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Schlechte Erfahrung mit der Dräger Hanse BKK
Verfasst: 31.10.2010, 12:30
von Bubi56
Seit 10 Jahren bin ich Mitglied der Dräger und Hanse BKK. Seit 15 Jahren werde ich an einer Krankheit behandelt, welche in den letzten Jahren nicht besser geworden ist. Das erste mal (in 10 Jahren)bin ich Arbeitsunfähig und erhalte kein Krankengeld. Ich verstehe unser Sozialrecht absolut nicht mehr. Die Hinhaltetaktik der KK ist nicht nachvollziehbar. Man legt seitens der KK mir und meinem Arbeitgeber (telefonisch)nahe an die Kündigung zu denken. Man versucht meinen Arzt (telefonisch) in genau diese Richtung zu drängen um sich den Kosten für Krankengeld und Klinikaufenthalt zu entziehen. Welche Macht haben unsere Kassen mittlerweile. Man teilt mir über Dritte mit das mein Versicherungsschutz erloschen sei.
Derzeit arbeite ich daran meine Krankenkasse auf Schmerzensgeld zu verklagen. In welcher Welt leben wir eigentlich.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit dieser Kasse erlebt oder erfährt sie gerade.[/b]
Verfasst: 31.10.2010, 12:36
von CiceroOWL
Darf ich fragen mit welcher Begründung das Krankengeld abgelehnt wurde?
Ist ein sSchreiben oder ein Bescheid eingegangen?
Gibt es schriftliche aussagen der Dräger und Hanse BKK?
Verfasst: 31.10.2010, 12:46
von Czauderna
Hallo,
das denke ich auch, ohne nähere Informationen über den Hergang des Falles kann man nichts genaueres dazu schreiben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.11.2010, 16:36
von Bubi56
Vielen Dank für euer Interesse.
Bei meinem Fall muß ich wohl ein bischen weiter ausholen, denn er erscheint sicher ein wenig kompliziert.
Seit ca 15 Jahren leide ich unter einer schweren Osteoporose mit derzeit 4 Wirbeleinbrüchen und einer totalen Einengung des Nervenkanals mit neuerlichen sporadischen Totalausfällen der Beine.
Seit über 10 Jahren arbeite ich im gleichen Betrieb und bin auch so lang schon bei der gleichen Krankenkasse. Meine Ehefrau ist die geschäftsführende Gesellschafterin dieses Betriebes. Bedingt durch die Rezessionsphase mußte ich mich im Jahr 2009, wie auch alle anderen Angestellten des Betriebes arbeitssuchend melden. Auch eine vorhergehende Lohnkürzung konnte diese Maßname nicht verhindern. Für das Arbeitsamt war ich aufgrund meiner Schwerbeschädigung nicht vermittelbar. Also das ganze Programm mit Gutachten und, und, und... Die daraufhin angestebte Wiedereingliederungsmaßname der Rentenkasse scheiterte daran, das ich kerngesund bin und den Beruf des Druckers in vollem Umfang ausüben kann. Die haben Recht, in der Berufsbezeichnung des Druckers steht nicht das dieser auch Papier heben muß, so die Aussage des Arbeitsamtes. Meine Aussicht zu diesem Zeitpunkt: Hartz 4.
Da sich die Konjunkturlage besserte und auch der noch bestehende Betrieb eine gute Auftragslage hatte, und erneut Einstellungen vorgenommen werden konnten, bot sich mir die Position des Geschäftsführers an. Die einzige Tätigkeit ohne große körperliche Belastung. Mein Gesundheitszustand verschlimmerte sich jedoch drastisch durch eine auch zu diesem Zeitpunkt ausklingende 18 Monatige Therapie.
Wieder ein Odysee durch mehrere Fachärzte, welche alle der Meinung sind, das nur eine OP Besserung bringen kann.
Seitens der Kasse wirft man mir sogar vor, das mein Gehalt vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit verringert wurde. Die Höhe meines jetzigen Gehaltes bezeichnet man als fürstliche Entlohnung und das hat jetzt gerademal die Höhe eines Facharbeitergehaltes. Es gibt keinen Bescheid oder ähnliches.
Mir wurde telefonisch nahegelegt zu kündigen und Hartz 4 zu beantragen oder die Kasse zu wechseln.
