Hallo
habe folgende Frage.
bin seit dem 30.07.2010 krank geschrieben.
Meine Firma hat mich nun zum 31.12.2010 gekündigt, da das Werk im Okt.2010 schließt. Also eine Betriebsbedingte Kündigung wg. Betriebsschließung. Es wurden insgesamt 130 Mitarbeiter gekündigt.
Nun steht mir eine Abfindung zu die ich Ende Dezember bekomme.
Höhe ca 3000 Euro.
ich werde wohl auch noch im Dez.2010 sowie auch Januar 2011 krank geschrieben sein und Krankengeld bekommen.
Wie verhält sich das ? Darf die Krankenkasse ( Aok ) mir die Abfindung anrechnen ?? oder Gegenrechnen ?? oder steht mir das Geld komplett zu ohne das die Krankenkasse da ran geht ?
Ist wie gesagt eine Abfindung aus Betriebsschließung.
Freue mich von euch zu lesen.
Dieter
Krankengeld / Abfindung / Kündigung
Moderator: Czauderna
Hallo,
die Abfindung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und führt daher nicht zu einem Ruhen des Krankengeldes.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
MfG
ratte1
die Abfindung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und führt daher nicht zu einem Ruhen des Krankengeldes.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
MfG
ratte1