Vorbehaltseinstufung wegen Beginn der selbst. Tätigkeit
Verfasst: 19.11.2010, 11:23
Hallo,
Selbstst. Tätigkeit ab dem 15.04.2009 (erstmalige Aufnahme der Selbstständigkeit) und daher Vorbehaltseinstufung wegen Schätzung der Einnahmen mit 1500,00 €.
Steuerbescheid am 20.10.2010 erstellt.
Wie erfolgt jetzt die Einstufung?
Rückwirkend ab dem 15.04.2009 ist ja klar, aber wie wird das Einkommen jetzt runtergerechnet? Geteilt durch 9 Monate oder durch 256 Tage?
Wird der Stb. 2009 nur für die Zeit vom 15.04.09-31.12.09 herangezogen und die Einstufung bleibt ab dem 01.01.2010 unter Vorbehalt, da der Stb. 2010 noch fehlt?
Oder gilt jetzt der Stb. 2009 solange, bis der Stb. 2010 erstellt wird?
Gibt es dafür eine eindeutige gesetzliche Regelung?
Danke.
Selbstst. Tätigkeit ab dem 15.04.2009 (erstmalige Aufnahme der Selbstständigkeit) und daher Vorbehaltseinstufung wegen Schätzung der Einnahmen mit 1500,00 €.
Steuerbescheid am 20.10.2010 erstellt.
Wie erfolgt jetzt die Einstufung?
Rückwirkend ab dem 15.04.2009 ist ja klar, aber wie wird das Einkommen jetzt runtergerechnet? Geteilt durch 9 Monate oder durch 256 Tage?
Wird der Stb. 2009 nur für die Zeit vom 15.04.09-31.12.09 herangezogen und die Einstufung bleibt ab dem 01.01.2010 unter Vorbehalt, da der Stb. 2010 noch fehlt?
Oder gilt jetzt der Stb. 2009 solange, bis der Stb. 2010 erstellt wird?
Gibt es dafür eine eindeutige gesetzliche Regelung?
Danke.