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Auszahlungsschein verweigert

Verfasst: 26.11.2010, 15:32
von Gast

Verfasst: 26.11.2010, 16:21
von Czauderna
Hallo,
schlimme Sache - leider hast du vergessen eine konkrete Frage zu stellen, es sei denn wir sollen auf die rhetorische (ist das denn so heute ?) eingehen.
Nun, wenn das alles so abgelaufen ist wie geschildert, dann ist die ein Paradebeispiel dafür wir eine Fallsteuerung seitens einer Krankenkasse bzw. eines einzelnen Mitarbeiters nicht gemacht werden soll.
Grundsätzlich gehören persönliche Befindlichkeiten nicht zu einer "normalen" Fallsteuerung, ich meine die vom Kassen-Mitarbeiter. Von daher hätte er diesen Fall er gar nicht bearbeiten sollen bzw. dürfen. Wenn man nicht miteinander kann, dann wird das auch nix. Zum Fallablauf - wenn ich davon ausgehe, dass die Arbeitsunfähigkeit ununtebrochen länger als sechs Wochen angedauert hat und entsprechend ärztlich bescheinigt wurde, dann muss die Kasse nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld leisten, d.h. die Kasse hat dem Versicherten per Verwaltungsakt den Beginn der Krankengeldzahlung mitzuteilen und dieser Mitteilung mindestens einen Krankengeldauszahlschein beizufügen.
Wenn nun die Kasse der Auffassung ist das man Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit habe muesste, dann bedient sich die Kasse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz MDK genannt.
Wenn dieser aufgrund der ihm vorgelegten Befundberichte (übrigens, es gibt keinen wirklichen Grund dass ein Sachbearbeiter einer Krankenkasse regelmässig die Befundberichte erhalten muss - was will er damit, er ist kein Medizinier - solche Sachen benötigt der MDK, nicht die Kasse)der Auffassung ist dass eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt, dann teilt er dies der Krankenkasse mit. Diese teilt nun (so sollte es sein), dem Versicherten mit, dass die Arbeitsunfähigkeit und damit die Krankengeldzahlung am Tage X. endet, der immer in der Zukunft liegen muss, bzw. schreibt ihm, dass die Kasse dies beabsichtigt, ihmaber noch Gelegenheit gibt sich dazu zu äussern. Gegen diesen Bescheid kann nun der Versicherte Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung einlegen (natürlich sollte der medizinisch begründet werden) und dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das haben wir gerade wieder durch ein Schreiben des BVA bestätigt bekommen. Erst wenn der Widerspruch abschlägig beschieden wurde und es zur Klage kommt, erst dann endet die Zahlung des Krankengeldes durch die Kasse endgültig bis zum Urteil.
So, oder so ähnlich wäre der normale Ablauf in einem solchen Fall.
Leider geht es aber nicht immer in solchen Streitfällen normal zu.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.11.2010, 16:52
von Gast

Re: Auszahlungsschein verweigert

Verfasst: 26.11.2010, 17:03
von Bully
Fatbob hat geschrieben: Aber dann sagte er das es eh meine schuld ist das ich so krank bin weil ich Fett sammeln würde.
Naja, da wurde ich auch unfreundlich, und er sagte das ich es bestimmt noch mal beuen würde.
tja, normalerweise sagt man, so wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch wieder raus, aber was hier der MA der AOK von sich gibt geht
nicht,man könnte es auch als Drohung auffassen.
Fatbob hat geschrieben: und er eindeutig sagte der mdk schreibt mich gesund das weiss er zu 100%.
ja man sagt ja nicht umsonst "Wissen ist Macht und Unwissenheit ist Ohnmacht!" :)
Fatbob hat geschrieben:
Auf Nachfrage meines Arztes verneinte er jemals mit mir in Telefonischen kontakt getretten zu sein.
hast Du denn etwas anderes erwartet
Fatbob hat geschrieben: Is das den wirklich so heute ?
jo, es soll ja auch schwarze Schafe, bei der GKV geben, nicht nur bei der PKV :)

schau mal hier das habe ich hier am 10.12.2009 geschrieben

http://www.krankenkassenforum.de/mitarb ... ght=#14834

im Oktober 2010 vor dem LSG sagte der MA dieses aus
Zitat: Ich kann mich genau daran erinnern, das ich keine Notizen gemacht habe. Ich wurde lediglich gebeten, bei dem Gespräch anwesend zu sein. Ich war allerdings nicht beauftragt, ein Gesprächsprotokoll zu fertigen..

Diese Aussage tätigte der MA ca. 10 Monate nach dem Eintrag hier im Forum,

Seidem empfehle ich immer, wichtige Angelegenheiten nur schriftlich,
keine tel. sowie persönliche Absprachen in den Geschäftstellen.