Meinem Arbeitgeber hat man Nahegelegt mich zu kündigen, seit diesem Telefonat ist der Kasse erst bekannt, das am anderen Ende meine Ehefrau saß und mir nicht kündigen wird. Ferner versuchte man (schriftlich) den Betrieb in eine strafbare Handlung zu drängen, ließ dann aber ganz schnell wieder davon ab.
Meiner Anwältin teilte man fernmündlich mit das die Staatsanwaltschaft gegen mich ermitteln würde und das mein Versicherungsschutz erloschen sei. Eine Nachfrage beim zuständigen Gericht ergab kein Ergebnis. Eine von mir schriftlich gestellte Nachfrage mit Fristsetzung ob der Versicherungsschutz noch Bestand habe wurde einfach nicht beantwortet.
Ist diese Krankenkasse noch normal ???
Mittlerweile beschäftigen sich 2 von mir beauftragte Anwälte und das Bundesversicherungsamt mit dieser Angelegenheit.
Ich hoffe ich bin nicht zu ausschweifend geworden. Sind das die neuen Methoden der Kassen um nicht zahlen zu müssen ? Können Sie nicht mehr zahlen? Bin ich ein Einzelfall dieser Machenschaften?
Verfasst: 01.11.2010, 19:07
von Czauderna
Hallo,
zuerst einmal vielen Dank für die ausführliche Schilderung - man sieht nun etwas klarer - für mich allerdings gibt es dazu trotzdem keine passende Antwort seitens des Forums (jedenfalls, aus meiner Sicht), da sich hier bereits schon Rechtsanwälte und sogar das BVA eingeschaltet haben - was soll da ein solches Forum noch für Fragen beantworten oder Hilfestellungen geben.
Offensichtlich haben hier nicht nur die Krankenkasse sondern auch andere Sozialversicherungsträger noch die Hände im Spiel und wenn es gar schon um "kriminelle" Machenschaften und Anwürfe geht, da kann man als Experte für Fragen der Krankenversicherung nur eines tun - sich eines direkten Kommentares zu enthalten.
Ich wünsche dir jedenfalls dass die ganze Geschichte so ausgeht dass Du mit diesem Ausgang zufrieden sein wirst.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.11.2010, 22:34
von zost
strafbare handlung- staatsanwaltschaft?
kann aufgrund der schilderung nicht erkennen, was hier strafbar sein soll?
gibt es einen arbeitsvertrag aufgrund der geschäftsführertätigkeit? wurde die sozialversicherungspflicht speziell geprüft? bestehen anteile an der gmbh?
Verfasst: 02.11.2010, 10:56
von Bubi56
Vielen Dank zunächst einmal für eure Antworten.
Sicher habe ich in diesem meinem haarstreubenden Fall, so meine ich, das Richtige getan und alle erdenklichen Maßnamen getroffen.
Ich bin erschrocken darüber, mit welchen Methoden der Einschüchterungstaktik hier gearbeitet wird und da ich auch in den Wartezimmern immer mehr Gruselgeschichten höre, denke ich, das es an der Zeit ist diese Geschichten so öffentlich wie möglich zu machen.
So geht es mir im speziellen darum, ob und in welchem Stil und in welchen Ausmaßen solche Vorfälle stattfinden und ob hier sich ein Trend abzeichnet.
Frei erfundene staatsanwaltliche Ermittlungen sind für mich Verleumnungen die nicht sein müssen. Die Strafbarkeit einer weiteren Handlung wird derzeit geprüft, daher möchte ich hierzu keine weiteren Aussagen machen. Im Übrigen bin ich immer in einem reinen Angestellten Verhältnis ohne jegliche Beteiligungen und selbstverständlich gibt es Arbeitsverträge. Auch alle Sozialabgaben sind einwandfrei abgeführt worden.
Meine Anwälte gehen davon aus das hier ein Sachbearbeiter über das Ziel hinausgeschossen ist.
Ist der interne Druck innerhalb unserer Kassen so groß ?
Steht diese Kasse vor der Insolvenz ?
Wo kann ich erfahren welche unserer 157 ges. Kassen unter Beobachtung mit Hinblick auf die Insolvenz stehen ?
Warum versagt man mir die Heilbehandlung? Alleine gestern 6 kurzzeitige Querschnitte. Im Interesse der Versicherungsgemeinschaft ist hier eine schnelle Heilbehandlung unaufschiebbar.
