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Wechsel zu einer anderen Krankenkasse als Student
Verfasst: 21.10.2010, 16:28
von Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Daniel und ich bin ein dualer Student an der DHBW Stuttgart. Bei den dualen Studenten hat sich in den letzten Wochen einiges verändert und ich bin auf der Suche nach einer neuen Krankenkasse. Als Student muss ich nur noch den Standartbeitrag von 63,38 Euro überweisen, jedoch an welche Kasse?
Ich suche eine Krankenkasse, bei der ich keine 8 Euro im Monat überweisen muss und die mir (wenn es geht) die Praxisgebühr erstattet. Könnten sie mir eine Krankenkasse empfehlen?
Viele Grüße
Verfasst: 21.10.2010, 17:04
von Gast
kurze Nachfrage. welcher Versicherungsschutz besteht denn aktuell? wie alt? welches Einkommen besteht?
Verfasst: 21.10.2010, 19:12
von Gast
Momentan bin ich als Student gemeldet und bezahle (noch) keine Beiträge - bin noch bei der Deutschen BKK gemeldet, dieser ist nun genau 2 Jahre alt und durch den Tarifwechsel hatte ich vorgehabt die Kasse zu wechseln, anstatt mich für den freiwilligen Beitrag anzumelden.
Momentan verdiene ich 930 Brutto (was momentan auch mein Netto ist).
Laut Krankenkassen muss ich nun die knapp 64 Euro selber überweisen.
Verfasst: 22.10.2010, 17:05
von Hucky
Hallo Raffaoel,
Das Wort BA-Student ist bei uns im Team innerhalb von 4 Wochen zum Unwoort des Jahres mutiert. Dennoch helfe ich gern weiter.
Mit dem Urteil des BSG vom 01.12.2009 gab es ja weitreichende Veränderung für die SV im Rahmen eines BA-Studiums.
1. Variante (Studium zum WS 10/11 begonnen):
- Alter für die Familienversicherung (FAMI) bei Einhalltung der Einkommensgrenze ist i.O. --> ist vorrangig wie bei den klassischen Studenten auch die FAMI durchzuführen
- FAMI ist nicht möglich, dann tritt grds. die Versicherungspflicht als Student in Kraft, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind-->Antrag für die KVdS stellen
- Befreiung von der Versicherungspflicht als Student mgl.!
- Ist der Student bereits zu alt --> Freiwillige Vers.
2. Variante (bereits seit z.B. 01.10.2009 im Studium):
- Abmeldung des Studenten als zur Berufsausbildung Beschäftigter zum 30.09.2010
- Prüfung wie bei Varainte 1!
-Bei Wunsch des Studenten ist eine komplette Rückabwicklung der Anmeldung als zur Berufsausbildung Beschäftigter möglich. --> Erstattungantrag für die SV-Beiträge an die KK seitens des AG. GGf. werden die Anteile des AN für KV und PV einbehalten, wenn auch rückwirkend die KVdS durchgeührt werden muss. Umbuchungg auf das Selbstzhalerkonto und ggf. Erstattung des Guthabens. Kommt auf die interne Regelung der jeweiligen KK an.
Laut Deinen Ausführungen hast du bereits vor dem WS 10/11 ein BA-Studium absolviert. In BaWü bekommen die Studenten eine gute Vergütung, so dass eine FAMI nicht möglich ist. Ich frage mich warum du bisher keine Beiträge gezahlt hast. Nach der Altregelung müsstest du als zur Berufsausbildung Beschäftigter gemeldet sein und bereits schon den ZB zahlen. Deine Mitgliedschaft wird nur auf eine andere Rechtsgrundlage umgestellt. Um in eine andere KK zu wechseln, bleibt Dir nur die klassische Kündigung. Das alles erscheint mit etwas komisch.
VG
Hucky
Verfasst: 22.10.2010, 20:16
von Gast
Also, erst mal vielen Dank für die ausführliche Hilfe und ich kann das mit den Unwort verstehen
Ich bin seit Oktober 2008 Student (somit im 5. Semester). Vom Ausbildungsbetrieb und von der Krankenkasse habe ich ein Schreiben nach Hause bekommen, dass ich nun "befreit" bin, da ich durch diesen Gerichtsbeschluss als Student zähle. Ich kann jedoch diesen freiwilligen Anteil zahlen (ich weiß, dass ich mit meinen Verdienst über dem Familienkassensatz bin).
