Hallo zusammen,
vorab: Ich arbeite in einer Werkstatt für behinderte Menschen, wobei die Krankengeldleistungen, so lang diese Menschen keine EM-Rente beziehen, dem üblichen gesetzlichen Rahmen entsprechen.
Einer unserer Beschäftigten, der in eigener Wohnung lebt, ist während seines Krankengeldbezuges gestürzt und nun vorübergehend zur Pflege in einem Seniorenheim untergebracht, wir erhalten weiterhin die Zahlscheine seines Arztes in Kopie. Er wäre vermutlich auch ohne diesen Sturz nicht in nächster Zukunft wieder zur Arbeit erschienen.
Nun bat mich der zuständige Sozialdienst zu erforschen, ob mit dieser neuen Diagnose während des Krankengeldbezuges die 78 Wochen Laufzeit wieder von vorn beginnen. Mit so einem Fall hatte ich noch nie zu tun, kann mir aber schwer vorstellen, dass dem so ist.
Schon im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Biene
Neue Diagnose während KG-Bezug
Moderator: Czauderna
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