Hallo Ihr Lieben,
ich hätte eine Frage zur Rahmenfrist bzgl. neuem Krankengeldanspruch.
Verstehe ich es so richtig, oder liege ich falsch?
Möchte mich hier erkundigen, nicht bei meiner Kasse.
Nicht, dass die es falsch verstehen. Möchte niemanden ausnutzen oder so...
Mann kann innerhalb von 3 Jahren max. 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit beziehen.
Nach 3 Jahren hat man dann wieder den vollen Anspruch auf 78 Wochen (auch auf die selbe Krankheit). Das der MDK dann eingeschaltet wird,
damit muß gerechnet werden. Auch dass ich in Rente geschickt werden soll..
Aber muß mann innerhalb dieser 3 Jahre gearbeitet haben?
Ich z.b. habe in den letzten 3 Jahren (Frist beginnt Mitte Dez. neu)
12 Monate gearbeitet, 3 Monate ALG1, und den Rest Übergangsgeld bzw.
Krankengeld bezogen.
Nun beginnt ab Mitte Dez. eine neue Rahmenfrist. Ich bin zur Zeit in ALG1,
und weiß nicht, ob ich dann überhaupt wieder Krankengeld beziehen kann.
Einen Job finde ich hoffentlich schon bald wieder. Doch werde ich wohl schnell wieder AU, entlassen ALG1 bzw. krankgeschrieben.
Ist das so richtig mit der Rahmenfrist?
Danke
sandra
Verstehe ich das mit der Rahmenfrist Krankengeld richtig?
Moderator: Czauderna
Re:
Hallo Sandra,
nach 3 Tagen noch keine Antwort. Ich fürchte, Du hast zu direkt gefragt Im Prinzip hast Du das richtig erkannt
Du musst vor allen Dingen wieder arbeitsfähig gewesen sein. Dies wird die Krankenkasse u.U. prüfen. Sofern Du jedoch danach 12 Monate gearbeitet hast, dürfte sich diese Frage aber erübrigen. Wenn Du über das voraussichtliche Ende-Datum bereits einen Bescheid hattest, ist Dir der Zeitraum der Blockfrist (3 Jahre) und die Auswirkungen ja konkret bekannt.
Du musst Dir vor Augen halten, dass das Krankengeld für einen begrenzten Zeitraum (der Arbeitsunfähigkeit) als Überbrückung gedacht ist. Sofern eine Arbeitsunfähigkeit auf Dauer vorliegt, solltest Du auch selbst über alternative Perspektiven nachdenken (z.B. Rentenberatung), um zu schauen, wie es sich darstellt. Wenn die Krankenkasse erst auffordert, prüft oder aussteuert, werden die 'Spielräume' meist begrenzt. Auch eine Erwerbsminderungsrente muss nicht ewig laufen (wird ohnehin oft zunächst auf Zeit gewährt).
Der Ablauf der 78 Wochen muss aber auch nicht plötzlich das Ende bedeuten. Vielleicht hilft Dir auch dieser Artikel weiter:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... rankengeld (ohne Haftung und Gewähr )
nach 3 Tagen noch keine Antwort. Ich fürchte, Du hast zu direkt gefragt Im Prinzip hast Du das richtig erkannt
mrymen hat geschrieben:Aber muß mann innerhalb dieser 3 Jahre gearbeitet haben?
Du musst vor allen Dingen wieder arbeitsfähig gewesen sein. Dies wird die Krankenkasse u.U. prüfen. Sofern Du jedoch danach 12 Monate gearbeitet hast, dürfte sich diese Frage aber erübrigen. Wenn Du über das voraussichtliche Ende-Datum bereits einen Bescheid hattest, ist Dir der Zeitraum der Blockfrist (3 Jahre) und die Auswirkungen ja konkret bekannt.
Du musst Dir vor Augen halten, dass das Krankengeld für einen begrenzten Zeitraum (der Arbeitsunfähigkeit) als Überbrückung gedacht ist. Sofern eine Arbeitsunfähigkeit auf Dauer vorliegt, solltest Du auch selbst über alternative Perspektiven nachdenken (z.B. Rentenberatung), um zu schauen, wie es sich darstellt. Wenn die Krankenkasse erst auffordert, prüft oder aussteuert, werden die 'Spielräume' meist begrenzt. Auch eine Erwerbsminderungsrente muss nicht ewig laufen (wird ohnehin oft zunächst auf Zeit gewährt).
Der Ablauf der 78 Wochen muss aber auch nicht plötzlich das Ende bedeuten. Vielleicht hilft Dir auch dieser Artikel weiter:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... rankengeld (ohne Haftung und Gewähr )