Seite 1 von 1

Dringend Rat gesucht, Aok will kündigen !!!

Verfasst: 29.10.2010, 20:38
von achanti

Hallo zusammen ,
kurz und bündig mein Freund ist jetzt schon sehr lange krank geschrieben und nun sagt die kranken kasse das seine krankenzeit ausgelaufen ist . Gleich dazu gab es die kündigung von der krankenkasse , er solle sch jetzt bitte beim arbeitsamt melden und rente beantragen . Er ist aber immer noch krank da er starke rückenschmerzen hat ist schon auf der warte liste für eine schmerzklinik. Nur ist er da ja noch auf der warte liste. dürfen sie ihn einfach die krankenkasse kündigen wenn er immer noch krank ist aber dennoch seine krankenzeit (ich glaube 78wochen sind das ) abgelaufen ist ? er ist sogar noch bei seiner arbeit weiter fest angestellt kann durch seine starken schmerzen im Rücken unmöglichg arbeiten .
er ist bei der Aok. was kann man den tun oder was für rechte hat man den da??

Verfasst: 29.10.2010, 20:45
von CiceroOWL
Bitte malauf den Bescheid kuckenund sehe was da denn genau steht, ist das Krankengeld abgelaufen oder hat er einen Rentenantrag auf Berufsunfähigkeit gestellt?

jeweils beides!!!

Verfasst: 29.10.2010, 21:04
von achanti
mein lebensgefährte hat ein antrag auf die berufsunfähigkeit gestellt gehabt soviel ich weis läuft das wohl noch . und das krankengeld endet am 20.02 .2011 dann ist schluss . was passiert dann ?? ist er dann ohne krankenkasse? Ich mache mir sorgen das er dann die reha nicht besuchen darf oder das sie ihn wieder zwingen arbeiten zu gehen und as mit starken schmerzen . er nimmt sehr starke medikamente und die reha hat ihn schon auf dringlichkeit eingestuft dennoch ist er auf der warte liste der schmerzklinik. Muss er sich den jetzt selbstversichern ?? danek für die antwort . lg

Verfasst: 30.10.2010, 09:57
von CiceroOWL
guten Morgen, wenn er einen Antrag auf eine EU - Rente gestellt hat ist er denn grundsätzlich als Rentenantragsteller versichert. Normalerweise würde jetzt die Rentenversicherung am Zuge sein mit der REHA Maßnahme.
Sollte das Krankengeld auslaufen, wird / kann die Agentur für Arbeit Arbeitslsoengeld zahlen, ddenn wäre dann darüber weiterversichert, zumindest eine gewisse Zeit.
Sollte er von der AfA keine Leistungen erhalten, müßte Arbeitslsoengeld II / Hartz IV beantragt werden, sofern denn diese Leistungen gewährt werden wäre er denn darüber versichert.
Am besten nochmal mit dem zuständige Sachbearbeiter bei der aOK reden und den REHA Berater der Rentenversicherung, der / die sitz meist in der Agentur für Arbeit.