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Krankengeld nach Kündigung

Verfasst: 18.11.2010, 23:27
von Lena2011
Nach maßiven Mobbingataken wurde ich in den letzten Monaten häufig Krankgeschrieben.

Ich erhielt von meiner Ärztin und meiner Psychologin ein Attest das mir bescheinigte das mein Arbeitsplatz für mich zu Gesundheitlichen Problemen führt.

Daraufhin wurde ich kurzzeitig wieder an meinen gewohnten Arbeitsplatz versetzt,leider bekam mein Arbeitgeber davon Wind und der Marktleiter musste mich wieder zu den alten Arbeitsplatz versetzen,wo ich alleine war.

Grund war das ich als Betriebsratsvorsizende nicht beliebt war bei der Firma.

Durch die unbeliebte zwangsversetzung wurde ich immer öffters Krank so das die 6 Wochen erschöpft wurden und ich Krankengeld bekam.

Der Betriebsrat also auch ich legten Beschwerde ein, als die Firma sich nicht damit abgab,kam es zu einer Anzeige,wo nur ich ohne Abmahnung fristlos gekündigt wurde.

Die anderen Betriebsratsmitglieder kamen mit einer Abmahnung weg.

Nun bekam ich meine fristlose Kündigung im Urlaub,mir ging es so schlecht das ich dort einen Arzt aufsuchte,dieser schrieb mich zu selben Zeit wie ich die Kündigung erhalten habe Krank.

Zuhause angekommen,schrieb mich mein Arzt weitere 5 Wochen krank.
Nun habe ich das Problem das bis zur Kündigungsschutzklage ich kein Geld bekomme.

Ich wollte mich Arbeitslos melden,aber man lehnte das ab,weil ich Krankgeschrieben war,die Krankenkasse kann ebenfals nicht bezahlen,weil Krankengeld erst am nächsten Tag bezahlt wird.

Und am nächsten Tag war ich ohne Versicherrung vom Arbeitgeber.

Nun habe ich seit Oktober kein Geld erhalten und werde bis ca.Januar Krankgeschrieben sein.

Man will das ich zu meinen Arzt gehe und mich für einen Tag gesundschreiben lasse,dann sagte das Arbeitsamt werde ich angenommen und mein Fall bearbeitet.

Ich bin jetzt bis anfang Dezember krankgeschrieben und da es mir sehr schlecht geht,wird mein Arzt mich niemals gesund schreiben.

Ich arbeite schon seit über 30sig Jahren und war sogut wie nie Arbeitsunfähig,was heist ich habe auch gearbeitet wen es mir mal schlecht ging,nur als man mich so anging konnte ich einfach nicht mehr.

Wir haben Schulden und ein gesamter Lohn geht dafür drauf,so das wir von einen Gehalt gelebt haben,langsam haben wir alle Konten soweit überzogen das wir jetzt die Kreditkarten angreifen müssen.

Ich versuche zur Zeit von der Krankenkasse eine Bescheinigung zu bekommen,wo sie mir bestätigen das ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe.

Ob es was bringt weis ich aber auch nicht.

Ganz am anfang stand es ja noch ganz gut und man wollte mir auch Krankengeld vorstrecken,aber auf einmal sagte man mir das es nicht möglich ist.

Wie komme ich aus der Situation raus ohne zu lügen?
Oder soll ich einfach zum Arbeitsamt gehen und sagen ich bin gesund?

Ich könnte mich von einen anderen Arzt gesundschreiben lassen.
Aber ich finde das nicht ok.

Warum gibt es keine möglichkeit mir Krankengeld zu bezahlen?

Ich komme einfach nicht weiter, ich denke immer noch das man mir Krankengeld bezahlen müsste...

Wen jemand einen plan für mich hat,ich wäre sehr dankbar.

Grüße von Lena2011

Verfasst: 19.11.2010, 09:55
von jumpingpoint
Hallo,

ausschlaggebend für einen Krankengeldanspruch ist der Versicherungsstatus zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs. Der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld entsteht nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Wenn hier das Beschäftigungsverhältnis fristlos an dem Tag endete, wo die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, dann ist es richtig, dass am Folgetag, wo der Anspruch auf Krankengeld entsteht, kein Versicherungsverhältnis mehr mit Anspruch auf Krankengeld besteht.

Wäre hier die Lücke bis zu einem neuen Versicherungsverhältnis nicht größer als 1 Monat gewesen, so hätte hier unter Umständen der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V und darüber ein Krankengeldanspruch für längstens 1 Monat greifen können.

