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"Blockfristen" Berechnung

Verfasst: 11.11.2010, 11:27
von mucel
Hallo,
ich habe gelesen, dass es für das Krankengeld sogenannte Blockfristen gibt.

Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
Ich war vom 02.02.2009 bis zum 23.05.2010 durchgehend und wegen ein und derselben Krankheit arbeitsunfähig und habe, ich glaube ab dem 16.03. oder 17.03.2009 dann bis zum 23.05.2010 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Soweit ich weiss, hätte ich damals maximal noch bis zum 02. August Anspruch auf Krankengeld gehabt.

Seit dem 27. Mai 2010 arbeite ich nun wieder und war wegen der damaligen Krankheit auch nicht wieder krankgeschrieben/arbeitsunfähig.

Wenn ich jetzt im Januar bzw. Februar des nächsten Jahres, nochmals wegen der damaligen Krankheit für 4-6 Wochen ins Krankenhaus müßte, hätte ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld oder müßte mein (neuer) Arbeitgeber erstmal für 6 Wochen in die Lohnfortzahlung?

Ab wann hätte ich wegen der damaligen Krankheit wieder Anspruch auf die vollen 78 Wochen (abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung) Krankengeld?

Verfasst: 11.11.2010, 14:24
von Czauderna
Hallo,
ja, ihr neuer Arbeitgeber muss für sechs Wochen Gehalt zahlen und ja, diese neue Arbeitsunfähigkeit wird auf die Anspruchsfrist des damaligen Leistungsbezuges angerechnet, d.h. es kann nach relativ kurzer Zeit zum Leistungsende kommen. Allerdings wird hier die Kasse die endgültige Berechnung vornehmen.
Gruss
Czauderna