Richtlinienkompetenz des MDS
Verfasst: 20.11.2010, 20:27
Hallo,
ich habe dieses Thema mal hier eröffnet, auch wenn es nicht eine einzelne KK, sondern alle betrifft. Die Krankenkasse sind bekanntermaßen die Träger des MDK und des MDS.
Der MDS veröffentlicht ab und an Richtlinien, in der in dieser oder ähnlicher Form folgendes zu lesen ist:
"Die Begutachtungsanleitung wurde auf Empfehlung des Vorstandes des MDS vom GKV Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) (...) als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V erlassen."
Im Gesetz steht in diesem Paragraphen als Satz 3 des Punktes 2:
"Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erlässt Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten, zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung sowie über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung"
Nun meine Frage. Bestätigt dieser Paragraph bzw. Satz die absolute Verbindlichkeit einer vom MDS erlassenen Richtlinie für die gesetzlichen Krankenkassen?
ich habe dieses Thema mal hier eröffnet, auch wenn es nicht eine einzelne KK, sondern alle betrifft. Die Krankenkasse sind bekanntermaßen die Träger des MDK und des MDS.
Der MDS veröffentlicht ab und an Richtlinien, in der in dieser oder ähnlicher Form folgendes zu lesen ist:
"Die Begutachtungsanleitung wurde auf Empfehlung des Vorstandes des MDS vom GKV Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) (...) als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V erlassen."
Im Gesetz steht in diesem Paragraphen als Satz 3 des Punktes 2:
"Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erlässt Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten, zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung sowie über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung"
Nun meine Frage. Bestätigt dieser Paragraph bzw. Satz die absolute Verbindlichkeit einer vom MDS erlassenen Richtlinie für die gesetzlichen Krankenkassen?