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Hilfe! Krankenkassen Schulden, Zahnschmerzen!

Verfasst: 05.11.2010, 09:22
von Sonja222
Hallo,

mir ist ein Zahn abgebrochen und ich habe tierische Zahnschmerzen, traue mich aber nicht zum Zahnarzt!

Situation: Krankenkasse habe ich offene Beträge, habe Ratenzahlungsangebot gemacht = Wurde abgelehnt und es wurde eine utopisch hohe monatliche Summe gefordert mit dem Fazit, dass ich seitdem gar keine Beiträge mehr zahle ... auch eine Gerichtsvollzieher von der Krankenkasse war bereits hier - Nichts mehr zu holen.

Mir ist jetzt aber ein Zahn abgebrochen, ich habe zwar noch meine Krankenkassenkarte und mir wurde auch nie ein "Ruhen der Leistung" angekündigt bzw. dass ich nicht zum Arzt gehen darf mit der Karte ... trotzdem habe ich Angst die Karte jetzt zu benutzen!

Was kann jetzt passieren?

- Muss ich die Rechnung bezahlen beim Arzt?
- Was wird gemacht wenn ich beispielsweise eine Krone brauche?
- Darf ich die Karte benutzen oder muss ich dem Arzt sagen, dass ich Beitragsrückstände habe etc.?

schulden beiträge

Verfasst: 05.11.2010, 09:27
von Aha
Wenn der Leistungsanspruch nicht ruht wegen der offenen Beitragsschulden ist eine Behandlung auf Karte weiterhin kein Problem. Und wäre es ja wohl selbst bei Ruhen bei einem "Notfall mit Schmerzen" kein Problem.

Verfasst: 05.11.2010, 09:29
von Sonja222
Danke, dann rufe ich direkt beim Zahnarzt an, muss mir die Krankenkasse mitteilen, dass die Leistung ruht oder passiert dies automatisch und es wird keine Mitteilung an mich benötigt?

Verfasst: 05.11.2010, 09:32
von Aha
Dazu gibt es eine Nachricht von der Krankenkasse, wenn es soweit ist.
Alles Gute, gute Besserung!

Verfasst: 05.11.2010, 16:53
von Sonja222
So, ich war jetzt beim Zahnarzt, habe direkt einen Termin bekommen ... ich brauche wohl eine Krone ...

Wie läuft es jetzt ab? Das erste was die Krankenkasse wohl machen wird wenn ich einen Härtefall Antrag stelle oder ähnliches ist wohl mir einen Brief zu schicken, dass meine Leistung jetzt ruht weil ich noch Beitragsrückstände habe ...

Kann ich trotzdem einen solchen Antrag stellen bzw. können die auch komplett verweigern sich an den Kosten für die Krone zu beteiligen?

Habe beim Arzt jetzt nicht erwähnt, dass ich Beitragsrückstände habe ... sollte ich lieber noch anrufen und es sagen?

Verfasst: 05.11.2010, 17:01
von CiceroOWL
Besser beim Arzt das nicht erwähnen , der schuss geht garantiert nach Hinten los.

Verfasst: 05.11.2010, 17:21
von Sonja222
Aber wird es nicht noch schlimmer wenn die Krankenkasse ihm es mitteilt? Bzw. spätestens wenn ich den Härtefall-Antrag stelle wird der doch erstmal von der Krankenkasse geprüft?

Verfasst: 05.11.2010, 20:41
von Czauderna
Hallo,
die Zahnarztbehandlung als solches wird wohl als Notfallbehandlung durchgehen, der Zahnersatz dagegen wird wohl nicht mehr bezuschusst werden, von daher kommt auch ein Härtefallantrag wohl nicht in Frage.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.11.2010, 12:08
von Gast
von was lebst du eigentlich im Moment? bist du HartzIV-Empfänger?
wenn ja, dann wird gegen dich kein Ruhen des Leistungsanspruches (Leistungsausschluss) ausgesprochen. und dann würdest du trotz deiner Rückstände auch deine Krone als Härtefall evtl. bekommen.

Verfasst: 06.11.2010, 12:10
von Gast
ach ich seh grad aus dem anderen Fred von dir, dass du selbständig bist und kein ALG2 beziehst. dann trifft das eben geschriebene leider nicht für dich zu.