Nach mehreren Telefonaten mit der Krankenkasse wurde mir gesagt, dass ich momentan "nicht versichert" bin. Also nur noch die 3 Monate Übergangszeit. Diese Zeit wollte ich aber nutzen um meine Kasse zu wechseln, da ich die 8 Euro nicht zahlen möchte.
Mir wurden schon alle Unterlagen für die Rückerstattung der Gebühren und Ummeldung zugesandt, jedoch wollte ich nur die Rückerstattung beanspruchen und danach die Kasse wechseln.
Welche bietet sich für mich an?
Viele Grüße
Verfasst: 23.10.2010, 17:57
von Hucky
Danke für Deine Anteilnahme
Ganz so einfach geht das nicht. Bei Dir ist es ja die Varinate 2.
Der AG storniert die Meldung und es wird alles in die KVdS umgewandelt. Bitte frage nach, ob eine interne Verrechnung der KV- und PV-Beiträge als AN mit den KVdS-Beiträgen verrechnet wird. Den Rest müsstest du dann erstattet bekommen. Ansonsten wird alles erstattet und nur die Beiträge zur KVdS wieder eingezogen.
Das mit den 8 EUR hättest du Dir bei deren Einführung seitens der BKK überlwgen müssen (Sonderkündigungsrecht). Dir bleibt nur die klassische Kündigung (hier zum 31.12.2010). Also schnell noch im Oktober mit dem Antrag für die KVdS kündigen.
Welche Kasse? Zu diesem Thema wurde schon einiges in diesem Forum geschrieben. Einfach für Dich 2-3 Kriterien für eine KK festelegen und im Netz über die KKs wg ZB erkundigen. Ist auch hier auf der Homepage möglich. Kündigen kannst du ja trotzdem schon mal.
VG
Hucky
Verfasst: 24.10.2010, 13:35
von Gast
Danke für die Hilfe, jedoch kann ich mit vielen Abkürzungen nichts anfangen.
Ich bin fleißig auf der Suche nach neuen Krankenkassen und habe auch schon die ein oder andere im Blick. Es hätte ja sein können, dass es vielleicht einige Geheimtipps gibt.
Mein Arbeitgeber weiß anscheinend nicht viel darüber Bescheid und verweist mich immer auf meine Krankenkasse. Ich denke aber, dass es so läuft, dass mir erst mal alles erstattet wird und danach die knappen 64 Euro pro Monat nachgezahlt werden müssen.
Ich werde die Kündigung auch einreichen, sobald mein Arbeitgeber das Schreiben der Kasse ausgefüllt hat, denn ich habe eine Tabelle erhalten, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile aufgelistet werden müssen.
Zum Thema Kündigung habe ich aber trotzdem noch zwei Fragen. 1. ist es nicht wie bei Handyverträgen und man muss immer zum Jahresende kündigen? Und erhalte ich noch die Rückzahlungen etc. auch wenn ich jetzt schon die Kündigung abgeschickt habe?
Über die 2 Jahre hatte ich einen Riesterrentenvertrag laufen lassen. Die Krankenkasse meinte zu mir (was ich auch glaube) das dieser nach der Umstellung nichtig wird. Wie verhält sich das nach der Rückzahlung (also mit den Anteilen, die ich schon gezahlt habe) und in der Zukunft (da ich ja nun keine Rentenbeiträge mehr zahle)?
Grüßle
Verfasst: 24.10.2010, 18:42
von Hucky
Die meisten Abkürzungen kennst du.
ZB- Zusatzbeitrag
AG - Arbeitgeber ...
bzw. habe ich vorher einmal ausgeschrieben.
Komisch, die Verfahrensweise Deines AGs kommt mir sehr bekannt vor.
Zur Kündigung:
Die Kündigung einer Migliedschaft bei einer KK darf man nie mit der eines privatrechtlichen Vertrages wie zwischen Dir und eines Mobilnetzbetreibers vergleichen.
