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studenten nach heirat: wer bei wem versichert?

Verfasst: 19.11.2010, 19:00
von lebo
hallo, hier meine frage, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
mein freund und ich sind beide studenten und wir wollen bald heiraten. ich bin 24 und über meine eltern familienversichert, er ist über 30, konnte aber bisher als ausländischer student in deutschland über eine reiseversicherung versichert sein.

wenn wir jetzt heiraten, hat dann meine Familienversicherung bis ich 25 bin trotzdem noch Gültigkeit, oder "verfällt" die mit der Heirat?

und wer kann denn dann bei wem mitversichert sein? denn die beträge variieren ja für über und unter 30-jährige studenten stark (150 bzw. 60e krankenkassenbeitrag pro monat, soweit ich weiß).
wer weiß was es da für regelungen gibt?

danke schonmal im voraus.

Re: studenten nach heirat: wer bei wem versichert?

Verfasst: 19.11.2010, 20:30
von Czauderna
lebo hat geschrieben:hallo, hier meine frage, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
mein freund und ich sind beide studenten und wir wollen bald heiraten. ich bin 24 und über meine eltern familienversichert, er ist über 30, konnte aber bisher als ausländischer student in deutschland über eine reiseversicherung versichert sein.

wenn wir jetzt heiraten, hat dann meine Familienversicherung bis ich 25 bin trotzdem noch Gültigkeit, oder "verfällt" die mit der Heirat?

und wer kann denn dann bei wem mitversichert sein? denn die beträge variieren ja für über und unter 30-jährige studenten stark (150 bzw. 60e krankenkassenbeitrag pro monat, soweit ich weiß).
wer weiß was es da für regelungen gibt?

danke schonmal im voraus.
Hallo,
das haben wir zwei Versicherungsfälle - zuerst zu dir - ja, solange dein Vater oder deine Mutter dich unterhalten und du selbst kein regelmässiges Einkommen über 365/400 € mtl. hast, kannst du bis zum 25. Lebensjahr als Studentin familienversichert bleiben, auch wenn du verheiratet bist.
Danach musst du dich selbst versichern.
Du kannst dich aber auch selbst als Studentin pflichtversichern lassen, d.h.
das musst du sogar, wenn du beispielsweise die Einkommensgrenzen überschreitest. Ja, und ab da kannst du deinen Ehemann kostenlos mitversichern wenn er die Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Dein Pflichtbeitrag als Studentin beträgt ca. 76,00 € mtl. - für zwei Personen
ein Schnäppchen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.11.2010, 23:17
von ratte1
Hallo,

bezüglich der kostenlosen Familienversicherung des Ehemanns, kann die Aussage von Czauderna richtig sein, muss es aber nicht.

Entscheidend ist, ob der Zukünftige bereits vor dem 30. Geburtstag in Deutschland studiert hat. In diesem Fall hat er sich von der
Versicherungspflicht als Student befreien lassen, das wiederum hat zur Folge, dass ein Familienversicherungsanspruch für die gesamte
Dauer des Studiums ausgeschlossen ist.

MfG
ratte1

Verfasst: 26.11.2010, 15:45
von lebo
danke schonmal sehr für die bisherigen antworten.
@ratte1: also der zukünftige hat genau ab dem 30.lebensjahr in deutschland studiert, vorher noch nicht. demnach würde also der von czauderna beschrieben fall eintreten: ich kann also trotz heiratsstatus bis 25 noch familienversichert bleiben, da ich keine eigenen einkünfte hab, er in seiner bisherigen versicherung, und ab 25 dann einmal studentenversicherungsbeitrag a 76e für 2?