Hallo,
bin neu in diesem Forum und habe auch gleich eine Frage.
Ich bin seit 10 Jahren in der PKV, mein Verdienst war bis dahin immer über der Versicherungspflichtgrenze.
Allerdings ändert sich das nächstes Jahr, ich verdiene ab nächstes Jahr weniger so dass ich unter die Versicherungspflichtgrenze rutsche.
Mein Jahresgehalt liegt somit unter der Jahresentgeldgrenze von 49500 Euro für das Jahr 2011.
Allerdings besteht für mich die Möglichkeit Überstunden zu leisten, somit käme ich dann wahrscheinlich wieder über Versicherungspflichtgrenze.
Nun meine Frage:
Werden die Überstunden bei der Versicherungspflichtgrenze mit eingerechnet? Es handelt sich hierbei meiner Meinung nach nicht um eine Konstante.
Ich meine damit das es Monate gibt mit Überstunden und ebenso welche ohne Überstunden, pauschal kann ich gar nicht sagen wie viel überstunden ich in Zukunft haben werden.
Deshalb ist es schwierig da eine konkrete Zahl zu nennen .
Für den Fall das die Überstunden nun nicht mit eingerechnet werden und ich somit unter der Versicherungspflichtgrenze rutsche, muss oder kann ich dann zurück in die GKV?
Mein Chef meint um in die GKV zurückzukehren muss ich unter die Beitragsbessungsgrenze rutschen, die liegt bei glaube ich 45000 Euro im Jahr 2011.
Der eine sagt die Versicherungspflichtgrenze ist das Maß aller Dinge, der andere sagt die Beitragsbemessungsgrenze zählt.
Was ist nun richtig?
Wo kann man so was nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen
Nolebe
Zurück in die GKV ?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
es gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze - hier ist ein Merkblatt dazu: (http://www.securvita.de/fileadmin/user_ ... G_A003.pdf)
Hallo nolebe,
Maßgeblich ist die JAE-Grenze. Hier geibt es zwei verschiedene Grenzen. Da du jedoch am 31.12.2002 PKV versichert warst, beträgt die JAE-Grenze im Jahr 2011 für dich 44.550,00 EUR.
Zu berücksichtigen ist nur das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
D.h. Vergütung für Überstunden (soweit nicht pauschal gezahlt) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Maßgeblich ist die JAE-Grenze. Hier geibt es zwei verschiedene Grenzen. Da du jedoch am 31.12.2002 PKV versichert warst, beträgt die JAE-Grenze im Jahr 2011 für dich 44.550,00 EUR.
Zu berücksichtigen ist nur das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
D.h. Vergütung für Überstunden (soweit nicht pauschal gezahlt) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.