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freiwillige Nachversicherung <zentrale Grundsatzfragen>
Verfasst: 06.12.2010, 16:48
von Helmes63
Liebe Forenteilnehmer,
... in einigen Beiträgen könnte man meinen das für Nichtleistungsempfängern (Arbeitssuchende) eine Beitragspauschale von ca. 100 EURO angesetzt wird. Das erscheint auch ein realistischer Durchschnittswert sein für freiwillige Versicherte.
b) Wenn eine individuelle Beitragberechnung ermittelt werden muss und das ist in diesem Falle gegeben ist mir nicht klar, ob das Altersschonvermögen hier bei der Beitragssatzberechnung herangezogen wird.
c) Kann der Gesetzgeber bei einer Nichtversicherung ab 12 Monate auch eine Sanktionierung in Form einer Geldbuße verhängen ?!
Re: freiwillige Nachversicherung <zentrale Grundsatzfrage
Verfasst: 06.12.2010, 17:01
von Gast
Der Mindestsatz (gesetzlich vorgeschrieben) liegt bei ca. 140 EUR.
Helmes63 hat geschrieben:Wenn eine individuelle Beitragberechnung ermittelt werden muss und das ist in diesem Falle gegeben ist mir nicht klar, ob das Altersschonvermögen hier bei der Beitragssatzberechnung herangezogen wird.
sowas wird bei der GKV nicht berücksichtigt.
Helmes63 hat geschrieben:Kann der Gesetzgeber bei einer Nichtversicherung ab 12 Monate auch eine Sanktionierung in Form einer Geldbuße verhängen ?!
in der GKV gibt es keine Strafzahlung. die Nichtversicherung wurde zum 01.04.2007 rechtskräftig. d.h. alle Beiträge sind rückwirkend ab diesem Tag nachzuzahlen.
Voraussetzung für die Nichtversicherung ist aber, dass man zuletzt in der GKV versichert war. um über den konkreten Fall zu beraten, müsste man natürlich genauere Angaben haben. Alter, bisheriger Versicherungsstatus, wo und wann letztmalig versichert, Einkünfte usw.
Ermittlung durch alle Einkunftsarbeiten
Verfasst: 09.12.2010, 16:54
von Helmes63
Im Prinzip sind somit alle grds. Sachfragen beantwortet. Dennoch sind mir noch 3 Punkte klar die m. E. schon relevant sind, wenn man die
Praxis bei einer Nachversicherung in der GKV verstehen will ...
> ich verweise in diesem Zusammenhang auf die nachstehenden Sachfragen.
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Frage a)
Wird bei freiwillig Krankenkassenversicherten denn alle Einkünfte als Berechnungsgrundlage herangezogen, also das gesamte Geldvermögen ?!
Frage b) Kann der Beitrag denn bei begrenztem Sparvermögen auch unterhalb von EURO 140 festgesetzt werden ?!
Frage c) Gibt es keine Fälle bei denen eine Pauschalierung durch den
jeweiligen Krankenversicherungsträger vorgenommen werden kann ?!
Verfasst: 09.12.2010, 20:11
von heinrich
a)
ja alle Einnahmen (mit wenigen Ausnahmen)
nicht aber das Geldvermögen (es sind ja keine Einnahmen)
auch nicht eine Privatentnahme
b)
nein
Beiträge werden mindestens aus mtl. 851,67 berechnet, auch wenn Einnahmen darunter liegen. Es gibt sogar Menschen, die Minuseinnahmen haben, zb aus Mieteinnahmen. Dann müsste diese ja auch noch was rausbekommen.
c)
ja, bei Sozialhilfeempfängern in Heimen
Wenn Du jetzt noch was wissen willst, solltest Du wirklich konkreter werden oder Dich bei Deiner KK beraten lassen.
Unstimmigkeit / Klärungsprozess
Verfasst: 10.12.2010, 10:18
von Helmes63
Punkt a)
Das kann nicht ganz stimmen. Wird bspw. ein Nichtleistungsempfänger der von seinen Sparreserven lebt entsprechend veranschlagt bleibt doch nur
das Geldvermögen als Berechnungslage und dann würden mit SIcherheit
auch Lebensversicherung bei der Beitragssatz-Feststellung herangezogen.
Ich nehme an: die AUssage beruht auf den Umstand das ein Freiberufler
sich freiwillig in die GKV nachversichert hat und der hat bekanntlich Honorar-Einnahmen.
Verfasst: 10.12.2010, 10:34
von CiceroOWL
http://www.gkv-spitzenverband.de/Versic ... cht.gkvnet.
In diesem Thread, ist das ganze Thema gut dargestellt.
Die Beitragsmessungsgrundlage ist und bleibt die 841, 90 € sowie das dazugehörende Einkommen = Zinsen usw.
Eine Lenbensversichrung fällt grundsätzlich auch zu dem zu verbeitragenden Einkommen, sofern sie denn der Einkommenssteuerpflicht unterliegt.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =263129_bv&
xid=159268&highlighting=on&hlt=&#hlt_ank
http://www.lexsoft.de/share/pdf/081024ac.pdf.
Ich hoffe diese Infos helfen weiter.
Für die Vollständigkeit kann ich leider nicht garantieren.
Gruß
Cicero.