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Krankenkasse erfindet Gutachten und zahlt kein Geld mehr...

Verfasst: 13.10.2010, 13:19
von Seemann
Hallo,

die Krankenkasse teilte mir schriftlich mit, dass der MDK mich nach Aktenlage gesundschreibt, jedoch gab es ein solches Gutachten nicht. Eine telefonische Beratung (mit der KK) durch den MDK findet erst 14 Tage später statt, daraufhin findet ein Termin beim MDK statt.
Dieser Gutachter schreibt letzter Tag der AU ist der Untersuchungstag. KK zahlt jedoch für die Differenztage, kein Krankengeld aus und beruft sich auf ein Gutachten, das es so nicht gibt, weder Gutachter des MDK, noch MDK selbst wissen von dem Gutachten.

Finde das Vorgehen der KK schon sehr dreist.

Gruß
Seemann

Hallo Seemann ...

Verfasst: 13.10.2010, 13:29
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 13.10.2010, 20:04
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert ist das schon seltsam.
In der Regel, also in der Praxis läuft das so ab - entwqedere geht die Kasse
zum MDk oder der MDK kommt zur Kasse. Dort werden dann seitens der Kasse die entsprechenden Fäll vorgelegt und besprochen. Der MDK gibt in der Regel eine Stellungnahme ab (kein Gutachten), wonach dann die Kasse entscheidet.
Richtig, die Kasse, nicht der MDK. entscheidet.
Bei diesen "Vorberatungen" (und diesmal stimmt es) entscheidet der MDK. auch, ob er ggf. für ein Gutachten den Patienten persönlich sehen will - dann erfolgt einer Vorladung durch die Kasse.
Grundsätzlich ist zu diesem Procedere zu sagen (Achtung, es schreibt ein Kassenmitarbeiter), in den meisten Fällen, bei denen der MDK auf Arbeitsfähigkeit erkennt, liegt es daran dass die Befundberichte der behandelnden Ärzte einfach nix besseres hergeben - erst hinterher fällt den Ärzten ein dass ja dies oder jenes gar nicht berücksichtig wurde.
Es wird auch seitens der Patienten immer wieder beanstandet dass eine
"Beurteilung durch den MDK" erfolgte, ohne dass der Patient dort persönlich vorstellig war. Hier haben die Kassen realtiv wenig Einfluss auf den MDK. -
mir persönlich hat mal ein MDK-Arzt sinngemäss gesagt - "Was soll ich mit einem Patienten anfangen - Untersuchen ?? - wenn die Befundberichte
des behandelnden Kollegen einwandfrei sind - kann meine "körperliche Untersuchung" auch nichts anderes herausbringen - und dass der Patient selbst sich für krank oder arbeitsunfähig hält, dass ist ja wohl eh klar -
es kommt eben auch auf die Diagnose im Fall selbst an, ob ich vorladen lasse oder nicht.
Ich bin da nicht immer einer Meinung mit dem MDK, aber ich bin ja auch nicht massgebend.
Zurück zum geschilderten Fall - plausibel ist das Ganze nicht..
Gruss
Czauderna