Hallo zusammen,
so verwirrt wie bisher war ich in meinem Leben noch nicht . Aber gut, dass problem dürfte jeder kennen.
Mein Studium musste ich mir, wie viele andere auch, durch Nebenjobs finanzieren. Erst als Werkstudent, dann in den letzten Semestern als meines Erachtens "nebenberuflich Selbstsständiger". Als Werkstudent blieb ich zunächst in der studentischen Krankenversicherung bei rund 800€ monatlich. Durch meine spätere Nebentätigkeit (rund 1000€ monatlich) wurde ich dann als hauptberuflich selbstständig eingestuft, mit einem Krankenkassenbeitrag von rund 150€ monatlich. Die Krankenkasse hat die oft angpriesene wöchentliche Arbeitszeit von max. 20 Stunden jedenfalls nicht interessiert, unter der ich deutlich darunter lag.
Schon hier stellte ich mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Sowohl als Werkstudent (genau 20 Stunden Arbeitszeit), als auch als Selbstständiger (8 Stunden Arbeitszeit) habe ich mir meinen Unterhalt finanziert (womit auch sonst...). Nur das als Selbstständiger das doppelte an Beiträgen anfällt. Ich konnte damit leben und habe es so akzeptiert.
Im weiteren Verlauf meines Studiums konnte ich meine Einnahmen steigern und lag bei 2.500€ monatlich nach Exmatrikulation. Ihr könnt euch denken, dass nun das gleiche Spiel in meinem Angestelltenverhältnis beginnt. Als Angestellter verdiene ich rund 500 € weniger als in meiner selbständigen Tätigkeit. Für die Krankenkassse ist das Argument genug, mich als hauptberuflich Selbstständig zu bezeichnen. Das ich 48h wöchentlich in meinem Angestelltenverhältnis verbringe interessiert hier mal wieder keinen. Somit bin ich nun leider freiwillig gesetzlich versichert und bezahle ordentlich Beiträge.
Was kann man in einer solchen Situation tun? Von seinen Beratern kriegt man keine anständige Antwort und die Definitionen im Netz sind mehr als schwammig.
Die genannten Kriterien, wie angestellter Mitarbeiter, mehr als 20 Stunden wöchentlich erfülle ich bspw. gar nicht. Lediglich der Punkt der Haupteinnahmequelle scheint der Hauptgrund zu sein.
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Sollte es keine Lösung geben, spiele ich mit dem Gedanken einer PKV. Ich denke unter 500€ monatlich komme ich weg.
Lg
remus
Bin ich wirklich hauptberuflich selbstständig?
Moderator: Czauderna
HalLO;
Eingang shast du geschrieben dass dich deine Krankenkasse als hauptberuflich Selbständig eingerstuft hatte mit einem mtl. Beitrag von ca. 150,00 €.
Das passt nicht was die Beitragshöhe angeht - die hört sich an an sonst. freiwillig Versicherten mit einem Einkommen unter 850,00 € (Mindestbeitragsbemessungsgrenze), also dem niedrigsten Beitrag für sonst. freiwillig Versicherte in der GKV.
Die MIndestbemessungsgrenzen für Selbstä#ndige liegen bei 1916,00 bzw. 1277,00 € mtl.
Was die sonstige Beurteilung angeht, so ist es tatsächlich so, dass das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit schon eine entscheidende Rolle spielt (natürlich auch die Arbeitszeit). Wenn das erzielte Arbeitseinkommen aus selbständigen Tätigkeit für den Betreffenden von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist dann kann durchaus auf hauptberuflich Selbständig entschieden werdenh.
Gruss
Czauderna
Eingang shast du geschrieben dass dich deine Krankenkasse als hauptberuflich Selbständig eingerstuft hatte mit einem mtl. Beitrag von ca. 150,00 €.
Das passt nicht was die Beitragshöhe angeht - die hört sich an an sonst. freiwillig Versicherten mit einem Einkommen unter 850,00 € (Mindestbeitragsbemessungsgrenze), also dem niedrigsten Beitrag für sonst. freiwillig Versicherte in der GKV.
Die MIndestbemessungsgrenzen für Selbstä#ndige liegen bei 1916,00 bzw. 1277,00 € mtl.
Was die sonstige Beurteilung angeht, so ist es tatsächlich so, dass das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit schon eine entscheidende Rolle spielt (natürlich auch die Arbeitszeit). Wenn das erzielte Arbeitseinkommen aus selbständigen Tätigkeit für den Betreffenden von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist dann kann durchaus auf hauptberuflich Selbständig entschieden werdenh.
Gruss
Czauderna