Rückzahlungen an Krankenkasse
Verfasst: 26.11.2010, 15:19
Hallo Zusammen,
ich habe leider auch ein rießengroßes Problem, welches ich hier mal erläutern möchte.
Habe selbstverständlich schon die Suchhilfe des Forums benutzt aber all die Beiträge sind zu 100% mit meinen Problem zu vergleichen.
Nun zu meiner Situation:
Ich bin seit Mai 2007 offiziell arbeitslos gewesen und habe 1 Jahr Arbeitslosengeld bezogen. Da ich in dieser Zeit jedoch keinen vernünftigen Job gefunden habe, wurde das Arbeitslosengeld nach diesem Jahr gestrichen und ich sollte mich bei der ARGE melden.
Das wollte ich aber aus verschiedenen Gründen nicht, so dass ich seitdem keinen Kontakt mehr zur Agentur für Arbeit sowohl zur ARGE hatte.
Ich hab mich seit dieser Zeit mit 400 Euro Jobs über Wasser gehalten, mit dem Wissen, dass ich nicht gesetzlich versichert bin.
Nun fängt nächste Woche meine neue Stelle an, mit Festanstellung, und ich habe heute Kontakt zu meiner ehemaligen Krankenkasse (MobilOil) aufgenommen, um mich wieder versichern zu lassen.
Jetzt meinte die Dame aber, dass es ja seit dem 1.4.2007 dieses blöde Pflichtversicherungsgesetz gibt und ich daher rückwirkend meine Beiträge bezahlen müsste. Diese würde sich auf 4000-4500 Euro belaufen.
(bin fast vom Stuhl gefallen)
Sie hätten mich auch angeschrieben, jedoch hätte ich nie geantwortet.
Es kann schon sein, dass die MobilOil mich angeschrieben hat. Kann mich aber leider an kein Schreiben erinnern. Aber darauf hingewiesen wurde ich nicht, dass die Beiträge dennoch bezahlt werden müssen und ich diese rückwirkend zahlen soll.
Hätte ich das gewusst, hätte ich die Beiträge natürlich bezahlt, um nicht in so einen hohen Verzug zu kommen.
Was ich nun gelesen habe, gibt es die Möglichkeit, einen Ermäßigungantrag nach § 186(11) SGB V zu beantragen!
Hat da jemand Erfahrungen, wie das vonstatten geht und wie man am besten den Antrag bewilligt bekommt!?
Und bei der PKV gibt es ja in solchen Fällen lediglich eine "Strafzahlung" von bis zu 6 Monatsbeiträgen. Gibt es die denn bei der GKV nicht!? ;(
Und noch noch eine Frage:
Wie ist das mit diesen Säumniszuschlägen!?
Habe hier gelesen, dass die Krankenkassen auf die Säumniszuschläge verzichten, wenn die noch zu entrichtenten Beiträge in einem Schwung beglichen werden. (nicht mit Ratenzahlung)
Stimmt das und wenn ja, wie gehe ich vor1?
Ich bitte euch Alle, die mir helfen können, mir zu helfen!
Dafür DANKE ich euch bereits im Voraus!
Schönen Gruß eines total entsetzten Steffens
ich habe leider auch ein rießengroßes Problem, welches ich hier mal erläutern möchte.
Habe selbstverständlich schon die Suchhilfe des Forums benutzt aber all die Beiträge sind zu 100% mit meinen Problem zu vergleichen.
Nun zu meiner Situation:
Ich bin seit Mai 2007 offiziell arbeitslos gewesen und habe 1 Jahr Arbeitslosengeld bezogen. Da ich in dieser Zeit jedoch keinen vernünftigen Job gefunden habe, wurde das Arbeitslosengeld nach diesem Jahr gestrichen und ich sollte mich bei der ARGE melden.
Das wollte ich aber aus verschiedenen Gründen nicht, so dass ich seitdem keinen Kontakt mehr zur Agentur für Arbeit sowohl zur ARGE hatte.
Ich hab mich seit dieser Zeit mit 400 Euro Jobs über Wasser gehalten, mit dem Wissen, dass ich nicht gesetzlich versichert bin.
Nun fängt nächste Woche meine neue Stelle an, mit Festanstellung, und ich habe heute Kontakt zu meiner ehemaligen Krankenkasse (MobilOil) aufgenommen, um mich wieder versichern zu lassen.
Jetzt meinte die Dame aber, dass es ja seit dem 1.4.2007 dieses blöde Pflichtversicherungsgesetz gibt und ich daher rückwirkend meine Beiträge bezahlen müsste. Diese würde sich auf 4000-4500 Euro belaufen.
(bin fast vom Stuhl gefallen)
Sie hätten mich auch angeschrieben, jedoch hätte ich nie geantwortet.
Es kann schon sein, dass die MobilOil mich angeschrieben hat. Kann mich aber leider an kein Schreiben erinnern. Aber darauf hingewiesen wurde ich nicht, dass die Beiträge dennoch bezahlt werden müssen und ich diese rückwirkend zahlen soll.
Hätte ich das gewusst, hätte ich die Beiträge natürlich bezahlt, um nicht in so einen hohen Verzug zu kommen.
Was ich nun gelesen habe, gibt es die Möglichkeit, einen Ermäßigungantrag nach § 186(11) SGB V zu beantragen!
Hat da jemand Erfahrungen, wie das vonstatten geht und wie man am besten den Antrag bewilligt bekommt!?
Und bei der PKV gibt es ja in solchen Fällen lediglich eine "Strafzahlung" von bis zu 6 Monatsbeiträgen. Gibt es die denn bei der GKV nicht!? ;(
Und noch noch eine Frage:
Wie ist das mit diesen Säumniszuschlägen!?
Habe hier gelesen, dass die Krankenkassen auf die Säumniszuschläge verzichten, wenn die noch zu entrichtenten Beiträge in einem Schwung beglichen werden. (nicht mit Ratenzahlung)
Stimmt das und wenn ja, wie gehe ich vor1?
Ich bitte euch Alle, die mir helfen können, mir zu helfen!
Dafür DANKE ich euch bereits im Voraus!
Schönen Gruß eines total entsetzten Steffens