Sozialversicherungsfreie Einnahmen beitragspflichtig?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

honk
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Sozialversicherungsfreie Einnahmen beitragspflichtig?

Beitrag von honk » 28.10.2010, 15:16

Hallo,

ich bin freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Meine Einnahmen bewegen sich um die untere Bemessungsgrenze herum, mal unter und mal über 851,xx Euro. Ein Teil dieser Einnahmen wird durch steuer- und sozialversicherungsfreies Einkommen erzielt (zum Beispiel Feiertagsarbeit). Ist dieser Feiertagszuschlag beitragspflichtig, obwohl sozialversicherungsfrei, nur weil ich freiwilliges Mitglied bin?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.10.2010, 15:48

du bist selbst.? oder angestellt?

siehe auch

http://www.gkv-spitzenverband.de/Versic ... cht.gkvnet

honk
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Beitrag von honk » 28.10.2010, 16:18

Ich bin angestellt, also Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.

In der PDF-Datei habe ich in den 18 Seiten keine direkte Erwähnung sozialversicherungsfreier Einnahmen gefunden. Heißt das schon, dass es zwei Arten von sozialversicherungsfreien Einkommen gibt und meines zwar so heißt, es aber nicht ist?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.10.2010, 16:27

Dumme Frage 2,

warum bist du denn freiwilliges Mitglied, wenn du angestellt bist und nur um die 870 € verdienst?

honk
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Beitrag von honk » 28.10.2010, 16:32

Ich "genieße" das Werkstudentenprivileg.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.10.2010, 18:32

Wie alt bist du und wenndu Werkstudent bist, seit wann bist du Werkstudent?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.10.2010, 20:15

in der freiwilligen Versicherung sind die Bruttoeinnahmen gänzlich beitragspflichtig

UND damit auch die steuerfreien Einnahmen.

honk
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Beitrag von honk » 29.10.2010, 06:09

CiceroOWL hat geschrieben:Wie alt bist du und wenndu Werkstudent bist, seit wann bist du Werkstudent?
Die Einordnung als Werkstudent ist unkritisch, wenn auch *...*. Es geht mir hier nur um die Beitragshöhe.
heinrich hat geschrieben:in der freiwilligen Versicherung sind die Bruttoeinnahmen gänzlich beitragspflichtig

UND damit auch die steuerfreien Einnahmen.
Es geht mir auch nicht um STEUERfreie Einnahmen. Wenn ich von den Eltern oder sonstwem Geld bekäme, dann muss ich halt immer einen "Einzahlungsbeleg" mitfordern, um meiner lieben Krankenkasse davon einen Teilbetrag abzugeben. Deswegen lasse ich mir schon nichts mehr schenken! Geschenkt nehmen würde ich jedoch einen Hinweis, warum explizit SOZIALVERSICHERUNGSfreie Einnahmen dann über diese Hintertür doch wieder sozialversicherungspflichtig werden sollten. Den kann ich dann auch wieder angeben als geldwerten Vorteil und zahle dann eben auf den gesparten KK-Beitrag KK-Beiträge... :roll:

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2010, 09:15

Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Pflichtversicherung als Arbeitnehmer nur das Arbeitsentgelt zur Beitragsbemessung herangezogen wird.

Nach § 14 SGB IV ist Arbeitsentgelt wie folgt definiert:

(1) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Arbeitsentgelt sind auch Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 vom Hundert der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nummer 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen gelten nicht als Arbeitsentgelt.

Bei freiwillig Versicherten sieht es anders aus, da werden die sogenannten Einnahmen zum Lebensunterhalt zur Beitragsbemessung herangezogen:

§ 3 der Grundsätze der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter:

(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. ...

Gemeinsames Rundschreiben 08a betr. Einnahmen zum Lebensunterhalt:

(1) Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG gehört in erster Linie das Arbeitsentgelt. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder lediglich im Zusammenhang damit erzielt werden. Die steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Einnahmeart spielt bei der Frage der Berücksichtigung als Einnahmen zum Lebensunterhalt keine Rolle.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.10.2010, 13:26

honk hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben:Wie alt bist du und wenndu Werkstudent bist, seit wann bist du Werkstudent?
Die Einordnung als Werkstudent ist unkritisch, wenn auch *...*. Es geht mir hier nur um die Beitragshöhe.
heinrich hat geschrieben:in der freiwilligen Versicherung sind die Bruttoeinnahmen gänzlich beitragspflichtig

