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Habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Verfasst: 12.10.2010, 11:35
von Gartenzwerg
Hallo zusammen,

da ich auf meinem eigentlichen Thema, welches ich vor geraumer Zeit erstellt hab keine Antwort bekam, möchte ich es nochmals versuchen und bitte euch um Hilfe.

Eins sei noch gesagt. Mein Nick ist weder ein Spaßname, noch versuche ich hier mit meinen Beiträgen Stimmung reinzubringen. Meine Beiträge sind ernst gemeint und ich brauche dringend Hilfe von euch.

Folgendes Problem:

Ich wurde ab Oktober letzten Jahres krankgeschrieben wegen einer Nebenschilddrüsenüberfunktion. Als dann eine gewisse Zeit rum war, zahlte die Krankenkasse mir Krankengeld.
Während dieser Erkrankung wurde noch zusätzlich eine Depression sowie eine somatoforme Angststörung diagnostiziert. Auf Rat meines Psychologen sollte ich bei der Krankenkasse Erholungsurlaub beantragen, welcher aber nur dann genehmigt werden könnte, wenn dieser Erholungsurlaub meiner Gesundheit zugute kommen würde, sowie sich mit keinen medizinischen Maßnahmen überschneidet. Fürs erste holte ich mir von allen meinen behandelnden Ärzten ein Attest, in dem stand das der Erholungsurlaub meiner Gesundheit fördern würde, welches auch der Wahrheit entspricht da mir ja sonst keiner meiner Ärzte dazu geraten hätte. Und beim zweiten Punkt sah man auch keinerlei Probleme da ich bis heute noch auf meine Verhaltenstherapie warte.

Kurze Zeit später hatte ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse im Briefkasten welches besagt das ich meinen Erholungsurlaub ohne Widersprüche Antreten darf. Mir würde selbst das Krankengeld während meines Auslandaufenthaltes weitergezahlt werden.

Jedoch komischerweise habe ich kurze Zeit später ein erneutes Schreiben bekommen mit einem Vorstellungstermin beim MdK. Ich habe mir bei diesem Termin nichts großartiges Gedacht, weil ich schon so oft beim MdK war und immer nette Ärzte hatte, aber dieser Termin sollte mir das Gegenteil Beweisen.
Das Gespräch dauerte keine 10 Minuten, ich durfte meine Krankengeschichte nicht erklären und wurde von der Dame beim MdK wegen Beantragung meines Erholungsurlaubs für arbeitsfähig befunden. Mit der Begründung: Wer im Urlaub fliegen kann, kann auch arbeiten gehen. Wenn Sie Depressionen hätten, dann würden sie den ganzen Tag in einem dunklen Zimmer sitzen und nichts tun.''
Meine Ärzte empfahlen mir keinen Widerspruch einzulegen, da dies meist lange dauert und mich nur noch mehr psychisch Belasten würde. Ich leistete damals keinen Widerstand da ich in einer Phase war wo ich mein Leben kaum noch auf die Reihe bekam. Aber am besten fand ich den Spruch von meinen Ärzten, die mir gesagt haben: Wir haben es Ihnen ja gesagt, die Krankenkasse sieht so etwas nicht gerne, wenn man innerhalb arbeitsunfähigkeit Erholungsurlaub beantragt.''
Ich habe mir nnur gedacht Ihr Ä..... Denn meine Ärzte waren diejenigen die mir den Erholungsurlaub empfohlen hatten.

Nunja wie es dann so kam, musste ich mich nach Arbeit umschauen, da mein Krankengeldanspruch wegfiehl, ich keinen Anspruch mehr auf ALG I (ausgelaufen) und ALG II hatte um mich finanziell über Wasser zuhalten.

Glücklicherweise fand ich schnell eine 3/4 Stelle in einem Lager wo meine Arbeitszeit von 16 Uhr bis meistens 23 Uhr war und man mir 10,29€ die Stunde zahlte. Ich habe mir in diesen zwei Wochen in denen ich dort gearbeitet hatte, versucht mich zu bemühen um durchzuhalten, diverse Tiefs habe ich durch meine Freundin überstanden, jedoch bin ich seit gestern nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Ich bin zusammengebrochen, Verdacht auf Nervenzusammenbruch. Ich kann nicht mehr, ich bin müde, kaputt und mit meinen Nerven am Ende :cry:

Ich wollte mich gestern Abend noch bei meinem behandelnden Arzt vorstellen, leider war dieser schon geschlossen. Heute hat er geschlossen und ist erst morgen wieder geöffnet.

Für mich ist es wichtig zu wissen in wie weit ich vorgehen kann. Ich fühlte mich damals schon von der Krankenkasse und dem MdK verarscht und weiß jetzt nicht was ich machen soll. Habe ich einen Krankengeldanspruch nach diesem Arbeitsversuch, welcher definitiv gezeigt hat das ich nicht arbeitsfähig bin? Ich meine wie weit muss ich mich noch kaputt machen bis die Krankenkasse einsieht das ich nicht arbeitsfähig bin? Wenn ich gesund wär würde ich so gerne Arbeiten gehen, nur geht es zur Zeit nicht. Und ich kann zur Zeit nicht meine Gesundheit aufs Spiel setzen nur weil die Krankenkasse meinte mich damals loswerden zumüssen.

