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Sonderkündigungsrecht bei Wahltarifen

Verfasst: 20.11.2010, 17:18
von Bla-bla-blubb
Hallo erstmal,

erfreulicher Weise steht bald auch gesetzlich Versicherten in Wahltarifen ein Sonderkündigungsrecht zu sofern ein Zusatzbeitrag erhoben wird.

(http://www.1a-krankenversicherung.de/na ... arif-10404)

Ich hätte da auch gleich mal eine Frage... :roll:

Angenommen man hätte bereits 2010 versucht aufgrund des Zusatzbeitrags zu kündigen und dieses wurde aufgrund des mangelnden Sonderkündigungsrechts nicht akzeptiert....sieht die Rechtslage jetzt besser aus? Bzw. kann ich jetzt für Jan.2011 kündigen und mich auf die damals verfasste Sonderkündigung berufen?

Ich glaube ich träume nur etwas... :lol:

Bisher hatte ich ja die Hoffnung das sich die City BKK noch selbst zerlegt...

Verfasst: 20.11.2010, 17:55
von Czauderna
Hallo,
das, denke ich, wird nicht funktionieren , nur wenn eine Kasse ab dem 0101.2011 einen Zusatzbeitrag neu einführt gilt auch die neue Gesetzgebung und demnach auch das Sonderkündigungsrecht. In dem Zusammenhang sei auch daraufhingewiesen dass die Bidungsfrist von drei Jahren grundsäztlich auf ein Jahr zurückgeschraubt wird (Ausnahme Krankengeldtarife).
Auch so ein Sache, bisher hat der gesetzgeber diese Bindungsfrist von drei Jahren vorgegeben weil sich sonst solche Tarife nicht rechnen würden, nun gilt nur noch ein Jahr und sie müssen sich trotzdem rechnen und wenn nicht, wieder abgeschafft werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.11.2010, 13:58
von Bo_
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das, denke ich, wird nicht funktionieren , nur wenn eine Kasse ab dem 0101.2011 einen Zusatzbeitrag neu einführt gilt auch die neue Gesetzgebung und demnach auch das Sonderkündigungsrecht. Gruss
Czauderna
Das glaube ich nicht! Im Artikel steht (wenn er so stimmt), dass auch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht hat.

@ Bla: Du mußt warten, bis die City BKK den bestehenden Zusatzbeitrag erhöht. Und ich glaube, dass du darauf nicht lange warten musst.