Als Selbstständig eingestuft. Nun GKV, PKV und evtl KSoz.K.?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
hr-kunz
Beiträge: 4
Registriert: 20.08.2010, 10:56

Als Selbstständig eingestuft. Nun GKV, PKV und evtl KSoz.K.?

Beitrag von hr-kunz » 20.10.2010, 11:30

Ich wurde wie zu erwarten war zum 1.9.10 als Selbstständig eingestuft, da ich meine Stunden als Angesteller reduziert habe, folglich dort weniger Geld verdiene als bei der selbstständigen Tätigkeit.
Dagegen stiegen meine Stunden als Selbstständiger.

Nun müsste ich mit 310-350 Euro Beitrag rechnen und stehe vor der Frage ob ich in die PKV wechsel.

Es gäbe evtl. auch die Möglichkeit die Künstlersozialkasse mit einzubeziehen. Dann würden 50% des GKV Beitrags wegfallen, richtig?

Andere Möglichkeit wäre die PKV. Einige meiner Ärzte meinten sie würden es machen und als "Beamtenkind" kenne ich die Mehrleitungen der PKV nur zu gut (Gleiche Beschwerde GKV: 1 mal Behandlung, PKV: 10 Behandlungen). Da ich nun 33 Jahre alt bin wären die Beiträge nicht zu hoch. Unseren Sohn kann ich sicherlich auf die Karte meiner Freundin laufen lassen. Wir sind ledig.

Nun meine Fragen die ich lieber hier stelle als Vertretern (die auch Geld verdienen wollen aber andere oft Prioritäten haben):

Welche PKV ist "gut" was P/L angeht?
Kann ich eine PKV mit der Sozialkasse "kombinieren"? Das die Sozialkasse also einen Teil der Beiträge übernimmt?

Was geschieht jetzt nach dem 1.9.10? Die KV hat wohl meinen Arbeitgeber benachrichtigt. Falle ich jetzt in einen "Zwischentarif" bis ich alle Formulare eingereicht habe?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe im Jugel!

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Als Selbstständig eingestuft. Nun GKV, PKV und evtl KSoz

Beitrag von Bully » 20.10.2010, 13:01

hr-kunz hat geschrieben:
Es gäbe evtl. auch die Möglichkeit die Künstlersozialkasse mit einzubeziehen. Dann würden 50% des GKV Beitrags wegfallen, richtig?


Kann ich eine PKV mit der Sozialkasse "kombinieren"? Das die Sozialkasse also einen Teil der Beiträge übernimmt?
Hallo,

was heißt denn evtl. oder ist Durchführung KSVG sicher ??
ja stimmt ca. 50 % übernimmt KSK

Berufsanfänger ( trifft bei Dir zu ) und Höherverdienende können zugunsten einer privaten Kranken /Pflegeversicherung einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Kranken/ Pflegeversicherung stellen.



Selbstverständlich gewährt Dir die KSK als Berufsanfänger ( wenn Du von der Krankenversicherungspflicht befreit bist ) einen Zuschuss zu Deinen Aufwendungen zur privaten Kranken/Pflegeversicherung,
als Höherverdienender auch einen Zuschuss zur gesetzlichen RV


Aber der Zuschuss richtet sich nach Deinem Arbeitseinkommen und nach dem Aufkommen für die private Kranken/ Pflegeversicherung.
Die Zuschussberechnung erfolgt den Prinzipien der Berechnung der GKV-Beiträge.
Die Zuschusshöhe nach oben, ist auf die Hälfte der Prämienaufwendungen für die private VS begrenzt.
Wenn in Erwägung gezogen wird, als Berufsanfänger einen Befreiungsantrag zu stellen, daran denken das bei geringen Einkommen auch vergleichsweise geringe Zuschüsse gewährt werden

und noch etwas, Wenn Du dich von der KV-Pflicht befreien läßt bleibst Du in Deiner Berufsanfängerzeit ( 3 Jahre ) an diese Befreiung gebunden.
Eine Rückkehr in die GKV ist nach Ablauf der 3- bzw. 5 Jahresfrist auf Antrag bei der KSK möglich.
Nach Ablauf der Frist wird Deine Befreiung unwideruflich, und damit eine Mitgliedschaft in der GKV für den Rest Deiner beruflichen Laufbahn als selbständiger Künstler / Publizist ausgeschlossen

Gruß Bully

hr-kunz
Beiträge: 4
Registriert: 20.08.2010, 10:56

Beitrag von hr-kunz » 20.10.2010, 13:23

Ok, vielen Dank erstmal.

Für den Fall dass ich in die KSVG komme werde ich wohl freiwillig in der Gesetzlichen bleiben, da es sich dann wieder finanziell lohnt.
Ich muss den antrag noch abschicken, daher weiß ich nicht genau ob ich dort genommen werde. Augenscheinlich aber schon. Kann ich nur abwarten.

Das mit den 3 bzw. 5 Jahren wusste ich nicht. Scheint ja noch ein Vorteil der KSVG zu sein.

Antworten