Bitte helft mir.

Viele Grüße Gartenzwerg

Verfasst: 12.10.2010, 12:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.10.2010, 13:19
von Gartenzwerg
Hallo,

danke für deine Antwort.

Leider werde ich nicht ganz schlau aus deinem Beitrag. Entschuldige bitte.

Ja das Arbeitsverhältnis ist Krankenversicherungspflichtig. Ich wäre am liebsten schon gestern bei einen Arzt gewesen. Leider wie auch schon geschriebn ist dieser heute geschlossen und mein behandelnder Psychologe hat diese Woche Urlaub wie ich seinem Anrufbeantworter gestern entnehmen konnte.
Ich möchte nicht in eine x-beliebige Arztpraxis rennen wo niemand Erfahrung mit meiner Geschichte hat. Aber bitte nicht falsch verstehen.
Was genau meinst du mit: und am Arbeitsverhältnis festhalten, auch wenn die Arbeit wegen Arbeitsunfähigkeit vorübergehend nicht möglich sein sollte.''?
Etwa eine Krankenmeldung holen und danach wieder durch die Arbeit quälen?

Viele Grüße

Verfasst: 12.10.2010, 14:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.10.2010, 14:58
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.10.2010, 14:59
von Gartenzwerg
Hallo,

verstehe. Kündigen werde ich ganz sicher nicht. Es bleibt nur die Frage offen wie es weitergeht. Ich denke mal mein Arzt wird einsehen das es damals ein Fehler war keinen Einspruch einzulegen und mich arbeitsunfähig schreiben.

Für mich stellt sich aber auch die Frage was ist wenn eine erneute längere Arbeitsunfähigkeit eintritt, wird mich die Firma kündigen? Und wie schauts mit den Leistungen aus? Würde ich wieder Krankengeld bekommen?

Viele Grüße

Edit: Grade gesehen das du noch was nachgetragen hast.

Habe ebend mit der Firma telefoniert und es geht in Ordnung wenn ich meine AUB morgen vorlege da ich laut Arbeitsvertrag spätestens am Ende des dritten Tages diese Bescheinigung vorlegen muss.

Verfasst: 12.10.2010, 21:00
von minka
Hallo,

ich versuche mal, dir etwas Klarheit zu verschaffen.

Da du jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kannst dich selbstverständlich wieder arbeitsunfähig schreiben lassen. Da es aber noch nicht lange her ist, dass der MDK dich für arbeitsfähig befunden hat, wird sehr wahrscheinlich ziemlich bald dann eine erneute Begutachtung durch den MDK stattfinden.

Habe ich das richtig verstanden, dass du erst vor zwei Wochen das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hast? Wenn ja, dann hast du in den nächsten zwei Wochen noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern direkt Anspruch auf Krankengeld. Dein Arbeitgeber muss erst ab der fünften Woche des Beschäftigungsverhältnisses zahlen. Das bedeutet für dich, dass du im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, diese umgehend der Krankenkasse melden musst(am besten vorab per Fax oder E-Mail), damit du deinen Anspruch auf Krankengeld verlierst.

Erfahrungsgemäß werden die meisten Arbeitnehmer gekündigt, wenn sie schon nach so kurzer Zeit arbeitsunfähig werden. Auf keinen Fall solltest du jedenfalls selbst kündigen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Antworten etwas helfen.

Verfasst: 12.10.2010, 21:28
von ratte1
minka hat geschrieben: Habe ich das richtig verstanden, dass du erst vor zwei Wochen das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hast? Wenn ja, dann hast du in den nächsten zwei Wochen noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern direkt Anspruch auf Krankengeld. Dein Arbeitgeber muss erst ab der fünften Woche des Beschäftigungsverhältnisses zahlen. Das bedeutet für dich, dass du im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, diese umgehend der Krankenkasse melden musst(am besten vorab per Fax oder E-Mail), damit du deinen Anspruch auf Krankengeld verlierst.
Wichtiger wäre, dass zunächst ein Arzt Arbeitsunfähigkeit feststellt, da Krankengeld erst vom Tag nach Feststellung gezahlt wird. Damit ist leider schon das Geld für 3 Tage verloren. Daher möglichst schnell zum Arzt!

MfG
ratte1

Verfasst: 13.10.2010, 08:48
von Gartenzwerg
Hallo,

danke für eure Antworten.

Ich habe mir schon fast gedacht das wenn ich arbeitsunfähig geschrieben werde eine erneute Begutachtung durch den MDK stattfinden wird. Natürlich habe ich Angst davor, gerade auch davor das der MDK sagen könnte ich sei arbeitsfähig. Wobei ich denke, das der Zusammenbruch gezeigt hat das es nicht geht. Mal schauen.