Gruß Bubi
Verfasst: 02.11.2010, 11:12
von CiceroOWL
Insolvenz, eher nicht, mag sein das da was schief gelaufen ist ,aber wie schon geschreiben das Ganze müßte denn über den Rechtsbeistand, dem BVA und der zuständigen Kasse geklärt werden.
Verfasst: 02.11.2010, 21:19
von Lady Butterfly
Da sich die Konjunkturlage besserte und auch der noch bestehende Betrieb eine gute Auftragslage hatte, und erneut Einstellungen vorgenommen werden konnten, bot sich mir die Position des Geschäftsführers an.
Meine Ehefrau ist die geschäftsführende Gesellschafterin dieses Betriebes.
ich nehme an, es handelt sich um eine GmbH - hat sie außer deiner Frau noch weitere Gesellschafter? Habt ihr einen Ehevertrag oder lebt ihr in Zugewinngemeinschaft/Gütertrenung/Gütergemeinschaft? Welche Vollmachten als Geschäftsführer hast du? Wurde eine versicherungsrechtliche Beurteilung durchgeführt?
aber selbst wenn es bei der Beurteilung der Beschäftigung von Seiten der Kasse Zweifel gibt, sollte es an der Versicherung selbst doch keine Zweifel geben - immerhin bist du laut deinen Angaben dort seit Jahren versichert.....und wenn man die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer verneint, muss man eben eine freiwillige Mitgliedschaft durchführen.
Wegen was ermittelt die Staatsanwaltschaft eigentlich genau? habt ihr irgend etwas schriftliches von der Kasse bekommen?
bin mal gespannt, wie dieser Fall ausgeht - halt uns doch bitte auf dem Laufenden....
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 02.11.2010, 21:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
die Beurteilung von mitarbeitenden Familienangehörigen übernimmt doch die Clearingstelle. Auf der DEÜV-Meldung (hätte doch bei Wechsel der Tätigkeit im Unternehmen als Änderungsmeldung erstellt werden müssen, oder? oder bei der Neueinstellung) ist eine betsimmte Kennzeichnung vorzunehmen.
In wieweit Du noch Restansprüche aus der Krankheit auf Krankengeld gegenüber der Kasse hast, vermag ich nicht zu beurteilen.
Dass Kassen einen zur Kündigung drängen habe ich nur bisher über Hörensagen und auch nur von einer Kassenart vernommen. Es war keine BKK übrigens. Und ich denke auch nicht, dass Du Ansprüche auf Hartz IV hast, wenn Deine Frau über Einkommen verfügt. Ich kann mir von Seiten der Kasse auch nur in ganz wenigen Fällen das als guten Tipp vorstellen, z.B. wenn der AG sich strafbar gemacht hat oder ein Mobbingkonflikt einfach unlösbar ist. Beides liegt hier aber meiner Interpretation nach nicht vor.
Du hast es richtig gemacht das BVA und einen Anwalt (oder 2 ) einzuschalten. Der Rest wird das Rechtsystem erledigen.
LG, Fee
Verfasst: 03.11.2010, 17:31
von Bubi56
Hallo zusammen,
ich bin begeistert, das dieses Forum funktioniert (LEBT), das habe ich auch schon anders erlebt.
Auf meine Fragen hab ich noch keine richtige Antwort erhalten, mag sein das dieses noch kommt.
In aller Klarheit die Sache mit der Staatsanwaltschaft die gegen mich ermitteln sollte, hat der Sachbearbeiter frei erfunden. Nur frage ich mich warum und was soll so etwas. Die Geschäftsform denke ich spielt keine Rolle, es ist eine engl. GmbH. Die Anmeldungen und Sonstiges erledigt ein externes Steuerbüro und ob Gütertrennung oder nicht das geht in so einem Fall wohl etwas zu weit, oder.
Seit Beginn der AU im Juli diesen Jahres erhielt ich erst 2 Schreiben meiner Kasse. Das Erste sagte nur aus das ab einem gewissen Datum das Krankengeld greifen würde und in welcher Höhe es gezahlt würde.
Ein Auszug aus dem BSG.
