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Verschlimmerung Arbeitsunfall

Verfasst: 14.10.2010, 14:03
von mister t
Hallo
Arbeitsunfall wurde abgeschlossen vom D-Arzt!
Bei neuem Arbeitgeber angefangen und wurde jetzt wegen der selben Sache erneut krankgeschrieben!(nach 3 Wochen)
Muß der neue Arbeitgeber 6 Wochen bezahlen obwohl wegen der selben Sache der alte Arbeitgeber schon bezahlt hat??
Danke
Und muß dieser jetzt eine Unfallmeldung machen,obwohl kein Unfall passiert ist,bei Ihm.
Krankmeldung, Arbeitsunfall und Unfallfolgen,angekreuzt!

Verfasst: 15.10.2010, 01:12
von leser
Hallo mister t

bei der Entgeltfortzahlung handelt es sich um privatrechtliche Verpflichtungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies bedeutet, daß bei einem Arbeitgeberwechsel automatisch neue Recht und Pflichten begründet werden. Somit hat der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitgebers unabhängig von Vorerkrankungen stets einen neuen 6-Wochen-Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hierbei ist lediglich die Wartezeit von 4 Wochen zu beachten.

Wenn Du also erst 3 Wochen gearbeitet hast, bekommst Du 1 Woche Verletztengeld und erst danach 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Falls er Dich kündigt, gilt dasselbe aus dem vorherigen Thread...

Auf jeden Fall musst Du Deinem AG sagen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einen vorherigen Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Ob eine erneute Meldung vom Arbeitgeber erforderlich ist, weiß ich nicht, der Arbeitsunfall ist ja eigentlich nicht in seinem Betrieb bzw. während dieser Beschäftigung eingetreten. Ganz wichtig: Du musst wieder zu dem Durchgangsarzt. Der bestätigt gegenüber der BG den Zusammenhang mit dem vorherigen Arbeitsunfall.

Verfasst: 15.10.2010, 17:38
von mister t
Ich dachte daß wird als gescheiterter Arbeitsversuch gewertet.

Verfasst: 16.10.2010, 01:39
von leser
Wenn ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, mit allen Rechten und Pflichten, besteht auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Verfasst: 16.10.2010, 12:02
von ratte1
mister t hat geschrieben:Ich dachte daß wird als gescheiterter Arbeitsversuch gewertet.
Ein gescheiterter Arbeitsversuch ist ein Begriff aus der Rechtsprechung und will bewirken, dass durch die offensichtlich verfrühte Arbeitsaufnahme Nachteile beim Versicherten (Wartetag, andere Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Krankengeldes) und beim Arbeitgeber (erneute Entgeltfortzahlung) entstehen.
MfG
ratte1