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Nachgehender Leistungsanspruch

Verfasst: 16.11.2010, 11:48
von Daniel xyz
Hallo,
habe eine Frage zum Thema "nachgehender Leistungsanspruch".
Die Situation ist folgendermaßen: Ich war sozialversicherungspflichtigt bis zum 31.10. beschäftigt. War dann vom 1.11. bis 14.11. arbeitslos und habe für diese zeit kein ALG I oder ALG II bezogen. Seit 15.11. habe ich wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Nun meine Frage: Bin ich für die Zeit 1.11.-15.11. über den nachgehenden leistungsanspruch versichert? Muss ich für diesen Zeitraum selbst beiträge bezahlen?

Vielen Dank für die Antworten

Verfasst: 16.11.2010, 16:53
von ratte1
Hallo,

ein nachgehender Leistungsanspruch ist keine Versicherung, sondern wie das Wort schon sagt, "nur" ein Leistungsanspruch :wink: .

Dieser führt aber dazu, dass für diese Zeit der Nichterwerbstätigkeit (01.11.-14.11.10) keine Versicherung und damit auch Beitragszahlung notwendig ist.

MfG
ratte1

Verfasst: 22.11.2010, 16:41
von Daniel xyz
Hallo Ratte1,

vielen dank für die antwort.