Bei einer längeren Versicherungslücke stellt sich generell die Frage nach dem aktuellen Versicherungsschutz. In Frage könnten hier eine Familienversicherung, eine freiwillige Krankenversicherung oder Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommen, wobei für die letzten beiden Versicherungen noch zusätzlich Beiträge gezahlt werden müssten. Alle Versicherungen würden jedoch keinen Krankengeldanspruch beinhalten.

Für einen kurzfristigen Geldanspruch bleibt wohl nur der Weg über eine "Gesundschreibung" und einer Meldung bei der Agentur für Arbeit.

Andernfalls muss man das Ergebnis der Kündigungsschutzklage abwarten. Ggf. wird hier die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, sodass das Versicherungsverhältnis länger bestehen und somit auch rückwirkend der Krankengeldanspruch bestehen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 19.11.2010, 10:01
von Czauderna
Hallo, ergänzend zum Vorschreiber noch ein Hinweis.
Du schreibst von "wir" bist Du verheiratet und wenn ja, woist dein Ehegatte versichert ?.
Wenn das nämlich der Fall ist und dein Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist dann hast du keinen nachgehenden Leistungsanspruchg was das Krankengeld betrifft.
In allen anderen Fällen hast du anspruch auf Krankengeld im Rahmendes nachgehenden LEistungsanspruchs (maximal 1 Monat).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.11.2010, 14:19
von Lena2011
Danke für euere Antworten.

Ich bin der Ehemann und meine Frau ist nur noch am Heulen.
Sie hat einen Nervenzusammenbruch erlitten und durch diesen umstand geht auch keine Gesundschreibung.

Wen man bedenkt wieviel Geld meine Frau all die Jahre bezahlt hat und nun obwohl sie noch bevor die Kündigung zugestellt war zusammengebrochen ist,kein Geld bekommt,ist das ungerecht.

Was bitte hat mein Versicherungsverhältniss mit meiner Frau zu tun,es ist doch nicht gerecht das meiner Frau Krankengeld zustehen würde wen sie nicht verheiratet wäre.

Das würde einen sozial schlechterstellen und jemanden der nicht verheiratet ist besser stellen.

Wo bitte kann man sich beschweren?
Wir wollten das ja umgehen und meine Frau die noch nie bei mir versichert war,wollte die Beiträge selbst bezahlen,eben wegen den Krankengeld.

Sozial ist das nicht,auch nicht gerecht.

Weis jemand ob es irgendwo im Europäischen Raum anders gehandhabt wird?

Mfg.

Ehemann von Lena2011

Verfasst: 19.11.2010, 15:20
von Czauderna
Hallo,
ja, als verheirateter Ehegatte hast du schon etwas damit zu tun weil nach den gesetzlichen Bestimmungen der Anspruch auf Familienversicherung vorrangig vor dem nachgehenden Leistungsanspruch ist. Ob das gerechtt ist oder wie du meinst unsozial, das steht auf einem anderen Blatt - es ist nunmal so vorgeschrieben. Ein Vergleich mit dem Europäischen Ausland scheitert schon an den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen.
Dass einUunverheirateter besser gestellt ist als ein Verheirateter kann mit in diesem Falle nicht unbedingt sagen, denn derUnverheiratete, wenn er denn tatsächlich einen nachgehenden Leistungsanspruch geltend machen könnte, würde nach Ablauf dieses eines Monats auf jeden Fall seine Krankenversicherung selbst zahlen müssen wenn er nicht arbeitsfähig wäre und Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes hätte.
Der Verheiratete dagegen kann in die kostenlose Familienversicherung, die sofort von Anbeginn leistet (ausgenommen Krankengeld).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.11.2010, 17:37
von Lena2011
Ein Vergleich mit dem Europäischen Ausland scheitert schon an den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen.


Danke für deine Antwort,sie ist jedenfalls nicht befriedigend.
Es gibt immer mehr Gerichte die sich auf Europäische Regeln berufen,besonders wen es um benachteiligungen geht.

Da ist ein Tag der entscheidet ob du leben kannst oder nicht.
Für uns bedeutet das einfach alles.

Du kannst uns helfen wen du einen Weg weist wo ich dagegen vorgehen kann,mir reicht es einfach,jeder will sich vor der verantwortung drücken.

Ich hab heute von der BKK die Antwort bekommen,warum sie nicht bereit sind Krankengeld zu bezahlen.

Unglaublich wie rafiniert die sich weigern zu bezahlen.
Das reicht von der Krankenmeldung aus dem Ausland bis hin das meine Frau am Tage der Krankenmeldung nicht mehr versichert war.

