Hallo,
ich hätte mal eine FRage bzgl. eines ARbeitnehmers bei uns. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Zuerst wurde ein Kind krank mit einer Magen-Darm-Grippe wo seine Frau zu Hause geblieben ist. Dann wurde das zweite Kind krank, worauf dann unser AN auch zu HAuse blieb. ZAhl die KRankenkasse nun für beide oder muss einer von beiden Urlaub nehmen?
schon mal Danke für die Antworten.
Der Lohnbuchhalter
Kind Krank
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
ich verstehe das so, dass beide Elternteile eine Teit lang parallel zu Hause waren.
§ 45 SGB V sagt
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.
Ich interpretiere das so, dass die zuhause gebliebene Mutter auh das andere kranke Kind mitversorgen kann. Für den Fall würde ich den Anspruch für den Vater verneinen.
LG, Fee
ich verstehe das so, dass beide Elternteile eine Teit lang parallel zu Hause waren.
§ 45 SGB V sagt
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.
Ich interpretiere das so, dass die zuhause gebliebene Mutter auh das andere kranke Kind mitversorgen kann. Für den Fall würde ich den Anspruch für den Vater verneinen.
LG, Fee