Gruß Bully

Verfasst: 26.11.2010, 18:20
von mister t
Was soll ich sagen, es war echt übel, die anrufe hab ich ja über mich ergehen lassen, auch das ich immer alle meine befunde sofort an ihn abgeben sollte, obwohl er nur sachbearbeiter ist
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Sorry, aber niemand ist verpflichtet den Kassen seine Telefonnummer
zu geben oder sonst welchen Behörden.
Und wenns Telefon klingelt und ich sehe wer dran ist bin ich auch nicht
verpflichtet,dran zu gehen!!
Es gibt kein Gesetz,daß einem verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn es klingelt.Verstösst auch nicht gegen die Mitwirkungspflicht!!
Wenn sie etwas wollen,sollen sie schreiben oder einem vorladen.
Solchen Telefonterror,lasse ich mir nicht mehr bieten!!

Verfasst: 26.11.2010, 18:31
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 26.11.2010, 18:40
von mister t
@Macht Sinn

Ich habe so ein ähnliches Problem mit der Aok,habe seit 15.10.10 Verletztengeld zu gut.Habe Schein bekommen,den ausgefüllt bekommen bis 15.11.,aber weil der Ag,die Verdiensbescheinigung nicht schickt,keine Auszahlung bekommen und auch keinen neuen Schein,könnte ich auch den nehmen,von der bkk victoria,oder ich habe noch einen von September von der Aok,ist aber glaube ich ne andere Fallnr.

Verfasst: 26.11.2010, 19:00
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 26.11.2010, 19:13
von Gast

Verfasst: 26.11.2010, 19:25
von GerneKrankenVersichert
Wie kann denn eine solche Krankenkasse überhaupt noch Mitglieder haben? Das spricht sich doch rum - wer versichert sich denn dort freiwillig? Gottseidank muss man ja heutzutage nicht mehr bei der AOK bleiben.

Trotzdem verstehe ich das große Problem mit den verweigerten Auszahlscheinen nicht so ganz. Jeder Arzt kann sich den Vordruck Muster 17/Bescheinigung für die Krankengeldzahlung bei der Kassenärztlichen Vereinigung anfordern bzw. bei entsprechender Praxisausstattung und Vereinbarung in der Praxis fälschungssicher ausdrucken. Das vermeintliche Druckmittel der Krankenkassen ist überhaupt keins.

Verfasst: 26.11.2010, 19:34
von GerneKrankenVersichert
Hier ist übrigens ein Muster des Musters :lol: :

http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/blank ... _16_20.pdf

Verfasst: 26.11.2010, 19:41
von Gast

Verfasst: 26.11.2010, 19:50
von mister t
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wie kann denn eine solche Krankenkasse überhaupt noch Mitglieder haben? Das spricht sich doch rum - wer versichert sich denn dort freiwillig? Gottseidank muss man ja heutzutage nicht mehr bei der AOK bleiben.

Trotzdem verstehe ich das große Problem mit den verweigerten Auszahlscheinen nicht so ganz. Jeder Arzt kann sich den Vordruck Muster 17/Bescheinigung für die Krankengeldzahlung bei der Kassenärztlichen Vereinigung anfordern bzw. bei entsprechender Praxisausstattung und Vereinbarung in der Praxis fälschungssicher ausdrucken. Das vermeintliche Druckmittel der Krankenkassen ist überhaupt keins.
Leider macht man erst seine Erfahrungen im Leistungsfall!!
Bitte um Empfehlungen wo der Service besser ist!!

Verfasst: 26.11.2010, 19:50
von GerneKrankenVersichert
Ob dein Arzt sich jetzt um den Vordruck für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Krankengeldauszahlung kümmert, macht für ihn doch nicht mehr Arbeit. Ich kenne es hier bei uns aus dem Primärkassenbereich nur so, dass der Arzt die Vordrucke vorhält und nicht die Krankenkasse.

Geht es dir jetzt darum, dass die Krankenkasse diesen Vordruck zur Verfügung stellen muss oder willst du den passenden Vordruck, um an dein Krankengeld zu kommen? Stressfreier für dich wäre es auf jeden Fall, deinen Arzt bzw. seine Arzthelferin auf das Muster 17, das er (sofern er es nicht vorliegen hat) genauso bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung bestellen kann wie die Vordrucke für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, hinzweisen. Gerade wenn ihr da so einen harten Mitarbeiter vor Ort habt, müsste das doch in mehreren Fällen für eine Erleichterung sorgen.

Verfasst: 26.11.2010, 19:53
von GerneKrankenVersichert
mister t hat geschrieben: Leider macht man erst seine Erfahrungen im Leistungsfall!!
Bitte um Empfehlungen wo der Service besser ist!!
Empfehlen möchte ich niemanden, aber sieh dich mal auf den Websiten der Krankenkassen um. Viele stellen die Vordrucke für die Krankengeldzahlung zum Ausdrucken zur Verfügung und verwenden sie nicht als etwas, das man einem Versicherten als Druckmittel vorenthält.