Sonderkündigungsrecht bei Wahltarifen
Verfasst: 20.11.2010, 17:18
Hallo erstmal,
erfreulicher Weise steht bald auch gesetzlich Versicherten in Wahltarifen ein Sonderkündigungsrecht zu sofern ein Zusatzbeitrag erhoben wird.
(http://www.1a-krankenversicherung.de/na ... arif-10404)
Ich hätte da auch gleich mal eine Frage...
Angenommen man hätte bereits 2010 versucht aufgrund des Zusatzbeitrags zu kündigen und dieses wurde aufgrund des mangelnden Sonderkündigungsrechts nicht akzeptiert....sieht die Rechtslage jetzt besser aus? Bzw. kann ich jetzt für Jan.2011 kündigen und mich auf die damals verfasste Sonderkündigung berufen?
Ich glaube ich träume nur etwas...
Bisher hatte ich ja die Hoffnung das sich die City BKK noch selbst zerlegt...
erfreulicher Weise steht bald auch gesetzlich Versicherten in Wahltarifen ein Sonderkündigungsrecht zu sofern ein Zusatzbeitrag erhoben wird.
(http://www.1a-krankenversicherung.de/na ... arif-10404)
Ich hätte da auch gleich mal eine Frage...
Angenommen man hätte bereits 2010 versucht aufgrund des Zusatzbeitrags zu kündigen und dieses wurde aufgrund des mangelnden Sonderkündigungsrechts nicht akzeptiert....sieht die Rechtslage jetzt besser aus? Bzw. kann ich jetzt für Jan.2011 kündigen und mich auf die damals verfasste Sonderkündigung berufen?
Ich glaube ich träume nur etwas...
Bisher hatte ich ja die Hoffnung das sich die City BKK noch selbst zerlegt...