Und das es sowieso nichts ändern würde da Krankengeld erst am nächsten Tag zu bezahlen sei.

Nur meiner Frau würde normalerweise kein Krankengeld sondern Lohnfortzahlung zustehen und das da sie früh Morgens Krank wurde,ab den ersten Tag.

Die Krankenkasse hat sich dagegen gewährt das es sich bei der Krankheit um die gleiche handelt,wo sie schon 6 Wochen Krank war.Nur weil ein anderer Befund aus Spanien draufsteht.

Somit würde sie sowieso kein Krankengeld bekommen,sondern ein Vorläufiges Geld das der Arbeitgeber wieder zurückzahlen muss.

Das sollte sie auch eigendlich bekommen,darin war man sich schon einig.
Dann war wohl die Höhe von fast 45 Euro Krankengeld zuviel,ebenso die Aussicht das die Erkrankung meiner Frau sehr lange andauern wird.

Auf einmal sagte man uns das es ihnen leid tut,aber wir können nichts bezahlen.

So wie dieses Krankenkasse sich verhält ist nicht normal,ich bin mir sicher da besteht eine möglichkeit,ich weis nur nicht welche.

Somit muss ich bei irgendeiner Stelle Beschwerde einlegen und ich will mich auf die gleichberechtigung oder wie das heist berufen.

Es kann nicht sein das eine Lebensgemeinschaft dazu führt das man um seine Existenz gebracht wird.

Es geht uns nicht um die kostenlose Familienversicherung sondern um das Krankengeld.

Bei meiner Tochter war mal der fast gleiche Fall,sie ist über 25 Jahre alt und sie bekam nicht nur ein Monat lang Krankengeld,sondern viel länger.

Also wo bitte ist die gerechtigkeit,es wird immer gesetze geben die einen unter Umständen benachteiligen,nur laut unserer Verfassung wäre sowas nicht erlaubt.

Somit muss ich auch im Interesse der Allgemeinheit das klären lassen.
Ich sehe nicht ein wo da der Vorteil liegen soll!

Also wen du die richtige Anlaufstelle weist,würde ich dir danken wen du sie mir hier zukommen lassen könntest.

Wen das ein Verfassungsmäßiges Gesetz ist dann muss man es eben angehen,so oder so,es ist ungerecht.

Gruss auch von Lena2011

Verfasst: 19.11.2010, 21:22
von Lady Butterfly
Hallo

du schreibst, dass deine Ehefrau Kündigungsschutzklage erhoben hat. Dann habt ihr doch bestimmt auch einen Anwalt....nicht wahr?

fragt doch denen mal, wie die Aussichten der Klage sind...nach dem, was du schreibst, sollten die doch eigentlich ganz gut sein. Als Betriebsrätin hat deine Frau ja sowieso einen besonderen Kündigungsschutz....

und dann fragst du, ob es möglich ist, beim Gericht eine Eilentscheidung zu bekommen, wonach das Arbeitsverhältnis deiner Frau noch andauert weil die Kündigung nicht den geltenden Gesetzen entspricht. Oder er soll mit dem AG einen Vergleich aushandeln, wonach die Beschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt endet, natürlich nur einer Abfindung für deine Frau (so wie sich das anhört bin ich nicht sicher, ob deine Frau nochmals an ihren Arbeitsplatz zurückkehren will) - aber welchen der beiden Wege ihr gehen wollt, ist natürlich eure Entscheidung. Lasst euch da von eurem Anwalt beraten...

Wenn du das schafftst, ist deine Frau ihre Probleme los: die Beschäftigung dauert an und es besteht ein Anspruch auf Krankengeld.

Laut Gesetz ist leider wirklich so, dass der Anspruch auf Krankengeld erst am "Tag nach der ärztlichen Feststellung" eintritt. Da der AG deiner Frau am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit fristlos gekündigt hat (was wahrscheinlich nicht rechtmäßig ist), hat deine Frau leider tatsächlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Ob das nun gerecht ist, ist eine andere Frage...

Aber du weißt ja: Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Schuhe.

Beschweren kannst du dich beim Bundesversicherungsamt: http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... __nnn=true Ich bezweifle allerdings, dass eine Beschwerde hier Erfolg haben wird. Eine schnelle Entscheidung über die Kündigungsschutzklage würde euch mehr bringen...

Alles Gute und viel Erfolg!

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 19.11.2010, 21:44
von Mannix74
Hallo!

