Beiträge erlassen
Verfasst: 05.11.2010, 21:01
Hallo,
wo ich hier schon registriert bin hätte ich noch eine Frage:
Meine Situation ist, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe, mich bei der Krankenkasse (AOK) gemeldet habe um wieder regulär versichert zu sein und Rückwirkend eine Rechnung über knapp 3.000 Euro bekommen habe (etwa 140 Euro monatlich).
Ich versuche jetzt schon mehrere Monate das Problem mit der Krankenkasse zu klären und zahle seitdem auch die regulären Krankenkassen Gebühren nicht bis das Problem geklärt ist.
Ich habe bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und verdiene vergleichbar mit Hartz4, teilweise sogar weniger und wohne noch bei meinen Eltern. Ich habe keine zusätzlichen Einnahmen außer mein Gewerbe.
Also mit anderen Worten lebe ich deutlich unter dem vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Existenzminimum in Bezug auf Hartz4 wenn ich die Krankenkassenbeiträge bezahle.
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Bis hierhin ist ja ok, ich habe mich mit der Situation momentan mehr oder weniger abgefunden und sehe auch ein, dass ich eine aktive Krankenkasse brauche ...
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Also ich habe der Krankenkasse jetzt noch zusätzlich zum eigentlichen Betrag das wirkliche Maximum angeboten = 30 Euro monatliche Rate. Mehr geht einfach nicht.
Die Ratenzahlung wurde abgelehnt, genau wie auch mein Stundungsantrag und es werden 50 Euro monatlich verlangt - Ich kann jetzt aber schon sagen, dass ich so viel definitiv nicht aufbringen kann! Also habe ich wieder 30 Euro angeboten ....
Jetzt wird mir gedroht, dass die Krankenkasse für mich als Gläubiger Insolvenz anmelden will und einen Antrag stellen will, dass ich mein Gewerbe nicht weiter ausführen darf.
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Zurück zum Stundungsantrag:
Brief 1 von der Krankenkasse: Ein Erlass von Beiträgen ist nur bei einer unbilligen Härte und bei einer Existenzgefährdung möglich ist.
Brief 2 von der Krankenkasse: Bei Nichtzahlung Drohung einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen + mir die Ausübung meines Gewerbes zu untersagen!
= Existenzgefährdung?
Brief 1 von der Krankenkasse: Es ist nicht unbillig die Forderung einzuziehen, weil man mir die Möglichkeit einräumt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, auch über mehrere Jahre.
Brief 2 von der Krankenkasse: Es gibt bindende Regelungen die eine Ratenzahlung in Höhe von 30 Euro monatliche nicht möglich machen!
= Also doch unbillig?
Brief 1 von der Krankenkasse: Bei einem Erlass der Beiträge ist auch die Versicherungsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Brief 2 von der Krankenkasse: Wird mir mit Sanktionen gedroht welche Gutachter- und Gerichtskosten verursachen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar höher für die Gemeinschaft als die eigentliche Forderung gegen mich ausfallen würden.
= Im Sinne der Versicherungsgemeinschaft?
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In Brief 1 werden mir also gründe genannt warum eine Stundung nicht möglich wäre und in Brief 2 werde ich mit Sachen konfrontiert die das glatte Gegenteil von Brief 1 darstellen ...
Meine Frage wäre jetzt ob ich mich dagegen in irgendeiner Form wehren kann oder ob ich es einfach nur falsch interpretiere?
Gibt es eine Möglichkeit wie ich in Anbetracht dieser Briefe doch ein erlassen der Beiträge erreichen könnte?
wo ich hier schon registriert bin hätte ich noch eine Frage:
Meine Situation ist, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe, mich bei der Krankenkasse (AOK) gemeldet habe um wieder regulär versichert zu sein und Rückwirkend eine Rechnung über knapp 3.000 Euro bekommen habe (etwa 140 Euro monatlich).
Ich versuche jetzt schon mehrere Monate das Problem mit der Krankenkasse zu klären und zahle seitdem auch die regulären Krankenkassen Gebühren nicht bis das Problem geklärt ist.
Ich habe bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und verdiene vergleichbar mit Hartz4, teilweise sogar weniger und wohne noch bei meinen Eltern. Ich habe keine zusätzlichen Einnahmen außer mein Gewerbe.
Also mit anderen Worten lebe ich deutlich unter dem vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Existenzminimum in Bezug auf Hartz4 wenn ich die Krankenkassenbeiträge bezahle.
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Bis hierhin ist ja ok, ich habe mich mit der Situation momentan mehr oder weniger abgefunden und sehe auch ein, dass ich eine aktive Krankenkasse brauche ...
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Also ich habe der Krankenkasse jetzt noch zusätzlich zum eigentlichen Betrag das wirkliche Maximum angeboten = 30 Euro monatliche Rate. Mehr geht einfach nicht.
Die Ratenzahlung wurde abgelehnt, genau wie auch mein Stundungsantrag und es werden 50 Euro monatlich verlangt - Ich kann jetzt aber schon sagen, dass ich so viel definitiv nicht aufbringen kann! Also habe ich wieder 30 Euro angeboten ....
Jetzt wird mir gedroht, dass die Krankenkasse für mich als Gläubiger Insolvenz anmelden will und einen Antrag stellen will, dass ich mein Gewerbe nicht weiter ausführen darf.
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Zurück zum Stundungsantrag:
Brief 1 von der Krankenkasse: Ein Erlass von Beiträgen ist nur bei einer unbilligen Härte und bei einer Existenzgefährdung möglich ist.
Brief 2 von der Krankenkasse: Bei Nichtzahlung Drohung einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen + mir die Ausübung meines Gewerbes zu untersagen!
= Existenzgefährdung?
Brief 1 von der Krankenkasse: Es ist nicht unbillig die Forderung einzuziehen, weil man mir die Möglichkeit einräumt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, auch über mehrere Jahre.
Brief 2 von der Krankenkasse: Es gibt bindende Regelungen die eine Ratenzahlung in Höhe von 30 Euro monatliche nicht möglich machen!
= Also doch unbillig?
Brief 1 von der Krankenkasse: Bei einem Erlass der Beiträge ist auch die Versicherungsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Brief 2 von der Krankenkasse: Wird mir mit Sanktionen gedroht welche Gutachter- und Gerichtskosten verursachen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar höher für die Gemeinschaft als die eigentliche Forderung gegen mich ausfallen würden.
= Im Sinne der Versicherungsgemeinschaft?
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In Brief 1 werden mir also gründe genannt warum eine Stundung nicht möglich wäre und in Brief 2 werde ich mit Sachen konfrontiert die das glatte Gegenteil von Brief 1 darstellen ...
Meine Frage wäre jetzt ob ich mich dagegen in irgendeiner Form wehren kann oder ob ich es einfach nur falsch interpretiere?
Gibt es eine Möglichkeit wie ich in Anbetracht dieser Briefe doch ein erlassen der Beiträge erreichen könnte?