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37 Monate Ausland, GKV Anwartschaft sinnvoll?

Verfasst: 09.11.2010, 07:35
von Mexiko
Hallo, ich möchte folgende Frage stellen:

Ich ab dem 1.2. werde für 37 Monate nach Mexiko entsendet, meine Partnerin kommt mit. Beide erhalten einen kostenfreie Versicherung über meinen AG, wir zahlen keine Beträge und können direkt mit dieser extra für Expats gegründeten Firmenversicherung abrechnen. In D bleiben wir nicht versicherungspflichtig.

Meine Partnerin war mehrer Jahre berufstätig und bleibt in der GKV bis 31.12. (Kündigung ihres jobs), dann versichert sie sich 1 Monat selbst und ab dem 1.2.11 sind wir in Mexiko. Sie wird in Mexiko nicht arbeiten, sondern ein Kind bekommen, wenn alles klappt.

Bei Rückkehr wird sie nicht gleich wieder arbeiten und auch nicht ALG 1 oder 2 bekommen, sondern das Kind erziehen.


Nun zur Frage:

1. Muss ihre GKV sie auf jeden Fall wieder nehmen?
Die GKV behauptet, wenn sie mit Kind käme oder unter andern bestimmten umständen, die nicht weiter erklärt wurden, müsste sie das nicht und hat deshalb auf die Anwartschaft verwiesen.

ME sind wir durch die Versicherungskonstellation in Mexiko nicht privat versichert (zahlen ja keine beiträge, schliessen keinen Versicherungsvertrag ab). Ich dachte, die GKV müsste sie auf jeden Fall wieder nehmen?

2. Muss sie sich dann bei der alten GKV pflicht- oder freiw. versichern?

3. Gibt es ohne Anwartschaft Probleme mit Wartenzeiten zur Pflegeversicherung? (den Fall, dass sie pflegebedürftig würde und dann nicht versichert wäre, da wartenzeiten bestünden möchte ich auf jeden Fall vermeiden.)
Wie gesagt war sie innerhalb der letzten Jahre über 2 Jahre in der GKV.

Danke für Eure Hilfe!!

Verfasst: 22.11.2010, 11:35
von Joebo
Hallo Mexico,

verusche mal auf deine Problem einzugehen:

Zur Frage 1:
Ja, die GKV muss deine Frau auf jeden Fall wieder versichern. Eine freiwillige Versicherung ist zwar nicht möglich, sie wäre aber nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig, da sie zuletzt GKV versichert war.

Frage 2 siehe Frage 1

Frage 3:

Um Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten zu können, braucht man eine Vorversicherungszeit. Diese liegt bei aktuell 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung. Diese Vorversicherungszeit hat deine Frau offenbar erfüllt. Sie kann sich aber auch nach § 26 Abs. 2 SGB XI für den Auslandaufenthalt weiterversichern.

Verfasst: 22.11.2010, 16:56
von ratte1
Ergänzend zum Beitrag von Joebo: Hier kann immer nur die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt werden. Ob es in 37 Monaten noch die Versicherung nach 5 Abs.1 Nr. 13 in der jetzigen Form oder überhaupt gibt, kann natürlich zur Zeit keiner sagen.

Mit einer Anwartschaftsversicherung (Kosten zur Zeit rund 40,- Euro im Monat) kann man sich eine Garantie des Versicherungsschutzes nach der mexikanischen Zeit erkaufen.

MfG
ratte1

Re: 37 Monate Ausland, GKV Anwartschaft sinnvoll?

Verfasst: 22.11.2010, 18:13
von Paule
Mexiko hat geschrieben:Sie wird in Mexiko nicht arbeiten, sondern ein Kind bekommen, wenn alles klappt.
Mutig! Ich kannte eine Mexikanerin, die extra in D geblieben ist, bis das geplante Kind auf der Welt war.

Verfasst: 29.11.2010, 21:20
von Mexiko
danke für die Kommentare.
Zwischenzeitlich hat sich geklärt, dass mein AG die Anwartschaft trägt, somit haben wir 100% Sicherheit.

Zum Thema Kind in Mex. muss man wissen, dass wir in Puebla wohnen werden, dort gibt es eine hervorragende med. Versorgung europäischen Standards entsprechend, nahezu alle relevanten Privatärzte haben in den USA studiert.