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Krankenversicherung für Rentner im Ausland

Verfasst: 10.01.2007, 19:22
von herbert
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ich bin EU Rentner und möchte in ein
EU Land auswandern. Ich habe gelesen, daß das gehtund die Pflichtversicherung auch im Ausland gilt. Ist eigendlich meine ausländische Frau bei mir familienversichert oder muß sie sich extra Versicherung. Für Infos bin ich sehr dankbar.

Verfasst: 11.01.2007, 08:51
von Diesel
Hallo Herbert,

vorab: eine EU (Erwerbsunfähigkeits)-Rente hat nichts mit der "EU" (Europäischen Union) zu tun.

Gleichwohl hat jeder Mensch das Recht und die Möglichkeit in das Land auszuwandern, in welches er dieses gern tun möchte.

Allerdings wirst Du im (bei ständigem Aufenthalt) im Ausland NICHT nach deutschem Recht und schon garnicht von einer deutschen gesetzlichen Kasse versichert werden, sondern musst Dich nach den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften des Landes in das Du auswandern möchtest versichern (lassen).

Ausnahmen dabei gibt es nur bei Grenzgängern, die z.B. ihren Wohnsitz im grenznahen Ausland haben und ihren Arbeitgeber in Deutschland (und umgekehrt). Diese Ausnahmen gibts allerdings nur für Beschäftigte.

Vorsicht ist bzgl. der Rente ebenfalls geboten, da sie gegebenenfalls gekürzt ausgezahlt wird, wenn Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst. Mehr Infos dazu wird Dir sicherlich Dein zuständiger Rentenversicherungsträger geben können.

MfG

Verfasst: 29.01.2007, 11:45
von wolf
Hallo Herbert,

ich bin schon der Ansicht, dass wenn du eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehst und die Vorversicherungszeit erfüllt ist, Versicherungspflicht nach deutschem Recht besteht, auch wenn Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst.
Da ich mich jedoch im zwischensaatlichen Recht nicht auskenne, möchte ich Dir folgenden Link ans Herz legen:

****.de

Dort findest Du evtl. Antworten oder Du hast für weitere Fragen eine Kontaktmöglichkeit!

Verfasst: 19.03.2012, 10:34
von quepuedohacer
Der Link funktioniert leider nicht mehr. Hier der neue Link:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/P ... entner.htm

Bezieht man eine Rente der Deutschen Rentenversicherung ist es so, dass man weiter seine Beiträge in Deutschland zahlt (wird von der Rente einbehalten) und im EU-Ausland Leistungen der dortigen Krankenkasse nach dortigen Regeln erhält. Die ausländische Krankenkasse rechnet dann mit der deutschen Krankenkasse ab. Natürlich müssen Sie sich bei der ausländischen Krankenkasse melden, damit sie weiß, dass es Sie gibt.