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Krankenversicherung Elternzeit, Wechsel pflicht-freiwillig

Verfasst: 11.11.2010, 15:41
von Liese
Hallo,
ich bin zur Zeit in der gesetzlichen Pflichtversicherung, würde aber ab Januar als freiwillig versichert angemeldet werden, da ich die letzten 2 oder 3 Jahre wohl über der Grenze lag. Nun werde ich aber im Sommer nächsten Jahres in Mutterschutz und Elternzeit gehen, werde also aufs Jahr gesehen nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Muss ich dann trotzdem mich ab Januar freiwillig versichern, auch wenn schon klar ist, dass die Jahresgrenze nicht erreicht wird? Wenn ich freiwillig versichert bin, muss ich doch während der Elternzeit die Beiträge selbst zahlen im Gegensatz zum Pflichtversicherten oder?
Danke fürs Licht im Dunkel

Liese

Verfasst: 11.11.2010, 18:11
von Gast
bist du denn verheiratet? wenn ja, wo und wie ist dein Mann versichert?

Verfasst: 11.11.2010, 22:00
von zost
der wechsel auf frw. versicherung wird trotz der elternzeit vollzogen. es wird angenommen, dass wenn man nicht in elternzeit geht, man/frau auch wieder über der grenze verdient hätte.

wenn man verheiratet ist und der ehemann auch gesetzlich versichert ist, dann ist man während der e-zeit beitragsfrei.

ansonsten muss man wenn man single ist den mindestbeitrag (140 € bei keinen sonst. einnahmen) zahlen. ist der ehemann pkv, dann wirds teurer.

man kann sich gegen den wechsel von pflicht auf freiwillig nicht wehren.