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Beitragserhöhung freiw.-gesetzl. Krankenkasse

Verfasst: 05.11.2010, 20:42
von Abgezockter
Grüße an alle hier im Forum!
BRAUCHE SCHNELL UND DRINGEND RAT!
Ich war bis Ende Juli 2009 Arbeitnehmer (pflichtversichert). Danach war ich bis Anfang Otober 2010 freiwillig zu Hause und habe ausschließlich von meinen Ersparnissen gelebt, also kein Arbeitsamt, Sozialamt oder sonstiges und mußte mich natürlich "freiwillig"-gesetzlich (AOK Berlin-Brandenb.) mit 140€/Mon. versichern (oder besser die Pharma-Industrie sponsorn). Im Zuge der jährlichen Einkommensprüfung verlangte die AOK dann auf einmal Nachweise über meine Einkünfte, die ich, wenn ich kein Einkommen habe, natürlich nicht liefern kann, was ich der AOK natürlich auch (viermal) mitgeteilt habe. Daraufhin kam ein Schreiben von denen, in dem wortwörtlich steht: TROTZ MEHRMALIGER ERINNERUNG HABEN SIE UNS IHREN LETZTEN VORLIEGENDEN STEUERBESCHEID BZW. ANDERE EINKOMMENSNACHWEISE BISHER NICHT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DESHALB BERECHNEN WIR DIE BEITRÄGE ZUR KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG AB DEM 1.9.2010 VON DER GESETZLICH FESTGELEGTEN BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE. DIESE LIEGT IM JAHR 2010 BEI 3675€. IHRE MONATLICHEN BEITRÄGE ÄNDERN SICH SOMIT AB DEM 1.9.2010 AUF 536,25€ (KV) UND 82,50€ (PV).
Ein nochmaliges Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin hat zu keinem Ergebnis geführt. Ich könne ja in Raten zahlen. HAT MAN DAFÜR NOCH WORTE? An meiner Einkommenssituation hat sich nicht das Geringste verändert.
Ach ja, ich habe natürlich meine Einzugsermächtigung bis zur Klärung des Sachverhalts widerrufen. Und die haben trotzdem versucht, die 618,75€ abzubuchen. Eine Frechheit, oder?
Was soll ich jetzt tun? Einen Anwalt hinzuziehen? Ich habe heute noch einmal am Telefon der Sachbearbeiterin versucht klarzumachen, dass ich keinerlei Nachweis bringen kann. Wer hat einen Rat für mich?
Danke im Voraus!

Verfasst: 05.11.2010, 22:53
von heinrich
welches Datum hat den dieser letzte Brief (Bescheid)

Verfasst: 06.11.2010, 00:16
von Abgezockter
Ich bin jetzt gerade nicht bei mir zu Hause (sondern nebenan beim Nachbarn), aber ich bin mir relativ sicher, dass es der 20.9. war. Zwischendurch war ich auch berufsbedingt drei Wochen im Ausland (passiert seit Oktober 2010 regelmäßig, weil neue Arbeit gefunden). Ich hoffe, ich habe jetzt keine Fristen versäumt. Auf dem Bescheid stand jedenfalls keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Gibt es noch Rettung für mich? :)

sozialstaat????

Verfasst: 06.11.2010, 00:17
von Opfer des Sozialstaates
Hallo,
falls Sie zeit haben, bitte lesen Sie diesen Thread:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t3279.html
, die andere Möglichkeiten währe ( aus BRD auszuwandern, oder sich einfach auch aufzuhängen ) würde ich allerdings abraten, die bringen nichts.

