In einem Existenzgründungsseminar habe ich 2007 von dem Tipp gehört, sich den Eigenanteil aller bisher eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen zu können, wenn man als bisheriger Arbeitnehmer in den Status des Selbstständigen wechselt.
Weiß hier jemand etwas von dieser Möglichkeit?
Auszahlung eigener Anteil eingezahlter RV
Moderator: Czauderna
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Hallo,
das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Vielleicht früher mal, aber früher konnten Frauen sich bei der Hochzeit auch ihre Beiträge auszahlen lassen. Und bei all der schlechten Rendite wird so manche Frau das nun im Alter schon bitter bereut haben. Aber das ist Jahrzehnte her ...
Nun sind die Kassen leer und kein Beitragszahler wird von der Leine gelassen. Obwohl ... ich glaub es gibt noch Ausnahmen für Ärzte, Architekten usw., die eine ähnliche (nur vom Beitrag) Pflichtabsicherung (wesentlich höhere Auszahlung) haben.
Bist Du eine von den Berufsgruppen?
LG, Fee
das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Vielleicht früher mal, aber früher konnten Frauen sich bei der Hochzeit auch ihre Beiträge auszahlen lassen. Und bei all der schlechten Rendite wird so manche Frau das nun im Alter schon bitter bereut haben. Aber das ist Jahrzehnte her ...
Nun sind die Kassen leer und kein Beitragszahler wird von der Leine gelassen. Obwohl ... ich glaub es gibt noch Ausnahmen für Ärzte, Architekten usw., die eine ähnliche (nur vom Beitrag) Pflichtabsicherung (wesentlich höhere Auszahlung) haben.
Bist Du eine von den Berufsgruppen?
LG, Fee
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Nein, es wurde uns nur gesagt, dass man - wenn man in die Selbstständigkeit geht - nicht mehr rentenversicherungspflichtig ist und sich daher die bisher eingezahlten Eigenbeiträge erstatten lassen könne. Der Arbeitgeberanteil ginge dabei natürlich verloren.
Ähnliches gelte, wenn man in ein Land wie Australien oder Neuseeland auswandere, weil es mit diesen Ländern keine Sozialabkommen gäbe.
Ähnliches gelte, wenn man in ein Land wie Australien oder Neuseeland auswandere, weil es mit diesen Ländern keine Sozialabkommen gäbe.