Also ich hatte und habe leider wieder ein sehr ähnliches Problem!
Ich hatte mich daraufhin an den Bürgerbeauftragten meinen Bundeslandes gewendet und hatte inerhalb von 4 Tagen mein Krankengeld!
Kann ich nur jedem empfeehlen!

grüße

Mannix74

Verfasst: 20.11.2010, 02:56
von leser
Hallo Lena2011,
der zitierte nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V ist, wie bereits erwähnt, keine Versicherung sondern ein Leistungsanspruch, sozusagen als Lückenschluss. Der rührt aus der eigenen Mitgliedschaft und diese besteht eben mit Krankengeldanspruch. Es geht dabei nicht vorrangig um Geldleistungsansprüche, sondern generell um den Versicherungsschutz (z.B. Krankenhausauftenthalt). Sofern aber ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, ist ein Lückenschluss nicht erforderlich. Der Haken ist halt nur, dass die Familienversicherung keinen Krankengeldanspruch beinhaltet. Es gibt dazu ziemlich eindeutige Rechtsprechung (z.B. BSG vom 26.6.2007, B 1 KR 37/06 R - http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=5&anz=16). Insofern bringt hier m.E. eine Beschwerde hier relativ wenig.

Ich würde mich hier, wie Lady Butterfly geschrieben hat, auch eher auf die Kündigungsschutzklage konzentrieren (hier gelten sehr enge Fristen, aber wenn ihr einen Anwalt eingeschaltet habt, wird der das Notwendige veranlassen). Wie die Vorredner schon schrieben, könnte aus der Verlängerung des Beschäftigungsverhältnis dann auch wieder ein Krankengeldanspruch erwachsen. Insofern ist es natürlich wichtig, dass weiterhin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und der Kasse gemeldet wird.

Gute Besserung an Deine Gattin
Gruß Leser

Verfasst: 20.11.2010, 17:57
von Lena2011
Vielen Dank für die vielen und guten Tipps und Antworten.
Es wäre einfacher wen das ganze unbürokratischer gehandhabt würde.

Wen wir das gewusst hätten,dann hätten wir in Deutschland nichts davon gesagt was meiner Frau passiert ist,die Tabletten hätten schon eine Zeitlang gereicht.

Und wahrscheinlich hätte sich meine Frau auch noch Arbeitslos melden können,sie hat es ja sowieso gleich nach Ankunft in Deutschland gemacht.

Wir werden jetzt abwarten bis die Krankenmeldung ausläuft,dann wird meine Frau sich wieder beim Arbeitsamt melden.

Danke noch für die Tipps wegen der Kündigung,dieses Forum zeigt das es sich wirklich um die Dinge bemüht.Vielen Dank dafür an alle nochmal.

Wir haben eine gute Rechtsanwaltskanzlei in München beauftragt die Kündigungsschutzklage für meine Frau einzuleiten.

Der Gütetermin ist am 16.12.2010,die Firma bot meiner Frau schon eine dicke Abfindung an,aber wen du über 50zig bist,dann musst du um deinen Arbeitsplatz kämpfen.

Sie arbeitet nun schon über 20 Jahre bei den Lebensmittelmarkt,der einer der größten in Deutschland ist.

Das wirklich schlimme am ganzen ist,das uns gut 1500 Euro pro Monat fehlen und das Weihnachtsgeld ist auch weg.

Das die Kündigung nicht gerecht ist,spielt für die Firma keine Rolle,sie wollen den Betriebsrat weg haben,ich kann die ganze Geschichte nicht in kurzen Sätzen hier erzählen.

Aber es wurde ein Laden geschlossen und ein neuer wird bald bebaut.
Hier hat meine Frau auch noch ein Mitbestimmungsrecht das die Vereinbarungen aus dem Interessensausgleich und Zozialplan seitens der Firma eingehalten werden.

Die liebe Lebensmittelfirma will aber die alte Manschaft nicht mit übernehmen,in einer Betriebsratsversammlung sagte der Geschäftsführer zu der versammelten Manschaft,,hab ihr bei Aldi schon Mitarbeiter gesehen die über 50zig sind,ich will bestimmte Leute und den Betriebsrat nicht im neuen Laden haben.

Daraufhin wollte meine Frau ihn aus der Betriebsratsversammlung entfernen,falls er sich jetzt nicht beruhigen will.
Entschuldig hat er sich persönlich nicht,nur ein anderer aus der Geschäftsführung.

Ihr seht das meine Frau ein rotes Tuch für die Geschäftsleitung in Bayern ist.

Mal sehen wie es weitergeht und nochmals Danke für die Tipps



Gruß Lena2011