UND damit auch die steuerfreien Einnahmen.
Es geht mir auch nicht um STEUERfreie Einnahmen. Wenn ich von den Eltern oder sonstwem Geld bekäme, dann muss ich halt immer einen "Einzahlungsbeleg" mitfordern, um meiner lieben Krankenkasse davon einen Teilbetrag abzugeben. Deswegen lasse ich mir schon nichts mehr schenken! Geschenkt nehmen würde ich jedoch einen Hinweis, warum explizit SOZIALVERSICHERUNGSfreie Einnahmen dann über diese Hintertür doch wieder sozialversicherungspflichtig werden sollten. Den kann ich dann auch wieder angeben als geldwerten Vorteil und zahle dann eben auf den gesparten KK-Beitrag KK-Beiträge... :roll:
hallo,
Zuwendungen der Eltern musst Du deiner Kasse gegenüber nachweisen ???
Interessant.
Gruss
Czauderna

honk
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Beitrag von honk » 29.10.2010, 21:50

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Einnahmeart spielt bei der Frage der Berücksichtigung als Einnahmen zum Lebensunterhalt keine Rolle.
Na, da bin ich ja richtig gerne krankenversichert. Nicht nur, dass ich den ganzen Beitrag alleine bezahlen darf im Vergleich zu normal angestellten Kollegen. Nein, dieser wird zusätzlich noch auf einer breiteren Basis berechnet. Das nenne ich gerecht. Ich kann meine Zufriedenheit kaum in Worte fassen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.10.2010, 09:34

Im Gegensatz zu deinen normal angestellten Kollegen hast du die Möglichkeit, dich in Richtung PKV zu verabschieden. Du bist nicht gezwungen, dich an die Regeln der GKV zu halten. Normalerweise sind Studenten mit dem Werkstudentenprivileg sehr zufrieden, da sie nur den Beitrag zur KVdS in Höhe von ca. 60,-- € zahlen. Wenn du freiwillig versichert bist, bedeutet dies, dass du entweder über 30 Jahre alt bist oder mehr als 14 Fachsemester auf dem Buckel hast. Und da würde ich mir mal überlegen, ob du das Studium nicht besser nebenberuflich weiterführst und damit in den Genuss der Pflichtversicherung als Angestellter kommst, so wie deine normal angestellten Kollegen auch.

Opfer des Sozialstaates
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Lieber @GerneKrankenVersichert

Beitrag von Opfer des Sozialstaates » 05.11.2010, 23:50

Wirklich gut! Lieber @GerneKrankenVersichert
Wenn Sie keine § oder sonstigen Blödsinn nicht mehr in Hand haben bzw. einfällt, warum prügeln Sie immer wieder in dieser Forum einen Ratsuchenden ein???
Ich habe echt keine Ahnung, was für ein Status Sie in unserem Solidaritätsystem selbst haben, wahrscheinlich ein nicht sozialversicherungspflichtige outgesourcter Beamte, würde ich tippen, weil all die Problemen von zahlenden Mitglieder Ihnen völlig fremd bleiben.
Sie denken gar nicht daran, dass evtl. in der Gegend, wo @honk ihr/sein nicht sozialversicherungspflichtigen Job hat, dass sie/er das nur deswegen hat, weil sie/er sog. Werkstudentenprivileg genießt. Auf Deutsch: die Unternehmer da möchten/können keine weitere Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Und nach Ihren @GerneKrankenVersichert Fassung, muss auch die Beschäftigung, klein, aber immerhin nicht auch Kosten von anderen, endgültig vernichtet werden.

leser
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Re:

Beitrag von leser » 06.11.2010, 01:06

Ich wollte es gerade kommentieren, aber dann könnte man mir eine Gesinnung unterstellen, mit der ich wahrhaftig nichts am Hut habe... Also lasse ich es lieber. :?

Opfer des Sozialstaates
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Beitrag von Opfer des Sozialstaates » 06.11.2010, 01:25

leser hat geschrieben:... Also lasse ich es lieber. :?
das natürlich begründet auch Ihre username, aber bitte bringen Sie hier logische Reihenfolge von Behauptungen und gegen Behauptungen nicht durcheinander, wie Sie schon, dass in meiner Thread gemacht haben, bzw. schreiben Sie nur wenn Sie was zu sagen heben.

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