Pleite und nicht krankenversichert?!
Verfasst: 22.10.2010, 08:20
Kurze Vorgeschichte, ich hole auf dem zweiten Bildungsweg mein Abitur nach. Aufgrund längerer Krankheit bzw. wiederholtem längeren Fehlen wegen der selben Krankheit (Rezidive) habe ich mich dazu entschlossen ein Schuljahr zu pausieren und dieses zu nutzen den verpassten Stoff in Eigenstudium/mit Hilfe nachzulernen und im September die Schule fortzusetzen. Ich wäre so oder so kommendes Frühjahr aus der Familienversicherung meiner Eltern "gefallen" da ich dann 25 werde, jetzt eben etwas früher. Auch wohne ich bei meinen Eltern, so dass kein ALG II Anspruch besteht - daher auch keine Krankenversicherung über das Arbeitsamt. Und ich habe kein sonstiges Einkommen, wie und ob ich per 400 Euro Job o.ä. Geld verdienen kann kann ich im Moment nicht abschätzen, zumindest nicht verlässlich, meine Eltern kommen selbst gerade so zurecht und können mir da auch nicht aushelfen. Und ich bin auf vollen Schutz durch eine Krankenversicherung auch unbedingt angewiesen, aufgrund meiner Krankengeschichte.
Ab September 2011 wäre ich definitiv für den verringerten "Studenten"-Tarif von ca. 70 Euro inkl. Pflegeversicherung berechtigt. Aber im Moment? Muss ich mich quasi per sofort "freiwillig" für ca. 150 Euro im Monat versichern (Geld was ich nicht wirklich habe)? Gibt es eine Übergangsregelung? Sonstige Ermessensspielräume, da mich gesundheitliche Gründe dazu gezwungen haben meine Ausbildung zu unterbrechen, so dass ich wenigstens den "Studenten-Tarif" nutzen kann? Muss ich mich ab dem Tag nach dem Beginn der Unterbrechung der Ausbildung bei der Krankenkasse melden oder gibt es hier Karenzfristen? Um Antworten wird gebeten
Ab September 2011 wäre ich definitiv für den verringerten "Studenten"-Tarif von ca. 70 Euro inkl. Pflegeversicherung berechtigt. Aber im Moment? Muss ich mich quasi per sofort "freiwillig" für ca. 150 Euro im Monat versichern (Geld was ich nicht wirklich habe)? Gibt es eine Übergangsregelung? Sonstige Ermessensspielräume, da mich gesundheitliche Gründe dazu gezwungen haben meine Ausbildung zu unterbrechen, so dass ich wenigstens den "Studenten-Tarif" nutzen kann? Muss ich mich ab dem Tag nach dem Beginn der Unterbrechung der Ausbildung bei der Krankenkasse melden oder gibt es hier Karenzfristen? Um Antworten wird gebeten