Wer hat recht? Wechsel: privat zu gesetzlich
Verfasst: 26.10.2010, 12:01
Hallo zusammen!
Ich habe ein ganz blödes Problem. Und zwar war ich bis Ende September Student, hatte am 30. September mein Kolloquium, dieses bestanden und bin nun vorübergehend arbeitssuchend.
Ich war früher – aber das ist schon mindestens 10 Jahre her – über meine Eltern bei der AOK gesetzlich krankenversichert. Diese wechselten dann irgendwann zur privaten Krankenversicherung Debeka, wo ich zunächst über meine Eltern mitversichert war und danach ebenfalls dort, zum Studententarif.
An dieser Stelle möchte ich einwerfen, dass ich jetzt 28 Jahre alt bin.
Nun hat mir der Versicherungsmakler der Debeka mitgeteilt, dass ich, sobald ich exmatrikuliert wurde und arbeitssuchend gemeldet bin, mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müsste. Die bisherige private Krankenversicherung der Debeka könne man für einen Euro im Monat so lange „pausieren“, damit ich mir den Weg offen halte, wenn ich zurück möchte und kann. Der Antrag dafür wurde schon unterschrieben und gestellt. Können werde ich das anfangs sicherlich nicht, denn dafür müsste ich im Jahr das nette Sümmchen von momentan mindestens 49.950 Euro an Einkommen übersteigen. Völlig unmöglich, dass ich das (zumindest innerhalb der nächsten fünf Jahre) erreiche.
Auch die Arbeitsagentur hat mir mitgeteilt, dass ich mich gesetzlich krankenversichern müsste, wenn Leistungen beantragen möchte.
Soweit klingt alles für mich einleuchtend, wobei ich wieder einwerfen muss, dass ich von Versicherungen nicht wirklich viel Ahnung habe.
Nun habe ich einige gesetzliche Krankenkassen angerufen und angefragt. Bei der AOK war ich sogar persönlich. Doch die Antwort, die ich jedes Mal bekam, war immer recht ähnlich: Ein Rückwechsel sei nicht ohne weiteres möglich, da der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse meine Entscheidung sei und ich bei der privaten Krankenkasse weiterhin versichert bleiben müsste.
Eine Dame von der BKK hat mir außerdem mitgeteilt, dass die privaten Krankenkassen ab einem bestimmten Jahr (das Jahr habe ich jetzt vergessen) einen sogenannten Basistarif anbieten müssten, der vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenkassen sei, und in diesen sollte ich jetzt wechseln können/müssen/sollen/… . Sobald ich dann mindestens ein Jahr lang unter dem vorgeschriebenen Mindestverdienst der privaten Krankenkasse liegen würde, könnte ich wieder zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Ich komme mir ehrlich gesagt auf verlorenem Posten vor und bin ziemlich verzweifelt, denn man schickt mich andauernd nur von A nach B und von B zurück nach A, ohne dass es irgendwas gebracht hätte. Wer nun recht hat, weiß ich nicht. Jeder behauptet natürlich von sich recht zu haben. Ich drehe mich hier nur im Kreis.
Mir persönlich ist es ehrlich gesagt egal ob ich Privat- oder Kassenpatient bin, Hauptsache das wird endlich geklärt.
Meine Frage ist nun: Wer hat recht und was kann ich in meinem Falle tun? Ich muss doch irgendwo krankenversichert sein. Gibt es nicht eine neutrale Stelle, an die man sich wenden kann, die einen berät oder eine klare Regelung, zum Beispiel in Form eines Gesetzes oder etwas ähnlichem, nach der man sich richten kann?
Ich habe ein ganz blödes Problem. Und zwar war ich bis Ende September Student, hatte am 30. September mein Kolloquium, dieses bestanden und bin nun vorübergehend arbeitssuchend.
Ich war früher – aber das ist schon mindestens 10 Jahre her – über meine Eltern bei der AOK gesetzlich krankenversichert. Diese wechselten dann irgendwann zur privaten Krankenversicherung Debeka, wo ich zunächst über meine Eltern mitversichert war und danach ebenfalls dort, zum Studententarif.
An dieser Stelle möchte ich einwerfen, dass ich jetzt 28 Jahre alt bin.
Nun hat mir der Versicherungsmakler der Debeka mitgeteilt, dass ich, sobald ich exmatrikuliert wurde und arbeitssuchend gemeldet bin, mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müsste. Die bisherige private Krankenversicherung der Debeka könne man für einen Euro im Monat so lange „pausieren“, damit ich mir den Weg offen halte, wenn ich zurück möchte und kann. Der Antrag dafür wurde schon unterschrieben und gestellt. Können werde ich das anfangs sicherlich nicht, denn dafür müsste ich im Jahr das nette Sümmchen von momentan mindestens 49.950 Euro an Einkommen übersteigen. Völlig unmöglich, dass ich das (zumindest innerhalb der nächsten fünf Jahre) erreiche.
Auch die Arbeitsagentur hat mir mitgeteilt, dass ich mich gesetzlich krankenversichern müsste, wenn Leistungen beantragen möchte.
Soweit klingt alles für mich einleuchtend, wobei ich wieder einwerfen muss, dass ich von Versicherungen nicht wirklich viel Ahnung habe.
Nun habe ich einige gesetzliche Krankenkassen angerufen und angefragt. Bei der AOK war ich sogar persönlich. Doch die Antwort, die ich jedes Mal bekam, war immer recht ähnlich: Ein Rückwechsel sei nicht ohne weiteres möglich, da der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse meine Entscheidung sei und ich bei der privaten Krankenkasse weiterhin versichert bleiben müsste.
Eine Dame von der BKK hat mir außerdem mitgeteilt, dass die privaten Krankenkassen ab einem bestimmten Jahr (das Jahr habe ich jetzt vergessen) einen sogenannten Basistarif anbieten müssten, der vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenkassen sei, und in diesen sollte ich jetzt wechseln können/müssen/sollen/… . Sobald ich dann mindestens ein Jahr lang unter dem vorgeschriebenen Mindestverdienst der privaten Krankenkasse liegen würde, könnte ich wieder zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Ich komme mir ehrlich gesagt auf verlorenem Posten vor und bin ziemlich verzweifelt, denn man schickt mich andauernd nur von A nach B und von B zurück nach A, ohne dass es irgendwas gebracht hätte. Wer nun recht hat, weiß ich nicht. Jeder behauptet natürlich von sich recht zu haben. Ich drehe mich hier nur im Kreis.
Mir persönlich ist es ehrlich gesagt egal ob ich Privat- oder Kassenpatient bin, Hauptsache das wird endlich geklärt.
Meine Frage ist nun: Wer hat recht und was kann ich in meinem Falle tun? Ich muss doch irgendwo krankenversichert sein. Gibt es nicht eine neutrale Stelle, an die man sich wenden kann, die einen berät oder eine klare Regelung, zum Beispiel in Form eines Gesetzes oder etwas ähnlichem, nach der man sich richten kann?