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was kommt nach ALG I? freiwillig oder familienversichert?

Verfasst: 29.11.2010, 19:05
von Manhattan007
Hallo,

ich habe Krebs den ich leider nicht mehr los werde! Bis Ende Mai 2011 bekomme ich noch ALG I nach §117 SGB. Zur Rentenbeantragung wurde ich bisher nicht aufgefordert weil die das mit dem § 117 und 125 SGB III nicht so richtig checken.

Krankengeld ist bereits ausgelaufen. Ich stehe weiterhin noch in einem Beschäftigungsverhältnis (Mutterschutz, Elternzeit, Krebs, Krankengeld ausgesteuert, jetzt ALG I)und werde aber nie mehr zurückgehen können.

Wenn, falls ich wieder gesund werde, stehen mir noch Leistungen vom Rententräger zu, da mir eine Umschulung 3 Jahre in Teilzeit (wegen Kinder) zugesagt / bewilligt wurde.

Antrag auf EU-Rente wurde bisher keiner gestellt. Das möchte ich auch zurzeit nicht, weil ich noch Hoffnung auf die Gesundung habe.

Ab 06/2011 bin ich also quasi nicht mehr versichert!

Jetzt würde mir die Option "Heirat" (wie romantisch) zur Verfügung stehen. Allerdings ist mein Freund bei einer anderen KK gesetzlich versichert. Würden die mich bei meiner Krankengeschichte überhaupt als Familienversicherte aufnehmen müssen / können?

Oder bleibt mir nichts anderes als eine freiwillige Versicherung bei meiner jetzigen möglich?

Als Einkommen würde ich dann über eine monatliche BU i.H.v. 700,00 EUR zur Verfügung stehen. Wie teuer käme dann die freiwillige?

Verfasst: 29.11.2010, 20:57
von Czauderna
Hallo,
vorneweg - eine gesetzliche Krankenkasse kann und darf jemanden wegen Vorerkrankungen nicht ablehnen, von daher ist eine Heirat schon okay, auch im Sinne der Krankenkasse.
Allerdings sehe ich hier doch auch die Möglichkeit der Rentenantragstellung und hier die Erwerbsminderungsrente auf Zeit - lass dich einfach mal von einem Rentenberater beraten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.11.2010, 21:11
von Manhattan007
gerade das möchte ich ja noch nicht, da es für mich so etwas endgültiges hat auch wenn sie nur für zwei Jahre bewilligt wird.

So kämpfe ich noch etwas mehr gegen den Krebs an, da ich Perspektiven sehe.

Also bei Heirat kann mich die KK, in dem Fall eine IKK nicht als familienversicehrte ablehnen? Zurzeit bin ich bei einer AOK.

Wie hoch wären in etwa die monatlichen Kosten für eine freiwillige bei meinem Einkommen?

Verfasst: 29.11.2010, 22:23
von ratte1
Hallo,

bei einer monatlichen BU von 700,- Euro monatlich, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung.

Nach Ihren Vorgaben (kein Rentenantrag) käme m.E. nur eine freiwillige Mitgliedschaft in Frage.

MfG
ratte1

Verfasst: 30.11.2010, 18:58
von Manhattan007
das ist aber doch kein sozialversicherungspflichtiges EK?

Die BU ist / war eine private Absicherung!

Verfasst: 30.11.2010, 19:11
von Czauderna
Hallo,
doch es sind lfd. Einnahmen und die sind so hoch dass eine Familienversicherung alölein aus diesem Grunde schon ausgeschlossen ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.11.2010, 19:27
von ratte1
Auch eine private Rente bei Berufsunfähigkeit gehört zum Gesamteinkommen. Wenn das Gesamteinkommen 365,- Euro (bei Arbeitsentgelt 400,- Euro) monatlich übersteigt ist eine Familienversicherung nicht möglich.

Rechtliche Grundlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html


MfG
ratte1