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Rückwirkende Erstattung von zuviel gezahlten Eigenanteilen

Verfasst: 10.11.2010, 10:36
von rico70260
Kümmer mich gerade bei meinen Eltern um die geleisteten Zuzahlungen der letzten Jahre .
Habe festgestellt, das noch nie ein Erstattungsantrag von ihnen bei ihrer Kasse gestellt wurde und das, obwohl beide chronisch krank sind und somit weit über 1% ihrer Rente seit Jahren schon an Zuzahlungen geleistet haben.

Kann ich jetzt noch einen Erstattungsantrag z.b. für die im Jahr 2008 zuviel geleisteten Zuzahlungen stellen oder nur noch für das letzte Kalenderjahr 2009 ?

Verfasst: 10.11.2010, 17:12
von KKbine
Hallo!

Die Ansprüche verjähren nach Ablauf des Jahres in dem sie entstanden sind in 4 Jahren. D.h. bis 31.12.2010 kann noch das Jahr 2006 und folgende geltend gemacht haben.

Wichtig ist, dass alle Einkommensunterlagen und Originalquittungen der betreffenden Jahre vorlegt werden.

Gruß, die Bine