medizinisch notwendige Leistung aus Kostengründung durch den Facharzt nicht angeboten bzw. durchgeführt wird.
Kann der Patient im Streitfall bspw. auch einen Vertrauensmann bzw. Ombudsmann einschalten, den es möglicherweise bei der regionalen Zentralverwaltung der Krankenkasse gibt ?!
Streit wegen vorenthaltene Regelleistungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
es stellt sich zunächst die Frage - was ist medizinisch notwendig und wer entscheidet diese Frage ?
Sicher kann dies der Patient selbst in den meisten Fälle nicht und auch ein Mitarbeiter einer Krankenkasse ist da meist überfordert. Bleibt eben nur der Arzt übrig, der verantwortlich diese Frage beantworten muss.
Es geht da auch nicht um Angebot und Durchführung, sondern nur darum, muss etwas gemacht werden oder kann etwas gemacht werden, womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären. Kein Geheimnis ist es, dass Ärzte aufgrund der komplizierten Abrechnugnsmodalitäten schon mal Behandlungen und Termine schieben, ganz einfach weil sie davon ausgehen müssen, dafür kein Geld mehr zu bekommen. Dabei kann und darf es sich aber wirklich nur um planbare Behandlungen handeln - ob z.B. eine Vorsorgeunterschung sattim November erst im Januar gemacht wird (einfaches Beispiel, zugegeben), dass ikeine Frage der Notwendigkeit, gleiches gilt mit Sicherheit noch für eine Vielzahl von Behandlungspunkten.
Schwierig wird es wirklich wenn ernsthafte Erkrankungen vorliegen oder Untersuchungen dringend erforderlich sind und der Arzt nicht bereit ist ohne Zeitverzug zu behandeln. erster Ansprechpartner ist in meinen Augen die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung wobei es auch denkbar ist, die Kasse als "Mittelsmann" einzuschalten.
Gruss
Czauderna
es stellt sich zunächst die Frage - was ist medizinisch notwendig und wer entscheidet diese Frage ?
Sicher kann dies der Patient selbst in den meisten Fälle nicht und auch ein Mitarbeiter einer Krankenkasse ist da meist überfordert. Bleibt eben nur der Arzt übrig, der verantwortlich diese Frage beantworten muss.
Es geht da auch nicht um Angebot und Durchführung, sondern nur darum, muss etwas gemacht werden oder kann etwas gemacht werden, womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären. Kein Geheimnis ist es, dass Ärzte aufgrund der komplizierten Abrechnugnsmodalitäten schon mal Behandlungen und Termine schieben, ganz einfach weil sie davon ausgehen müssen, dafür kein Geld mehr zu bekommen. Dabei kann und darf es sich aber wirklich nur um planbare Behandlungen handeln - ob z.B. eine Vorsorgeunterschung sattim November erst im Januar gemacht wird (einfaches Beispiel, zugegeben), dass ikeine Frage der Notwendigkeit, gleiches gilt mit Sicherheit noch für eine Vielzahl von Behandlungspunkten.
Schwierig wird es wirklich wenn ernsthafte Erkrankungen vorliegen oder Untersuchungen dringend erforderlich sind und der Arzt nicht bereit ist ohne Zeitverzug zu behandeln. erster Ansprechpartner ist in meinen Augen die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung wobei es auch denkbar ist, die Kasse als "Mittelsmann" einzuschalten.
Gruss
Czauderna
Kleine Ergänzung: "notwendig" (und natürlich wirtschaftlich) muss die Leistung sein. Die Verweigerung oder nicht rechtzeitige Erbringung einer lebensnotwendigen Leistung, könnte bereits einen schwerwiegenden Behandlungsfehler darstellen und nicht unerhebliche Regressansprüche des Versicherten als auch der Krankenkasse nach sich ziehenCiceroOWL hat geschrieben:Lebsnnotwendig und sinnvoll oder nicht das wäre denn die zweite Frage.
Neben Krankenkasse noch der Tipp: http://www.unabhaengige-patientenberatu ... gebot.html
Gruß Leser