Seite 1 von 1
Bindungsfrist: Familienversicherung wird nicht angerechnet
Verfasst: 13.10.2010, 14:05
von sebowitsch
Hallo,
folgendes Problem plagt mich:
Ich bin selbständig und wollte daher von der gesetzlichen in eine PKV wechseln.
Die PKV hat ohne zu Mucken eine Bestätigung für eine Versicherung ab 01.12.2010 geschickt. Jetzt will mich allerdings die GKV bis Ende des Jahres 31.12.10 behalten, obwohl ich zum 30.11.2010 gekündigt habe. Grund ist die 18-monatige Bindesfrist, weil ich erst seit September 2009 freiwillig als Student dort versichtert war. Vorher war ich bei meinen Eltern mit familienversichert.
Jetzt meine Frage: Stimmt es, dass die Zeit der Familienversicherung nicht angerechnet wird, oder ist das reine Schikane seites der GKV?
grüße
sebo
Re: Bindungsfrist: Familienversicherung wird nicht angerechn
Verfasst: 13.10.2010, 14:29
von Bully
sebowitsch hat geschrieben:
weil ich erst seit September 2009 freiwillig als Student dort versichtert war.
Hallo
Du bist im Sept. 2009 von der Fami in den freiwilligen Status gewechselt
und damit begann Deine 18-monatige Bindungsfrist,
da neuer VS- Vertrag,
hier handelt Deine Kasse korrekt,
Gruß Bully
ps. selbständig in welcher Branche, eventuell ergeben sich andere VS-Möglichkeiten.
Re: Bindungsfrist: Familienversicherung wird nicht angerechn
Verfasst: 13.10.2010, 14:32
von Gast
sebowitsch hat geschrieben:...oder ist das reine Schikane seites der GKV?
Warum muss immer alles Schikane der GKV sein
Verfasst: 13.10.2010, 16:18
von sebowitsch
Danke!
Ich wollte noch eure Meinung hören, bevor ich klein beigebe.
Heutzutage wird man alle Nase lang verarscht. Ich traue der GKV einfach alles zu.
lg
sebo
Verfasst: 13.10.2010, 18:31
von Paule
sebowitsch hat geschrieben:
Heutzutage wird man alle Nase lang verarscht. Ich traue der GKV einfach alles zu.
Dann warte mal ab, wie schnell du dich in der PKV verarscht fühlen wirst. Erst gestern hat hier einer rumgeflucht: Hatte über Jahre seine Arzt- UND Zahnarztrechnungen (sind getrennte Tarife) selbst bezahlt, weil niedriger als die zu erwartenden Beitragsrückerstattungen nach 3 Jahren ohne eingereichte Rechnungen. Jetzt gibt es ganz plötzlich für die Zahnarzttarife gar keine Rückerstattung mehr - Pech gehabt, die größeren Zahnarztrechnungen waren 2007 und 2008, kann er nicht mehr einreichen...
Und das sind im Gegensatz zur GKV keine gesetzlichen Vorgaben!
Verfasst: 13.10.2010, 19:26
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich sehe das anders. Meiner Rechtsauffassung nach besteht diese Bindungsfrist nur für den Wechsel in einer andere GKV.
Guck mal hier:
http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/18 ... sicherung/
LG, Fee
Verfasst: 13.10.2010, 19:40
von Rentner
Ja Fee, so ist es.
Bindefristen gelten nur beim Wechsel innerhalb des GKV-Systems.
Solche Fälle sind jedoch meist Unwissenheit des jeweiligen Sachbearbeiters und nicht Absicht. Dieses ist im § 175 Abs. 4 SGB V geregelt und der gilt nun mal eben nur für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.
Verfasst: 13.10.2010, 22:20
von zost
beim wechsel in die pkv ist keine bindungsfrist zu beachten.
sag der kasse, dass du in die pkv willst und nicht in eine andere ges. kk