Seite 1 von 1

Fehlerhafte Beitragsberechnung

Verfasst: 15.11.2010, 21:57
von Schweden
Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner KK und eines Beitragsbescheid.

Ich bin als Beamte in der freiwilligen GKV seit 1995. Bei der jetztigen KK seit gut 8 Jahren. Ich bin verheiratet und mein Mann ist bei der selben KK pflichtversicht.

Momentan bin ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld.

Ich habe im Januar mit der Geburt unseres Kindes die KK informiert und habe bis März 2010 auch noch die regulären Beiträge während des Mutterschutzes gezahlt, da ich ja noch volles Gehalt bezogen habe. Ende Februar lag der Elterngeldbescheid vor und diesen habe ich sofort der KK vorgelegt.

14 Tage später habe ich dann noch mal nachgefragt, wo den der neue Beitragsbescheid wäre...habe mir über die Dauer gewundert. Zur Auskunft kam dann, man würde mich wohl Beitragsfrei stellen, aber müsse noch auf eine Rückversicherung warten.

Soweit so gut, die Beitragsfreiheit bis zum Ende des Elterngeldbezug habe ich schriftlich dann bekommen und für mich war die Sache erledigt.

Im August kam nur nochmal die Anfrage, ob ich weiterhin in Elternzeit bin und Elterngeld beziehe.

Da wir, aus anderen Gründen eigentlich die KK wechseln wollten, habe ich mich mit dem Thema noch mal beschäftigt und ich bin mir sicher fast sicher, dass die KK wenigstens den Mindestsatz von 140 Euro hätte fordern müssen.

Nun meine Frage, wie lange zurück kann die KK ggf. einen Änderungsbescheid erlassen.

Muss ich die KK noch mals drauf hinweisen, dass ich mir eigentlich sicher bin, dass sie einen Fehler zu meinen Gunsten gemacht hat?

Verfasst: 16.11.2010, 08:56
von Czauderna
Hallo,
das ist eine "Gewissensfrage" - ich bin auch der Meinung dass eine Beitragsfreiheit bei Beamten nicht in Frage kommt. Es kann aber von einem Versichertern nicht verlangt werden eine Entscheidung der Kasse, die zu seinen Gunsten getroffen wurde zu hinterfragen. Auf der anderen Seite ist es aber denkbar dass die Kasse ihren Fehler selbst erkennt und im Rahmen der Verjährungsfrist die Beiträge nachfordert, was zwangsläufig Ärger und Stress bedeutet. Mein Rat : Da du ohnehin die Kasse wechseln willst lass es doch einfach darauf ankommen - abwarten und der Kasse das "Handeln" überlassen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.11.2010, 21:40
von zost
beitragsfreiheit für beamte während der elternzeit kommt nicht in betracht. werden weiter keine einkünfte - bis auf das elterngeld- bezogen und der ehegatte ist auch gesetzlich versichert, dann ist der mindestbeitrag von ca. 140 eur zu zahlen.

hat die kasse nun einen fehler gemacht. du als versicherte musst dich auf die richtigkeit verlassen können. ist der beitragsbescheid über die beitragsfreiheit nicht unter vorbehalt erlassen worden, hat die kk keine möglichkeit, nun doch noch beiträge zu verlangen.

mein tipp: kasse wechseln und sich über die ersparnis freuen.

Verfasst: 17.11.2010, 21:43
von Schweden
Danke für Eure Ansichten.

Der Bescheid ist nicht unter Vorbehalt ergangen.