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ab welchem Monat Beitrag zahlen?

Verfasst: 05.01.2007, 20:25
von nobi
ich habe mich innerhalb der drei Monate bei meiner Kasse angemeldet, bin arbeitslos ohne Arbeitslosengeld ohne Hartz 4.
Ende Oktober lief Versicherung aus. Ich habe mich im Januar(3.Monat)
angemeldet und will ab Februar erst Beitrag zahlen!
Meine kasse will das ich die vergangenen 3 Monate nachzahle damit meine Mitgliedschaft lückenlos ist. Ich möchte aber nicht für dieese drei Monate zahlen weil ich kein diesbezüglicher Antrag gestellt habe und ich keine ärztlichen Kosten verursacht habe, da ich davon ausging das ich während der letzten 3 Monate nicht versichert bin.
Gibt es Gesetze die besagen, dass ich alle drei Monate nachzahlen muss?

Danke

Verfasst: 05.01.2007, 21:04
von jammi
ja gibt es,
so wie Sie es schildern wollen bzw haben Sie sich freiwillig gesetzlich versichert.

Diese Versicherung ist u.a. nur dann möglich wenn Sie (wie geschehen) aus einer Pflichtversicherung ausscheiden.

Weiterhin ist der Beginn nur unmittelbar nach Beendigung der Pflichtversicherung möglich.

§ 188 SGB V
Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

(2) Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem [b]Tag nach dem Ausscheiden[/b] aus der Versicherungspflicht.

(3) Der Beitritt ist schriftlich zu erklären.

Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

So ist die Gefahr gebannt, dass Personen sich erst nach 3 Monaten versichern oder wenn Sie krankheitsbedingt früher abgesichert werden wollen.