Überprüfungsantrag
Verfasst: 16.10.2010, 18:46
Annahme:
Ich erhebe Klage gegen eine Kasse und nehme diese Klage wiederum zurück. Die eigenen Anwaltskosten und das einhergehende Kostenrisiko wurden mir zu hoch.
Das Landessozialgericht entscheidet, dass die Antragsgegnerin (die Kasse) die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Weiterhin führt das LSG an, dass der Beschluss nicht mehr angefochten werden kann.
1) Wenn die Kasse jetzt meine eigenen Anwaltskosten (nach RVG) nicht freiwillig rausrückt, kann ich dann den Gerichtsvollzieher aktivieren (nach 30 Tagen) bzw. die Konten der Kasse pfänden lassen?
2) Kann ich innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahre zum Jahresende) noch einen Überprüfungsantrag stellen? Oder ist der Weg wg. der Klagerücknahme versperrt? Ich meine, mir stünden EUR 3000,- an überzahlten Beiträgen zu. Der Anspruch entstand in 2008.
Mein Anspruch würde doch erst am 01.01.2013 verjähren?
Ich erhebe Klage gegen eine Kasse und nehme diese Klage wiederum zurück. Die eigenen Anwaltskosten und das einhergehende Kostenrisiko wurden mir zu hoch.
Das Landessozialgericht entscheidet, dass die Antragsgegnerin (die Kasse) die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Weiterhin führt das LSG an, dass der Beschluss nicht mehr angefochten werden kann.
1) Wenn die Kasse jetzt meine eigenen Anwaltskosten (nach RVG) nicht freiwillig rausrückt, kann ich dann den Gerichtsvollzieher aktivieren (nach 30 Tagen) bzw. die Konten der Kasse pfänden lassen?
2) Kann ich innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahre zum Jahresende) noch einen Überprüfungsantrag stellen? Oder ist der Weg wg. der Klagerücknahme versperrt? Ich meine, mir stünden EUR 3000,- an überzahlten Beiträgen zu. Der Anspruch entstand in 2008.
Mein Anspruch würde doch erst am 01.01.2013 verjähren?