Hallo,
ein Bekannter hat mich mit folgendem Problem um Hilfe gebeten:
Er ist PKV und hatte immer Einkünfte unter der BMG.
Seine Frau ist gesetzlich versichert mit Kind.
Nun hat er seine Steuer für 2009 gemacht und es kam per Bescheid ein Einkommen über 50.000€ heraus.
Demnach müsste das Kind in die PKV bzw freiwillige Versicherung der GKV.
Aber ab wann???
Rückwirkend 01.01.2009 oder ab wann?
Lieben Dank im Vorraus für Eure Hilfe.
Gruß, Bine
Rückzahlung und wenn ja, wie lange zurück?
Moderator: Czauderna
es heißt in diesem Bereich nicht Beitragsbemessungsgrenze (diese liegt bei mtl. 3750 EUR / bzw. 45000 jährlich im Jahr 2010 bzw. bei 3712,50 mtl. /
bzw jährlich 44500 im Jahr 2011),
sondern es ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebend
(mtl 4162,50 / 49950 jährlich im Jahr 2010 bzw. 4125 / 49500 im Jahr 2011.
Aber diese Fachbegriffe sind ja eigentlich aus egal.
Wird die Grenze (Jahresarbeitsengeltgrenze) durch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit überschritten, so endet die Familienversicherung der Kinder mit Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides.
BSP: Erstellung 14.12.2010. 50.000 EUR Einkünfte aus Gewerbe.
Ende der FAMIlienversicherung der Kinder zum 31.01.2011.
Ist so beschrieben in einem Besprechungsergebnis der Krankenkasse vom 27.09.2007. Damit wollte man wohl dieses elendige rückwirkende Ausscheiden aus der Familienversicherung nicht mehr haben, was ja hier dann ab 01.01.2009 der Fall gewesen wäre.
Der Einkommensteuerbescheid ist der KK sofort vorzulegen.
Beitrag in der freiwilligen Versicherung der GKV 143,51 an Januar 2011
Private Versicherung auch möglich, wenn Vetrag zustande kommt.
bzw jährlich 44500 im Jahr 2011),
sondern es ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebend
(mtl 4162,50 / 49950 jährlich im Jahr 2010 bzw. 4125 / 49500 im Jahr 2011.
Aber diese Fachbegriffe sind ja eigentlich aus egal.
Wird die Grenze (Jahresarbeitsengeltgrenze) durch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit überschritten, so endet die Familienversicherung der Kinder mit Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides.
BSP: Erstellung 14.12.2010. 50.000 EUR Einkünfte aus Gewerbe.
Ende der FAMIlienversicherung der Kinder zum 31.01.2011.
Ist so beschrieben in einem Besprechungsergebnis der Krankenkasse vom 27.09.2007. Damit wollte man wohl dieses elendige rückwirkende Ausscheiden aus der Familienversicherung nicht mehr haben, was ja hier dann ab 01.01.2009 der Fall gewesen wäre.
Der Einkommensteuerbescheid ist der KK sofort vorzulegen.
Beitrag in der freiwilligen Versicherung der GKV 143,51 an Januar 2011
Private Versicherung auch möglich, wenn Vetrag zustande kommt.