Beitragsbemessungsgrenze
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beitragsbemessungsgrenze
Was ist eigentlich eine Beitragsbemessunggrenze? Brauchen da einige nur bis dahin zahlen?
gesetzliche Krankenkassen + Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese
Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und
Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst.
Im Jahr 2006 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem jährlichen
Bruttogehalt von 42.750 Euro, das entspricht 3.562,50 Euro pro Monat.Das
darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und
Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst.
Im Jahr 2006 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem jährlichen
Bruttogehalt von 42.750 Euro, das entspricht 3.562,50 Euro pro Monat.Das
darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.