Seite 1 von 1

Erhöhung des Beitrages zur KVDS

Verfasst: 15.10.2010, 20:13
von Kassenkenner25
Hallo,

der Bundesrat hat der Erhöhung des BAFÖG rückwirkend zum 01.10.2010 zugestimmt, erhöht sich jetzt auch der Beitrag in der Krankenversicherung rückwirkend?

Verfasst: 16.10.2010, 08:14
von lachhaltmal
Hallo,

grundsätzlich ja. Da sich diese Erhöhung bereits im Vorfeld abgezeichnet hatte, sollten die entsprechenden Bescheide einen "Vorbehalt" über die Höhe des Beitrags enthalten haben.

Gruß
lachhaltmal

Verfasst: 16.10.2010, 15:25
von heinrich
Mit der Frage ist doch wohl sicherlich der Personenkreis
der pflichtverwsicherten Studenten gemeint.

Seht § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Änderungen des Bedarfsbetrags sind vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an zu berücksichtigen.

Damit dürfte diese Erhöhung der Beiträge aufgrund der Erhöhung des Bafög-Satzes erst zu Beginn des Sommersemesters 2011 (also zum 01.03./01.04.2011) wirken.

Jemand eine andere Meinung ?



Unabhängig davon ändert sich der Beitrag für die Studenten - wie auch für alle andere gesetzliches Mitlieder natürlich zum 01.01.2011 wegen der Änderung des Beitragssatzes