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gesetzlicher krankenversicherung vergleichen...

Verfasst: 19.11.2010, 17:52
von katja
...wer hat nen link dazu...suche schon tage und komm bei gesetzlichen immer nur auf seiten die prozentsätze vergleichen aber nicht den mindestbeitrag für kleingewerbetreibende!!!!

gibt es listen oder website`s???

bin für jeden tip dankbar

Verfasst: 19.11.2010, 19:38
von Czauderna
Hallo,
was verstehst du unter Kleinstgewerbetreibende ??
Bei der Krankenversicherung wird beurteilt ob jemand hauptberuflich Selbständig ist oder nicht - wenn dies festgestellt wird gibt es zwei Mindestbeitragsmessungsgrenzen
entweder 1916,50 € oder 1277,50 € (letztere gilt bei Existenzgründungen mit Zuschuss oder bei bestimmten finanzillen Voraussetzungen).
Ist er nicht hauptberuflich selbständig dann ist er entweder Arbeitnehmer, Student, Rentner, beamter, Schüler, Arbeitslos, Hartz IV oder sonstiger freiwillig Versicherter.
Der von dir gesuchte Begriff gibt es leider nicht bei der Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.11.2010, 20:14
von zost
es ist bestimmt die nebenberuflichkeit gemeint.
die mindestgrenze liegt bei 851,.. €. der prozentsatz von 14,3% ist bei jeder kk gleich.

Verfasst: 19.11.2010, 21:02
von katja
nein hauptberuflich als gewerbetreibende!!!

aber eben auch nicht merh als 700-800.- € gewinn im monat!!...der nziet zahle ich 210.- bei der AOK..hab aber gehört es gibt billligere um die 160.-€...hab ich aber noch nix gefunden!!!

Verfasst: 19.11.2010, 21:23
von Czauderna
katja hat geschrieben:nein hauptberuflich als gewerbetreibende!!!

aber eben auch nicht merh als 700-800.- € gewinn im monat!!...der nziet zahle ich 210.- bei der AOK..hab aber gehört es gibt billligere um die 160.-€...hab ich aber noch nix gefunden!!!
Hallo,
nein, die gibt es für hauptberufliche mit Sicherheit nicht weil die Einkommensgrenzen, also die Mindestbeitragsbemessungrenzen für alle gesetzlichen Krankenkassen göleich und bindend sind.
Der Beitrag ca. 150,,00 € gilt für sonstige. freiwillig Versicherte und werden nach der fiktiven Beitragsbemessungsgrenze von ca. 860,00 € berechnet.
Für hautpberuflich Selbständige - siehe oben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.11.2010, 03:13
von leser
...und jetzt mal in Vertretung für Bully :lol: :

Es sei denn, Du gehörst zum Personenkreis der Künstler und Publizisten (Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Der Begriff ist ziemlich weitreichend!).
Wichtige Informationen gibt es hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... /index.php

Verfasst: 20.11.2010, 11:50
von katja
Czauderna hat geschrieben:
katja hat geschrieben:nein hauptberuflich als gewerbetreibende!!!

aber eben auch nicht merh als 700-800.- € gewinn im monat!!...der nziet zahle ich 210.- bei der AOK..hab aber gehört es gibt billligere um die 160.-€...hab ich aber noch nix gefunden!!!
Hallo,
nein, die gibt es für hauptberufliche mit Sicherheit nicht weil die Einkommensgrenzen, also die Mindestbeitragsbemessungrenzen für alle gesetzlichen Krankenkassen göleich und bindend sind.
Der Beitrag ca. 150,,00 € gilt für sonstige. freiwillig Versicherte und werden nach der fiktiven Beitragsbemessungsgrenze von ca. 860,00 € berechnet.
Für hautpberuflich Selbständige - siehe oben.
Gruss
Czauderna
das kann so nihct reichtig sei mit bundeseinheitlichem tarif...!!

ich koomme ursprünglich aus dresden und war dort bei der AOK sachsen....210.- im monat.
jetzt lebe ich in rheinland-pfalz und hier bei der AOK würde das um fats 30.- mehr kosten...das nur innerhalb der AOK.....

darum such ich ja eine liste aller gesetzlichen krankenkassen und deren mindestbeiträge !!! eben für haupterwerbstätige....ne freiwillige versicherung ist das ja eh!! denn die AOK sagt mir..wenns ihnen zu teuer ist müssen sie sich halt nicht versichern!!

schöne sachliche aussage oder??

Verfasst: 20.11.2010, 14:21
von Czauderna
Hallo,
und wenn ich es noch öfters schreiben muss, die Einstufungsbedingungen und die Beitragssatze sind bei allen Kassen gleich (zusatzbeiträge ausgenommen, aber das hast du ja nicht gefragt) und wenn du 14,3% für die Krankenversicherung un1,95 % für die Pflegeversicherung (mit Kindern) nachrechnest dann kommst auf mindestens 207,00 € (ohne Kinder wären es 210,00 €). Da gibt es bei keiner Kasse einen anderen Rechnungsweg für hauptberuflich Selbständige - und wenn dir die verminderte Beitragsbemessungsgrenze nicht zuerkannt wird, dann wird es entsprechend teuerer weil dort eben die höhere Grenze gilt. Auf den von dir genannten Betrag kann man nur kommen wenn man mehr als 1277,50 € Arbeitseinkommen hat und die verminderte Mindestbeitragsbemssungsgrenze zuerkannt wurde, aber auch dann ist der Beitrag bei allen Kassen gleich (exl. Zusatzbeitrag oder Sondertarif für Krankengeld)
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.11.2010, 14:56
von leser
katja hat geschrieben:... denn die AOK sagt mir..wenns ihnen zu teuer ist müssen sie sich halt nicht versichern!!
Und diese Aussage der AOK ist defacto falsch! Allenfalls besteht die Möglichkeit zur PKV zu wechseln, aber auch das kostet Beiträge und ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist dann so ohne weiteres nicht möglich.