Job wurde während Krankheit gekündigt.KG nach Ablauf Lohnfor

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Moderator: Czauderna

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sandbau
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Job wurde während Krankheit gekündigt.KG nach Ablauf Lohnfor

Beitrag von sandbau » 09.11.2010, 20:48

Hallo.
Mein Job wurde während der Probezeit zum Ende Nov. gekündigt.
Ich war zu dieser Zeit (und bin immer noch) krankgeschrieben.
Mein AG zahlt noch bis Ende Nov. Lohnfortzahlung. Also nur 3 statt 6 Wochen!
Bekomme ich nun ab Dez. weiter Krankengeld, oder ALG1?
Über wie läuft das denn?
Bin ja nicht vermittelbar, da ich im Krankenstatus bin.
Danke
miri

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.11.2010, 21:15

Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit während einer befristeteten Beschäftigung beginnt oder wenn während der Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung endet wegen Kündigung des Arbeitgebers, dann besteht dem Grunde nach Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen, also auch über das Ende der Beschäftigung hinaus.
Gruss
Czauderna

zost
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Beitrag von zost » 10.11.2010, 18:23

wenn die beschäftigung unter 10 wochen befristet war, wird nur kg gezahlt, wenn kg-anspruch beantragt wurde. ansonsten gibt es nix. alg wahrscheinlich auch nich, weil krank

leser
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Beitrag von leser » 10.11.2010, 21:19

Hallo Miri,

Du hattest im Thread vorher folgendes geschrieben
sandbau hat geschrieben:Also, ich (40) bin auch eine, welche wohl wieder KG benötigt.
Mitte Dezember fängt eine neue 3-Jahres-Frist an.
Im letzten Zeitraum (3 Jahre) war ich fast ausgesteuert. Mir blieben
bis dato 6 Tage übrig. 12 Monate gearbeitet. 3 Monate (jetzt) ALG1 und davor Krankengeld.

Nun sagt mein Arzt, ich muß wieder in die Klinik zur Reha.
Aufnahmetermin aber erst im Februar!!!
Was trifft zu, ALG oder Beschäftigung? Wenn Du nun vor Ablauf der 3-Jahres-Frist wegen der selben Krankenheit (bzw. mit ursächlichem Zusammenhang) arbeitsunfähig wirst, könnte bei einem Restanspruch von 6 Tagen der Anspruch bereits erschöpft sein. Bitte lass Dich von Deiner Kasse beraten bzw. lass Dir das schriftlich bestätigen. Evtl kommt dann (wenn Anspruch erschöpft) ein ALG-Anspruch im Rahmen des § 125 SGB III in Betracht. Du müsstest Dich dann unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden.

Normalerweise fordert in solchen Fällen die Agentur für Arbeit auf, einen Reha-Antrag zu stellen. Anscheinend läuft der ja bereits bei Dir bzw. wurde bereits bewilligt.

Hilft Dir das nun weiter?

Gruß Leser

(PS: ein Tipp - bitte möglichst im begonnenen Thread bleiben, sonst gehen die Antworten vielleicht in die falsche Richtung. Wenn Dir die Antworten nicht ausreichen, einfach nachfragen. okay?)

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