Dennoch gibt es auch bei der Kündigung (Kdg.) einer Krankenkassenmitgliedschaft gewisse "Spielregeln", die es einzuhalten gilt. Sofern die Bindefrist von 18 Monaten erfüllt ist, kann der Versicherte seine Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats, welcher auf den Monat folgt in dem der KK die Kdg. zugeht, kündigen. Entscheidend ist der Eingang der Kdg. bei der KK. Also bei Dir 10/2010 um Ende 12/2010 rauszukommen. Bis 12/2010 der Hochschule/BA eine neue Versicherungsbescheinigung der neugewählten KK vorliegen. Sicherheitshalber auch noch der bisherigen KK eine Mitgliedsbesch. der neuen KK zukommen lassen. Eine gute KK übernimmt diesen Papierkram für das Mitglied.
Die Rückzahlung erhälst du selbstverständlich. Sie steht Dir rechtlich zu.
Wieso sollte der Vertrag an sich nichtig werden. Die Beitragsbemessung orientiert sich ja an den rv-pflichtigen Gehalt des Vorjahres. Du hast einfach rückwirkend betrachtet ggf. mehr als den erforderlichen Mindestbetrag eingezahlt. Aber ein Gespräch mit der zust. Vers. kann nie schaden, weil dies eher das Versicherungsvertragsgesetz und die gesetzlichen Regelungen zum Thema Riesterrente betrifft. Eine rechtliche Grundlage für eine Nichtigkeit fällt einfach auf schnellle nicht.
VG
Hucky
Verfasst: 27.10.2010, 19:48
von Gast
Danke, ich werde die nächsten Tage mich bei meiner Riesterrentenversicherung melden.
Die Kündigung an die BKK ist rausgegangen und ich habe Informationen von der Securvita angefordert. Das Angebot hat sich ganz gut angehört, ich hoffe ich liege damit nicht falsch.
Verfasst: 23.12.2010, 18:05
von sharequest
Hallo,
ich studiere seit 01.10.08 an der BA-Glauchau und habe ein ähnliches Problem.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war ich bis vor kurzem über meinen AG versichert und werde jetzt rückwirkend ab 01.10.10 (Abmeldung AG) studentisch versichert (da 700 EUR Brutto). Und für die ersten beiden Jahre, kann ich mir die gesamten SV-Leistungen erstatten lassen?
In der Barmer-Geschäftsstelle wurde mir heute allerdings gesagt, dass sie BA-Studenten (Ausnahme: Duale Hochschule Baden-Württemberg) seit neuestem nicht mehr über die KVdS versichern dürfen und ich "wahlversichert" werden soll, was wiederum deutlich teurer ist. Die Beraterin hatte aber nicht wirklich Ahnung und hat mir das lediglich vom Monitor abgelesen, sowie mich an die andauernde Sachbearbeitung verwiesen...
Ist es möglich, dass die BA-Glauchau nicht "anerkannt" wird? Ist die Erstattung der SV-Beiträge auch bei einer anderen KK-Versicherung sicher
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Freundliche Grüße und fröhliche Weihnachten
Verfasst: 23.12.2010, 20:25
von Hucky
Hallo sharequest,
ich kenne Dein Problem sehr gut, denn ich arbeite im Studentenservice der AOK, welche für die Bundesländer Sachsen und Thüringe zuständig ist.
Nun, die Studenten an der DHBW haben seit dem 1. März 2009 Glück. Sie ist seit diesem Datum eine HS. Die BAs in Sachsen und Thüringen sind keine HS, sondern besitzen den rechtlichen Status, welche die DHBW vor dem magischen Datum hatte. Die gesamte Problematik begrenzt sich auf die BL Sachsen, Thüringen und Hessen. Die anderen kennen die BAs nicht wirklich.
Weil die BAs keine HS sind, greift die Versicherungspflicht als Student nicht. Den Studenten bleibt nur die freiwillige Weiterversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten greift die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. Nr. 13 SGB V oder man geht in die PKV. Die Einstufung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens zu 140,53 EUR (ohne Kind und über 23 Jahre). Die Einstufung zum Fachschülerbeitrag wurde durch ein entsprechendes Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands untersagt.