Das Zweite weist auf den Verdacht einer möglichen Manipulation hin und stellt in Frage ob dieses Arbeitsverhältnis überhaupt zu Stande gekommen ist. Das mit dem Krankengeld ist bei mir zweitrangig und wird durch die Rechtsbeistände geklärt werden.
Für mich viel wichtiger ist meine Heilbehandung. Mündlich teilte der gleiche Sachbearbeiter meinem Anwalt mit, das mein Krankenversicherungsschutz erloschen sei.
Darauf hin habe ich meiner Kasse mit einer 14 tägigen Fristsetzung nur eine Frage gestellt, ob mein Versicherungsschutz besteht oder nicht, selbsverständlich inclusive der Verordnung für Krankenhausbehandlung.
Bis heute erhielt ich hier nicht eine Antwort. Das halte ich für nicht tragbar und so wendet sich nun der nächste Anwalt an den Vorstand der Kasse um endlich eine Antwort zu bekommen. Den Krankenhausaufenthalt mußte ich absagen (Kostengründe). Hier greift jetzt auch noch das Zivilrecht, da der frühstmögliche Termin in ca 3 Monaten stattfinden könnte. Weitere drei Monate unter Schmerzen mit Ausfällen der Beine und weitere drei Monate Morphium.
Das kann es nicht sein, wenn man seit vielen Jahren in der gleichen Kasse ist. Dies geht eindeutig zu Lasten aller in dieser Versicherungsgemeinschaft.
Es muß möglich sein mit einer Kasse den vernünftigen Kontakt zu pflegen.
Gruß Bubi
Verfasst: 03.11.2010, 19:23
von Krankenkassenfee
Hallo,
hast Du denn mal den Steuerberater gefragt, ob er bei der Anmeldung das Kreuz richtig gesetzt hat? Die Kasse prüft nämlich nicht mehr selbst, ob eine Ehegattenbeschäftigung vorliegt.
Naja, manch einer zuckt halt bei einer Ltd. Hast Du ja nett mit englischer GmbH umschrieben. Landläufig heißt es eher: GmbH ohne Kohle. Aber das ist ja hier kein Thema und tut auch nichts zur Sache.
Wie gesagt, Staatsanwaltschaft wird auch nicht bei zu prüfender Scheinbeschäftigung tätig, sondern das Sozialgericht. Bei Schwarzarbeit kommt der Zoll oder die Arbeitsagentur - auch nicht der Staatsanwalt.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Kasse das Beschäftigungsverhältnis anzweifelt, um so ggf. um die Leistungsausgaben herumzukommen, die ja angefallen sind und anzufallen drohen. Da werden vielleicht ein paar Schachzüge am Rande oder neben der Legalität gemacht.
Ich rate Dir dafür zu sorgen, dass seitens des Arbeitgebers die Anmeldung richtig abgegeben wird/wurde (Beweis) und die Kasse dann an die Clearingstelle zu verweisen. Wenn es sich real so gestaltet, wie Du es hier beschreibst, dann wird es sich auch klären. Irgendwann. Manche Mühlen mahlen langsam.
LG, Fee
Verfasst: 03.11.2010, 23:13
von zost
bei einer gmbh bzw. ltd. ist die familienhafte mitarbeit doch garnicht zu prüfen.
lediglich als geschäftführerender gesellschafter ist der versicherungsstatus zu prüfen. und da ist auch der status der ehe (zugewinn, vertrag) anzugeben.
bestehen denn anteile an der ltd.?
Verfasst: 04.11.2010, 10:01
von Bubi56
Danke für eure Antworten,
Anteile an der Ltd. bestehen nicht, auch die Anmeldung ist 100% ig gelaufen.
Liebe Fee, da diese Firma fast 80 % für das Ausland tätig ist, ist die Geschäftsform eine Ltd., denn nicht nur im Europäischen Ausland ist eine Ltd. höher angesehen als eine GmbH, die es ja mittlerweile auch in einer Lightform gibt. Die Rezession hat jedenfalls alle Formen getroffen aber wie du schon angemerkt hast gehört dies wirklich nicht hier her.
Was genau ist die Clearingstelle ?
Wenn hier irgend etwas nicht korrekt gelaufen wäre hätte das vielleicht in den letzten 15 Jahren auffallen müssen.
MfG Bubi
Verfasst: 04.11.2010, 20:04
von Krankenkassenfee