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Wegfall der Dreijahresfrist -- Fuer 2 Monate in die GKV?

Verfasst: 13.10.2010, 13:10
von Matze82
Liebe Poster,

ich braeuchte Euren Rat zu folgender, etwas komplexer Lage:

Ich komme diesen Monat aus einem zweijaehrigem Auslandsaufenthalt zurueck, waehrend dem ich nicht gearbeitet habe und kein Einkommen hatte. Zuvor war ich PKV versichert, und hatte meine PKV auf niedrigstem Beisatz waehrend meines Auslandsaufenthaltes weiterlaufen lassen. Laengerfristig wuerde ich gerne in der PKV bleiben. Ab Nov diesen Jahres wird mein Gehalt wieder ueberhalb der Bemessungsgrenze liegen.

Mein PKV-Berater sagte mir, dass hoechstwahrscheinlich ab 1.1.2011 die Dreijahresfrist wieder wegfaellt. Deswegen meine Fragen:

a. Weiss jemand mehr darueber, ob das tatsaechlich geaendert wird?

b. Muss ich fuer die 2 Monate (Nov/Dez) in die GKV?

c. Die Kuendigungsfrist fuer einen GKV-PKV Wechsel betraegt 2 Monate. Ist es moeglich gleichzeitig sich anzumelden und zu kuendigen? Oder muss ich in jedem Fall zum 3 Monate GKV zahlen?

d. Ist es moeglich schon ab Oktober 2010 (rueckwuerkend, oder 15.10. z.b.) in die GKV zu wechseln? Was waere dann mein Beitrag (Gehalt ab 1.11., kein Gehalt der letzten 2 Jahre, oder letztes Gehalt davor?)

Vielen Dank!!!
Matze42

Verfasst: 13.10.2010, 22:57
von Lady Butterfly
Weiss jemand mehr darueber, ob das tatsaechlich geaendert wird?
nur der liebe Gott :D

das Bundeskabinett hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, bis es aber durch alle Instanzen durch ist, wird es Mitte Dezember werden - und vorher kann dir niemand eine definitive Antwort geben
Muss ich fuer die 2 Monate (Nov/Dez) in die GKV?
das kommt auf dein Einkommen an....
wenn es in diesem Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (wovon ich ausgehe), ja
Die Kuendigungsfrist fuer einen GKV-PKV Wechsel betraegt 2 Monate. Ist es moeglich gleichzeitig sich anzumelden und zu kuendigen? Oder muss ich in jedem Fall zum 3 Monate GKV zahlen?
ich würde behaupten, dass du frühestens kündigen kannst, wenn das Gesetz durch ist - also im Dezember - weil dir vorher die Rechtsgrundlage für die Kündigung fehlt
Ist es moeglich schon ab Oktober 2010 (rueckwuerkend, oder 15.10. z.b.) in die GKV zu wechseln?
nein, du kommst erst dann in die GKV, wenn du versicherungspflichtig wirst - also mit Beginn der Beschäftigung

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 14.10.2010, 20:35
von heinrich
nach meiner Auffassung muss er auch bei Beschäftigungsaufnahme in diesen Jahr in die GKV, wenn er üüüber der JAE-Grenze liegt und nicht nur wenn er drunter liegt.

Aber , Lady Butterfly, es ist nicht ganz meine Baustelle bei der täglichen Arbeit.