Re: Beitragserhöhung freiw.-gesetzl. Krankenkasse

Verfasst: 06.11.2010, 01:22
von leser
Abgezockter hat geschrieben:...und habe ausschließlich von meinen Ersparnissen gelebt...
Kannst Du die Ersparnisse nicht nachweisen? Oder hast Du das Geld unter dem Kopfkissen? Dann hast Du allerdings ein Problem es glaubhaft zu machen. Damit jetzt keine Missverständnisse aufkommen, Du must jetzt nicht hier im Forum darauf antworten. :D

Verfasst: 06.11.2010, 03:13
von Abgezockter
Ich habe meine Ersparnisse nun einmal nicht bei einer Bank, das ist ja wohl keineswegs illegal. Was mich bei der ganzen Sch... wundert ist, das das mit den 140€/Monat über ein Jahr ohne Probleme funktioniert hat. Bei mir hat sich bis zum Zeitpunkt der jährlichen Einkommensprüfung und darüber hinaus nicht das Geringste geändert. Bei Beginn der freiw.-gesetzl. KV im Aug. 2009 hat ja auch niemand irgendwelche Nachweise über meinen Lebensunterhalt verlangt. Damals habe ich schon angegeben, von Ersparnissen zu leben. Hätte die AOK damals schon die 618€ verlangt, wäre das Ganze ja noch irgendwie nachvollziehbar. Aber jetzt, ohne das sich bei mir etwas geändert hat, den Beitrag mehr als zu vervierfachen, da komme ich echt nicht mit.
Ich kenne jemanden, der in einer ähnlichen Situation ist (ohne Einkommen u. auch freiw.-ges. versichert, aber bei einer anderen Kasse), da haben die nicht solch ein Theater gemacht. Derjenige zahlt auch nach der Einkommensprüfung problemlos seine 140€ weiter.

Verfasst: 06.11.2010, 09:51
von CiceroOWL
Leider gibt es da eine Mitwirkungspflicht deinerseits, es besteht allerdings immer noch die Möglichkeit aufgrund einees Gespräches mit der AOK deine einkünfte nachzuweisen. Wenn keien Zinseinahmen zu versteuern sind, können diese grundsätzlich auch nicht zur Beitragsbemessung herran gezogen werden.

Haste einen Widerspruch verfaßt?

Verfasst: 06.11.2010, 15:49
von heinrich
du solltest jetzt auf jeden Fall mal gaaanz schnell zu dem Menschen Kontakt aufnehmen, der Dir dieses Brief geschrieben hat und keine Zeit hier im Forum verplempern.

Wennn der Bescheid vom 20.09.2010 (das war vor ca. 50 Tagen), eh sorry, warum hast du dann nicht schon längst mit denen gesprochen. Am besten hingehen und fragen, was genau nachgewiesen werden soll, um aus dem Höchstbeitrag rauszukommen.

Wahrscheinlich sind die bisherigen Antworten vor dir (du sprichst von vier) nicht dort angekommen, wo sie hinmüssen.


Übrigens sagen viele, dass sich doch üüüüberhaupt nichts geändert hat, wie auch du.

die berufliche Tätigkeit im Ausland könnte eine Änderung gewesen sein.

so und jetzt im Schweinsgalopp zur Krankenkasse

Verfasst: 06.11.2010, 20:09
von Abgezockter
@Heinrich
Ich hatte gestern erst ein ausführliches Gespräch mit der netten Dame, die jetzt für mich zuständig ist. In aller Ausführlichkeit habe ich ihr versucht zu erklären, dass ich keinerlei Unterlagen, Nachweise oder sonstiges habe, von wem und woher denn auch, wenn man seine Ersparnisse nicht auf der Bank hat. Und ihre Antwort war sinngemäß: kein Nachweis=Beitragserhöhung.
Ich war heute nachmittag bei meinem Anwalt, der nimmt sich der Sache jetzt an. Der hat nur mit dem Kopf geschüttelt. Ich habe ihm den ganzen bisherigen Schriftverkehr vorgelegt, und er konnte kein Fehlverhalten meinerseits feststellen.
Ich habe auf nahezu jedes Schreiben von der AOK reagiert, Fristen habe ich auch keine versäumt. Die nehmen überhaupt nicht zur Kenntnis, was man ihnen antwortet.

Übrigens sagen viele, dass sich doch üüüüberhaupt nichts geändert hat, wie auch du. Die berufliche Tätigkeit im Ausland könnte eine Änderung gewesen sein.

Es geht hier ausschließlich um den Zeitraum vom 1.9.-10.10., für diesen Zeitraum will die AOK über 600€/Mon. haben, seit 11.10. bin ich wieder Arbeitnehmer und war im Ausland. Das habe ich bis jetzt nicht erwähnt, weil es nichts zur Sache tut.

