Einmalzahlung der Beiträge bei der 120-iger Regelung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Urgel
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Einmalzahlung der Beiträge bei der 120-iger Regelung?

Beitrag von Urgel » 24.11.2010, 12:01

Werden Versorgungsbezüge z.B. Betriebsrenten als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt, so ist der Gesamtbetrag ab dem auf die erste (Teil)Auszahlung folgenden Monat mit 1/120 für 10 Jahre beitragspflichtig (120-iger Regelung).

(Wie im Rahmen der 120-iger Regelung die Beiträge berechnet werden ist mir bekannt.
Die erste Teil-Auszahlung erfolgt nach dem 65-zigsten Lebensjahr. Dann nicht mehr berufstätig. Außer der gesetzlichen Rente keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte und Bezüge. Pflichtversichert bei der AOK Bayern.
Die Betriebsrente mit ursprünglich monatlicher Auszahlung wurde zwangsweise kapitalisiert, so dass sich die Frage nach dem "warum als Einmalzahlung auszahlen" oder der Sinnhaftigkeit der Einmal-Auszahlung nicht stellt.)

Frage:
Ich meine irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass man in diesem Fall
anstelle 10 Jahre lang jeden Monat für 1/120-stel des Gesamtbetrages die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung zu bezahlen
mit einer Einmalzahlung an die AOK die Beitragspflicht abgelten kann.

Ist das richtig?

Wenn ja, wie wird dieser Einmalbetrag für die Beitragsabgeltung berechnet?

Leider habe ich dazu nichts im Internet gefunden. (Falsche Suchbegriffe?)

Rentner
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Beitrag von Rentner » 24.11.2010, 19:54

Ich glaube, du vermischt hier zwei Dinge.

Betriebsrente werden entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung von der jeweiligen Zahlstelle (Versicherung oder Pensionskasse des Betriebes) ausbezahlt.

Entsprechend dieser Zahlungsweise ist dann der entsprechende Beitrag an die Kasse zu bezahlen.

Die Art der Beitragszahlung ist mit der Wahl der Auszahlung entschieden.

Wenn monatlich ausbezahlt wird, wird der Beitrag, sofern die Rente über 127,75 €, meist von der Zahlstelle an die Kasse überwiesen.

Bei Einmalzahlungen, d.h. die Auszahlung wird in einem einmaligen Betrag überwiesen, beträgt der Beitrag das 1/120 der Summe und hieraus wird dann eben der Beitrag berechnet.

Die Zahlung kann natürlich dann auch einmalig bezahlt werden, nur dann für die 10 Jahre im voraus. Aber wozu ? Diese Summe wird dadurch nicht niedriger.

Gast

Beitrag von Gast » 24.11.2010, 20:52

ich habe auch schon von einigen meiner Mitarbeiter gehört, dass manche Krankenkassen das anbieten, die 10 Jahre im Voraus zu zahlen.
Rentner hat geschrieben:Die Zahlung kann natürlich dann auch einmalig bezahlt werden, nur dann für die 10 Jahre im voraus. Aber wozu ? Diese Summe wird dadurch nicht niedriger.
ist die Frage, wie die Krankenkasse, die einer Vorauszahlung zustimmt, mit Beitragssatzänderungen umgeht.

nehmen wir an im nächsten Jahr würde eine Kapi ausgezahlt und der Versicherte zahlt für 10 Jahre im Voraus den in 2010 gültigen Beitragssatz. nach 4 Jahren erhöht sich der Beitragssatz um ein paar Prozentpunkte.

Dazu

Frage1: Erhebt die Krankenkasse dann nachträglich zu den bereits gezahlten 120 Monatsbeiträgen die Erhöhung? Wird keine Erhöhung nacherhoben, hat der Versicherte unterm Strich natürlich gespart.

Frage2: Im Umkehrschluss natürlich die Frage, wie mit Beitragssatzsenkungen umgegangen wird (auch wenn das niemals kommen wird).

Frage3: Was ist, wenn der Versicherte innerhalb der 10 Jahr stirbt? Gibts dann eine Rückzahlung an den Erben? Wird nichts erstattet, hat der Verstorbene dann zu viel gezahlt.

Ich denke mal diese Methode der Vorauszahlung ist eine Kulanzhandlung der Krankenkasse, und eigentlich gesetzlich nicht so beabsichtigt. Für Versicherte, die so kleine Kleckerbeträge zahlen müssen, ist es vielleicht eine Möglichkeit.

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