Fehlerhafte Beitragsberechnung
Verfasst: 15.11.2010, 21:57
Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner KK und eines Beitragsbescheid.
Ich bin als Beamte in der freiwilligen GKV seit 1995. Bei der jetztigen KK seit gut 8 Jahren. Ich bin verheiratet und mein Mann ist bei der selben KK pflichtversicht.
Momentan bin ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld.
Ich habe im Januar mit der Geburt unseres Kindes die KK informiert und habe bis März 2010 auch noch die regulären Beiträge während des Mutterschutzes gezahlt, da ich ja noch volles Gehalt bezogen habe. Ende Februar lag der Elterngeldbescheid vor und diesen habe ich sofort der KK vorgelegt.
14 Tage später habe ich dann noch mal nachgefragt, wo den der neue Beitragsbescheid wäre...habe mir über die Dauer gewundert. Zur Auskunft kam dann, man würde mich wohl Beitragsfrei stellen, aber müsse noch auf eine Rückversicherung warten.
Soweit so gut, die Beitragsfreiheit bis zum Ende des Elterngeldbezug habe ich schriftlich dann bekommen und für mich war die Sache erledigt.
Im August kam nur nochmal die Anfrage, ob ich weiterhin in Elternzeit bin und Elterngeld beziehe.
Da wir, aus anderen Gründen eigentlich die KK wechseln wollten, habe ich mich mit dem Thema noch mal beschäftigt und ich bin mir sicher fast sicher, dass die KK wenigstens den Mindestsatz von 140 Euro hätte fordern müssen.
Nun meine Frage, wie lange zurück kann die KK ggf. einen Änderungsbescheid erlassen.
Muss ich die KK noch mals drauf hinweisen, dass ich mir eigentlich sicher bin, dass sie einen Fehler zu meinen Gunsten gemacht hat?
ich habe eine Frage zu meiner KK und eines Beitragsbescheid.
Ich bin als Beamte in der freiwilligen GKV seit 1995. Bei der jetztigen KK seit gut 8 Jahren. Ich bin verheiratet und mein Mann ist bei der selben KK pflichtversicht.
Momentan bin ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld.
Ich habe im Januar mit der Geburt unseres Kindes die KK informiert und habe bis März 2010 auch noch die regulären Beiträge während des Mutterschutzes gezahlt, da ich ja noch volles Gehalt bezogen habe. Ende Februar lag der Elterngeldbescheid vor und diesen habe ich sofort der KK vorgelegt.
14 Tage später habe ich dann noch mal nachgefragt, wo den der neue Beitragsbescheid wäre...habe mir über die Dauer gewundert. Zur Auskunft kam dann, man würde mich wohl Beitragsfrei stellen, aber müsse noch auf eine Rückversicherung warten.
Soweit so gut, die Beitragsfreiheit bis zum Ende des Elterngeldbezug habe ich schriftlich dann bekommen und für mich war die Sache erledigt.
Im August kam nur nochmal die Anfrage, ob ich weiterhin in Elternzeit bin und Elterngeld beziehe.
Da wir, aus anderen Gründen eigentlich die KK wechseln wollten, habe ich mich mit dem Thema noch mal beschäftigt und ich bin mir sicher fast sicher, dass die KK wenigstens den Mindestsatz von 140 Euro hätte fordern müssen.
Nun meine Frage, wie lange zurück kann die KK ggf. einen Änderungsbescheid erlassen.
Muss ich die KK noch mals drauf hinweisen, dass ich mir eigentlich sicher bin, dass sie einen Fehler zu meinen Gunsten gemacht hat?