Genau ich habe das Beschäftigungsverhältnis am 27.09. aufgenommen. Danke für den Tip, hätte das selber nicht gewusst das ich die AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen muss.

Was würde in diesem Fall passieren? Also wenn mich mein Arbeitgeber kündigt? Würde das Krankengeld trotzdessen weitergezahlt werden?

Ich habe heute einen Termin bei meinem Arzt. Hoffe mir wird dort geholfen.

Viele Grüße

Verfasst: 21.10.2010, 15:58
von Gartenzwerg
Hallo,

ich habe nocheinmal eine wichtige Frage bezüglich Krankengeld. Ich war letzte Woche bei meinem Arzt der neben einem Nervenzusammenbruch ein Burn Out diagnostizierte.
Mir stellt sich jetzt die frage ob ich die Krankenkasse selber informieren muss über meine AU? Denn in der Praxis meinte man zu mir der Gelbe Schein würde von denen an die Krankenkasse übermittelt werden.
Ich habe jedoch bis jetzt nichts von der Krankenkasse gehört bezüglich Krankengeld und mache mir mittlerweile richtige Sorgen das ich Ende des Monats ohne Geld da stehe.

Ich weiß es wurde hier geschrieben nur laut Aussage meines Arztes würde das alles von alleine laufen und ich müsste niemanden bei der Krankenkasse bescheidgeben. Stimmt das so?

Danke und

viele Grüße

Verfasst: 21.10.2010, 16:54
von Czauderna
Gartenzwerg hat geschrieben:Hallo,

ich habe nocheinmal eine wichtige Frage bezüglich Krankengeld. Ich war letzte Woche bei meinem Arzt der neben einem Nervenzusammenbruch ein Burn Out diagnostizierte.
Mir stellt sich jetzt die frage ob ich die Krankenkasse selber informieren muss über meine AU? Denn in der Praxis meinte man zu mir der Gelbe Schein würde von denen an die Krankenkasse übermittelt werden.
Ich habe jedoch bis jetzt nichts von der Krankenkasse gehört bezüglich Krankengeld und mache mir mittlerweile richtige Sorgen das ich Ende des Monats ohne Geld da stehe.

Ich weiß es wurde hier geschrieben nur laut Aussage meines Arztes würde das alles von alleine laufen und ich müsste niemanden bei der Krankenkasse bescheidgeben. Stimmt das so?

Danke und

viele Grüße
Hallo,
das stimmt so nicht - grundsätzlich sollte man die Kasse sofort über eine Arbeitsunfähigkeit informieren - das geht auch mündlich - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalbh von 7 Tagen bei der Kasse eingegangen sein - beherzigt man dies, gefährdet man in keinem Fall seinen Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.10.2010, 18:01
von Gartenzwerg
Hallo Czauderna,

danke für deine Antwort.

Ja ich gehe ja stark davon aus das die Arzthelferinnen in der Lage sind die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche der Krankenkasse zukommen zu lassen.
Muss ich mich denn auch persönlich bei meiner Krankenkasse melden wegen der AU oder reicht es wenn die Arzthelferinnen die Bescheinigung innerhalb einer Woche an die Krankenkasse übermittelt haben?

danke

Gruß

Verfasst: 21.10.2010, 18:12
von Czauderna
Gartenzwerg hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für deine Antwort.

Ja ich gehe ja stark davon aus das die Arzthelferinnen in der Lage sind die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche der Krankenkasse zukommen zu lassen.
Muss ich mich denn auch persönlich bei meiner Krankenkasse melden wegen der AU oder reicht es wenn die Arzthelferinnen die Bescheinigung innerhalb einer Woche an die Krankenkasse übermittelt haben?

danke

Gruß
Hallo,
vorsicht, vorsicht - die Regelung dass der Arzt für die Weiterreichung der AU-Meldung an die Kasse verantwortlich ist, die gab es mal kurzfristig.
Dem ist nicht mehr so - der Versicherte selbst ist verantwortlich.
Viele Ärzte (gerade im ländlichen Bereich) machen diese Weiterleitung quasi als Service - aber da wird schon einmal gesammelt eehe der Brief an eine Kasse abgeht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.10.2010, 18:34
von Gartenzwerg
Hallo,

oha gut zu wissen. Ich habe gleich morgen früh einen Termin bei meinem Hausarzt und werde auch dann sofort die Arzthelferinnen darauf ansprechen. Wie müsste ich mich verhalten wenn, sagen wir mal der schlimmste Fall eintritt und die AU-Bescheinigung wirklich noch nicht bei der Krankenkasse eingereicht wurde?

Verfasst: 21.10.2010, 18:39
von Czauderna
Hallo,
da würde ich dann die Arztpraxis bei der Kasse anrufen lassen damit die diese verspätete Meldung erklärt.
Gruss
Czauderna