Ich bin gespannt, was mein Anwalt erreicht, ich werde hier im Forum weiter berichten, aber erst in drei Wochen (3 Wo. arbeiten, 1 Wo. frei), es sei denn, ich kann das WLAN in unserem Firmenstandort in Holland nutzen, aber man ist ja als Fernfahrer eher selten dort, sondern meistens unterwegs.

Es waren einige gute Tipps dabei, vielen Dank an alle.
Grüße vom NOCH NICHT Abgezockten

Verfasst: 06.11.2010, 20:31
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert kann ich das Verhalten der Kasse nicht verstehen. Wenn mir ein Versicherter erklärt dass er von seinem Vermögen lebt dann ist danz ganz normal, auch wenn er mir schriftlich gibt dass er sein Vermögen in Bar
zu
Hause unterm Kopfkissen hat, dann glaube ich es ihm und wenn ich es nicht tue, dann mache ich eine Einstufung unter Vorbehalt und fordere zur gegeben Zeit einen Einkommensteuerbescheid für den betreffenden Zeitraum an, steht da auch nix, dann ist es dann auch gut - dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder er hat die Wahrheit gesagt oder hat beide, das Finanzamt und uns besch...., was wir dann machen würden, das weiss ich heute auch nicht.

Allerdings sind solche Fälle wie hier geschildert so selten wie Schnee in der Sahara - jemand kann von seinem Vermögen leben und kann darüber keinen Nachweis führen ???.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.11.2010, 20:32
von CiceroOWL
Mal eie ganz dumme Frage, eine Nachwis über deine Auslandtätigkeit ausserhalb des Gesetzesbereich des sGB, also deutschen Recht, konntest du vorlegen?

Verfasst: 06.11.2010, 21:41
von Abgezockter
@Czauderna
Zitat:Allerdings sind solche Fälle wie hier geschildert so selten wie Schnee in der Sahara - jemand kann von seinem Vermögen leben und kann darüber keinen Nachweis führen ???
Also , die nette Dame von der AOK hat mir bestätigt, dass solche "Fälle" wie der meinige gar nicht so selten sind, was mich auch erstaunt hat. Aber gerade dann müßte sie sich doch damit auskennen.
Wenn
1.man vor der Auszeit relativ gut vedient hat (Sparquote 60-70%!),
2.man keine Miete zahlen muß (Miteigentümer Einfamilienhaus),
3.am Haus momentan keine größeren Investitionen anstehen,
4.man sparsam lebt (selten Urlaub usw.),
5.man selber und das Haus komplett schuldenfrei ist,
6.man keine Familie zu ernähren hat,
dann kann man sich das schon einmal erlauben. Das war übrigens seit 2005 schon meine dritte Auszeit, das ist kein Witz, jedes Mal ca. 1 Jahr. Beim ersten Mal hatte ich überhaupt keine Krankenversicherung, die Versicherungspflicht kam erst 2007, ging auch. Man glaubt gar nicht, wie bewußt man da lebt, eine interessante Erfahrung (Ernährung, Vorsicht beim Heimwerken, beim Autofahren, usw.). Das ist dann echte Eigenverantwortung.

@CiceroOWL
Noch einmal kurz zusammengefaßt: Ich war bis Juli 2009 Arbeitnehmer (pflichtversichert), dann bis 10.10.2010 zu Hause ("freiw."-gesetzl.), seit 11.10.2010 wieder Arbeitnehmer in Holland, aber mit dt. Arbeitsvertrag (pflichtversichert). Mein Problem mit der AOK dreht sich um die Beitragshöhe in der freiw.-gesetzl. KV (seit 1.8.2009 140,-€/Mon., seit 1.9.2010 auf einmal über 600,-€/Mon.), es geht also um die Zeit, in der ich zu Hause war, nicht um meine jetzige Arbeit im Ausland.

Grüße an alle

Verfasst: 06.11.2010, 22:37
von zost
ich fordere in solchen fällen den steuerbescheid an zwecks nachweis, dass keine kapital/mieteinkünfte vorhanden sind.

wenn dem so ist, dann bleibt das mitglied in der mindeststufe (140€)