Es kann sein, dass Dir rückwirkend eine Leistungsinanspruchnahme unterstellt wird und deshalb nur Deine Beiträge zur RV und AF zurückerstattet werden. Also mit dem AG beantragen und abwarten wie BARMER GEK entscheidet.
Ich weiß, dass es keine schöne Antwort ist. Trotzdem eine angenehme Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Hucky
Verfasst: 23.12.2010, 20:49
von GerneKrankenVersichert
Hucky hat geschrieben: Die gesamte Problematik begrenzt sich auf die BL Sachsen, Thüringen und Hessen. Die anderen kennen die BAs nicht wirklich.
Hüstel. Auch die Kollegen in anderen Bundesländern schlagen sich mit diesem Problem rum.
Bei einem BA-Studium kann ich nicht wirklich zu einer rückwirkenden Umstellung raten. Du musst den hohen freiwilligen KV-Beitrag zahlen, erstattet werden die SV-Beiträge, die sich bei 700,-- € brutto in etwa derselben Höhe bewegen. Verloren gehen in diesem Fall die Ansprüche bei Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber bekommt die Erstattung und freut sich.
Dieses Urteil hat gezeigt, wie schnell die Rechtssprechung alles durcheinander wirbeln kann - nicht unbedingt zum Vorteil der Versicherten, aber zum Vorteil der Arbeitgeber.
Verfasst: 24.12.2010, 16:10
von Hucky
OK, ich habe mich etwas ungünsitg ausgdrückt.
BAs treten in den BL in unterschiedlichen Formen auf. Die BAs in SAC und THR entsprechen gedanklich den ehemaligen BAs in BaWü. Im weiteren Verweise ich auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsakad ... C3.A4ndern.
Ist dort ganz gut erklärt.
Die rückwirkende Abwicklung empfehle ich auch nicht. Jedoch muss jeder selbst für sich entscheiden. Siehe auch Kommentar von GerneKrankenVersichert.
VG
Hucky
Verfasst: 24.12.2010, 22:17
von sharequest
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!
Ich bin 22 Jahre und ohne Kind, komm ich da vlt. noch etwas billiger weg? Bieten andere KK billigere Tarife an?
Welche Alternative zur rückwirkenden Umstellung in die freiwillige Weiterversicherung habe ich denn? Mein AG hat mich am 01.10.10 bei der KK abgemeldet.
In meinem Fall belaufen sich allein die Beiträge für RV und AV (für die ersten beiden Jahre) auf fast 2.000 EUR. Dieser Betrag müsste mir ja eig. sicher sein. Davon müsste ich dann die Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.10 bis 01.12.10 (wo gar keine SV-Leistungen gezahlt wurden) in Höhe von 420 EUR noch "abziehen"!?
Ist es auch möglich, dass mir ein gewisser Prozentteil der KK-Beitrage zugesprochen wird (außer ein paar Arztbesuchen war da nix)?
Wenn in den 140,53 EUR die Beiträge für KV+PV enthalten sind, und ich zukünftig keine RV/AV-Beiträge abführen müsste(?), hätte ich auch Netto ein paar Euro mehr in der Tasche.
Letztendlich würde ich, laut meiner Überlegung, eine ganz ordentliche Einmalzahlung erhalten, hätte Netto etwas mehr und würde lediglich meinen Anspruch auf RV/AV für die letzten beiden Jahre verlieren. Gibt es weitere Gründe, die gegen eine rückwirkende Abwicklung sprechen?
Freundliche Grüße
Verfasst: 25.12.2010, 18:31
von zost
man darf hier nicht vergessen, dass, wenn man rückwirkend auf die versicherungspflicht (zb. 2 jahre) als arbeitnehmer verzichtet, sich trotzdem als student/freiwilliges mitglied versichern muss!!!
das beinhaltet rückwirkende beitragszahlungen an die kasse. auch wenn man keine leistungen in anspruch genommen hat.
die beiträge zur rv und alv bekommt man erstattet, bei den kv und pv beiträgen wird die differenz zu o.g. beiträgen erstattet.